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Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug, sog. Acker- und Forstschlepper auf Rädern, Foto siehe Anlage, - in der Bauart eines offenen, vierrädrigen, motorradähnlichen, geländegängigen Leichtkraftfahrzeugs, sog. All Terrain Vehicle (ATV), - laut Antrag/Datenblatt: - - mit den Abmessungen von 2450 mm x 1246 mm x 1440 mm bis 1465 mm (L x B x H) und einem Radstand von 1500 mm, - - mit einem Eigengewicht von 559 kg, - - mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, - - mit einer Motorleistung von 33,6 kW, - - mit einem Hubraum von 650 cm³, - - mit einer Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip), - - mit Bremssystemen an allen Rädern, - - mit einem Automatikgetriebe mit Rückwärtsgang, - - mit einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt wurde und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft liefert, - - mit einer Kraftübertragung auf die Räder über Antriebswellen, - - Reifen mit einem tiefen Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist, - - hinten mit einer Ankupplungsvorrichtung, mit der das Fahrzeug eine Last ziehen kann, - - vorne mit einer fest angebrachten Seilwinde, - laut Herstellerbescheinigung mit einer Anhängelast (nicht gebremst) von 1014 kg, dies entspricht nicht mindestens dem Zweifachen des Eigengewichts, somit keine Einreihung in die Position 8701. "Kraftfahrzeug, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderes Kraftfahrzeug ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 1 000 cm3 oder weniger, neu"
Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug, sog. Acker- und Forstschlepper auf Rädern, Foto siehe Anlage, - in der Bauart eines offenen, vierrädrigen, motorradähnlichen, geländegängigen Leichtkraftfahrzeugs, sog. All Terrain Vehicle (ATV), - laut Antrag/Datenblatt: - - mit den Abmessungen von 2450 mm x 1246 mm x 1440 mm bis 1465 mm (L x B x H) und einem Radstand von 1500 mm, - - mit einem Eigengewicht von 559 kg, - - mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, - - mit einer Motorleistung von 33,6 kW, - - mit einem Hubraum von 650 cm³, - - mit einer Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip), - - mit Bremssystemen an allen Rädern, - - mit einem Automatikgetriebe mit Rückwärtsgang, - - mit einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt wurde und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft liefert, - - mit einer Kraftübertragung auf die Räder über Antriebswellen, - - Reifen mit einem tiefen Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist, - - hinten mit einer Ankupplungsvorrichtung, mit der das Fahrzeug eine Last ziehen kann, - - vorne mit einer fest angebrachten Seilwinde, - laut Herstellerbescheinigung mit einer Anhängelast (nicht gebremst) von 1014 kg, dies entspricht nicht mindestens dem Zweifachen des Eigengewichts, somit keine Einreihung in die Position 8701. "Kraftfahrzeug, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderes Kraftfahrzeug ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 1 000 cm3 oder weniger, neu"
Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug, sog. Acker- und Forstschlepper auf Rädern, Foto siehe Anlage, - in der Bauart eines offenen, vierrädrigen, motorradähnlichen, geländegängigen Leichtkraftfahrzeugs, sog. All Terrain Vehicle (ATV), - laut Antrag/Datenblatt: - - mit den Abmessungen von 2450 mm x 1246 mm x 1440 mm bis 1465 mm (L x B x H) und einem Radstand von 1500 mm, - - mit einem Eigengewicht von 578 kg, - - mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, - - mit einer Motorleistung von 48 kW, - - mit einem Hubraum von 976 cm³, - - mit einer Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip), - - mit Bremssystemen an allen Rädern, - - mit einem Automatikgetriebe mit Rückwärtsgang, - - mit einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt wurde und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft liefert, - - mit einer Kraftübertragung auf die Räder über Antriebswellen, - - Reifen mit einem tiefen Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist, - - hinten mit einer Ankupplungsvorrichtung, mit der das Fahrzeug eine Last ziehen kann, - - vorne mit einer fest angebrachten Seilwinde, - laut Herstellerbescheinigung mit einer Anhängelast (nicht gebremst) von 1014 kg, dies entspricht nicht mindestens dem Zweifachen des Eigengewichts, somit keine Einreihung in die Position 8701. "Kraftfahrzeug, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderes Kraftfahrzeug ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 1 000 cm3 oder weniger, neu"
Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug, sog. Acker- und Forstschlepper auf Rädern, Foto siehe Anlage, - in der Bauart eines offenen, vierrädrigen, motorradähnlichen, geländegängigen Leichtkraftfahrzeugs, sog. All Terrain Vehicle (ATV), - laut Antrag/Datenblatt: - - mit den Abmessungen von 2450 mm x 1246 mm x 1440 mm bis 1465 mm (L x B x H) und einem Radstand von 1500 mm, - - mit einem Eigengewicht von 559 kg, - - mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, - - mit einer Motorleistung von 36 kW, - - mit einem Hubraum von 800 cm³, - - mit einer Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip), - - mit Bremssystemen an allen Rädern, - - mit einem Automatikgetriebe mit Rückwärtsgang, - - mit einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt wurde und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft liefert, - - mit einer Kraftübertragung auf die Räder über Antriebswellen, - - Reifen mit einem tiefen Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist, - - hinten mit einer Ankupplungsvorrichtung, mit der das Fahrzeug eine Last ziehen kann, - - vorne mit einer fest angebrachten Seilwinde, - laut Herstellerbescheinigung mit einer Anhängelast (nicht gebremst) von 1014 kg, dies entspricht nicht mindestens dem Zweifachen des Eigengewichts, somit keine Einreihung in die Position 8701. "Kraftfahrzeug, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderes Kraftfahrzeug ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 1 000 cm3 oder weniger, neu"
Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug, sog. Acker- und Forstschlepper auf Rädern, Foto siehe Anlage, - in der Bauart eines offenen, vierrädrigen, motorradähnlichen, geländegängigen Leichtkraftfahrzeugs, sog. All Terrain Vehicle (ATV), - laut Antrag/Datenblatt: - - mit den Abmessungen von 2450 mm x 1246 mm x 1440 mm bis 1465 mm (L x B x H) und einem Radstand von 1500 mm, - - mit einem Eigengewicht von 578 kg, - - mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, - - mit einer Motorleistung von 48 kW, - - mit einem Hubraum von 976 cm³, - - mit einer Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip), - - mit Bremssystemen an allen Rädern, - - mit einem Automatikgetriebe mit Rückwärtsgang, - - mit einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt wurde und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft liefert, - - mit einer Kraftübertragung auf die Räder über Antriebswellen, - - Reifen mit einem tiefen Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist, - - hinten mit einer Ankupplungsvorrichtung, mit der das Fahrzeug eine Last ziehen kann, - - vorne mit einer fest angebrachten Seilwinde, - laut Herstellerbescheinigung mit einer Anhängelast (nicht gebremst) von 1014 kg, dies entspricht nicht mindestens dem Zweifachen des Eigengewichts, somit keine Einreihung in die Position 8701. "Kraftfahrzeug, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderes Kraftfahrzeug ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 1 000 cm3 oder weniger, neu"