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Kraftfahrzeug für den Transport für Waren, Foto siehe Anlage - in Form eines zweiachsigen Pritschenfahrzeugs, mit einer viertürigen Fahrerkabine mit zwei Sitz- reihen für die Beförderung von Personen und einer von der Fahrerkabine abgetrennten, offenen Ladefläche für die Beförderung von Waren, - laut Antrag: - - mit einem Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), - - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 5.000 kg, - - mit einem Hubraum von 3.000 cm³, - - neu, - - mit einem Radstand von 3.270 mm und einer inneren Länge auf dem Boden der Ladefläche von 1.638 mm, - - ohne Laderaumwanne (sog. Bedliner), - - ohne Hardtop-Abdeckung der Ladefläche und - - ohne Laderaumabdeckung, die an der Rückseite der Fahrerkabine fest montiert und von hinten aufklappbar ist, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Länge der Ladefläche mehr als 50 % der Länge des Radstands) für den Transport von Waren bestimmt. "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, kein Muldenkipper, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 5 Tonnen, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, mit Motor mit einem Hub- raum von mehr als 2 500 cm³, neu"
Kraftfahrzeug für den Transport für Waren, Foto siehe Anlage - in Form eines zweiachsigen Pritschenfahrzeugs, mit einer viertürigen Fahrerkabine mit zwei Sitz- reihen für die Beförderung von Personen und einer von der Fahrerkabine abgetrennten, offenen Ladefläche für die Beförderung von Waren, - laut Antrag: - - mit einem Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), - - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 5.000 kg, - - mit einem Hubraum von 2.000 cm³, - - neu, - - mit einem Radstand von 3.270 mm und einer inneren Länge auf dem Boden der Ladefläche von 1.638 mm, - - ohne Laderaumwanne (sog. Bedliner), - - ohne Hardtop-Abdeckung der Ladefläche und - - ohne Laderaumabdeckung, die an der Rückseite der Fahrerkabine fest montiert und von hinten aufklappbar ist, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Länge der Ladefläche mehr als 50 % der Länge des Radstands) für den Transport von Waren bestimmt. "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, kein Muldenkipper, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 5 Tonnen, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, mit Motor mit einem Hub- raum von weniger als 2 500 cm³, neu"
Kraftfahrzeug für den Transport für Waren, sog. Ford Ranger, int. Programmbezeichnung: P703; Foto siehe Anlage - in Form eines zweiachsigen Pritschenfahrzeugs, mit einer viertürigen Fahrerkabine mit zwei Sitzreihen für die Beförderung von Personen und einer von der Fahrerkabine abgetrennten, offenen Ladefläche für die Beförderung von Waren, - laut Antrag: - - mit einem Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), - - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 5.000 kg, - - mit einem Hubraum von 2.000 cm3, - - neu, - - mit einem Radstand von 3.270 mm und einer inneren Länge auf dem Boden der Ladefläche von 1.638 mm, - - ohne Laderaumwanne (sog. Bedliner), - - ohne Hardtop-Abdeckung der Ladefläche und - - ohne Laderaumabdeckung, die an der Rückseite der Fahrerkabine fest montiert und von hinten aufklappbar ist, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Länge der Ladefläche mehr als 50 % der Länge des Radstands) für den Transport von Waren bestimmt. "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, kein Muldenkipper, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 5 Tonnen, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2 500 cm³, neu"
Kraftfahrzeug für den Transport für Waren, sog. Ford Ranger, int. Programmbezeichnung: P703; Foto siehe Anlage - in Form eines zweiachsigen Pritschenfahrzeugs, mit einer viertürigen Fahrerkabine mit zwei Sitzreihen für die Beförderung von Personen und einer von der Fahrerkabine abgetrennten, offenen Ladefläche für die Beförderung von Waren, - laut Antrag: - - mit einem Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), - - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 5.000 kg, - - mit einem Hubraum von 3.000 cm3, - - neu, - - mit einem Radstand von 3.270 mm und einer inneren Länge auf dem Boden der Ladefläche von 1.638 mm, - - ohne Laderaumwanne (sog. Bedliner), - - ohne Hardtop-Abdeckung der Ladefläche und - - ohne Laderaumabdeckung, die an der Rückseite der Fahrerkabine fest montiert und von hinten aufklappbar ist, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Länge der Ladefläche mehr als 50 % der Länge des Radstands) für den Transport von Waren bestimmt. "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, kein Muldenkipper, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 5 Tonnen, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2 500 cm³, neu"
Neues sechsradgetriebenes Kraftfahrzeug (ATV), mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung mit einem Hubraum von 649,8 ccm, mit einem Automatikgetriebe mit Rückwärtsgang, hydraulischen Scheibenbremsen und Antrieb über eine Welle. Das Fahrzeug verfügt über eine auf dem Ackermann-Prinzip beruhenden Lenkvorrichtung mit Lenkstange, einen Einzelsitz sowie eine hintere stabile Ladefläche (mit Seitenwand und Heckklappe) mit einer Trägerkapazität von 318 kg; es gibt auch einen Ladungsträger an der Vorderseite für eine Last von 45 kg. Das Fahrzeug ist mit einer Beleuchtungseinrichtung, Seilwinde und „all-terrain“ Reifen mit tiefem Profil für unbefestigtes Gelände ausgestattet. Das Trockengewicht des Fahrzeugs beträgt 574 kg. Abmessungen (LxBxH): 297x122x128 cm. (Gewichts-, Längen- und sonstige Angaben lt. Antragsteller). Fahrzeug zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten, sowie zur Personenbeförderung und Lastenbeförderung konzipiert. Da der Hauptverwendungszweck als Zugmaschine (Pos. 8701) oder Personenbeförderung (Pos. 8703) bzw. Güterbeförderung (Pos. 8704) nicht festgestellt werden kann, war das Mehrzweckfahrzeug in der Nomenklatur zuletzt genannten Position einzureihen.