DE17465/14-187033290
Personenkraftwagen, (TOYOTA RAV 4 2,2 D-4D DPF VAN, FIN: JTMBC31V706104414), Foto siehe Anlage,
- in Form eines "van-"artigen Geländewagens (sog. Kompakt-SUV - Sport-Geländewagen/Sport Utility Vehicle),
laut Antragsangaben und Fahrzeugpapieren mit folgender Ausstattung:
- mit einem Dieselmotor mit einer Leistung von 100 kW (ca. 136 PS),
- mit einem Hubraum von 2231 cm³,
- mit einer Nutzlast von ca. 510 kg,
- mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2190 kg,
- gebraucht,
- mit Vierradantrieb,
- mit manuellem Schaltgetriebe,
- mit Einzelradaufhängung,
- mit Rädern mit Alufelgen,
- mit Anhängerkupplung,
- mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca. 180 km/h,
- mit einem einzigen umschlossenen Innenraum sowohl für die Beförderung von Personen,
als auch für den Transport von Waren,
- der Fahrgastraum verfügt über eine Reihe mit Sitzen (einschließlich Fahrersitz),
- mit Fensterscheiben in allen fünf Türen (am Heck mit seitlich angeschlagener Tür),
- die hinteren Seitentüren verfügen über eingebaute Lautsprecher,
- vorne mit und hinten ohne Mechanismus zum Heben und Senken der seitlichen Fensterscheiben,
- mit einheitlicher Innenausstattung (die Seitenverkleidungen sowie der Fahrzeughimmel sind
unverändert und entsprechen nach wie vor der serienmäßigen Ausstattung),
- zur Abgrenzung des Ladebereichs vom Fahrgastraum mit einer direkt hinter der vorderen
Sitzreihe eingebauten (mit dem Fahrzeug punktuell vernieteten), bis etwa zur Mitte der
Sitze reichenden Stahlblechkonstruktion; zum Schutz des Fahrers ist hinter dem Fahrersitz
auf diese Konstruktion ein aus Metallrohren gefertigter und mit einem Lochblech versehener
Bügel aufgesetzt, der am oberen Ende mit dem Fahrzeugdach mit Nieten gesichert wurde,
- auf dem Boden des Ladebereichs befindet sich eine mit dem Fahrzeug punktuell vernietete
Abdeckplatte aus Stahlblech, die auf der Oberseite mit einem Spinnstoffteppich bedeckt ist,
- zur Sicherung der Ladung befinden sich am Boden des hinteren Ladebereichs vier
abstehende Ösen aus unedlem Metall,
- die hinteren Sicherheitsgurte sind nicht vorhanden, die Befestigungsvorrichtungen sind
jedoch noch verbaut und lediglich mit einer Abdeckung aus Kunststoff verblendet,
- die Verankerungspunkte der hinteren Sitzreihe sind ebenfalls noch verbaut und nur
aufgrund der nachträglich eingesetzten Abdeckplatte nicht zugänglich,
- eine Einreihung in die Position 8704 als Fahrzeuge für den Transport von Waren ist ausgeschlossen,
da das Fahrzeug seinen objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und seinem allgemeinen Aussehen nach
hauptsächlich für die Beförderung von Personen bestimmt ist (Vorhandensein von fünf Fenstern, Seiten- und
Dachpolsterung, Teppich). Die für die Zwecke des Warentransports vorgenommenen Veränderungen
(Ausbau der Rücksitze, Einbau der Abgrenzung) sind nicht dauerhaft und können leicht rückgängig gemacht
werden.
"Personenkraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt,
anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes Fahrzeug mit
Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³
bis 2 500 cm³, gebraucht"