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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI4722/26-187042291

Tankwagen, Fotos siehe Anlage, - in Form von mit hydraulischen Pumpen, Filtereinrichtungen und Bedienvorrichtungen    versehenen Flugfeldbetankungsfahrzeugen, - laut Antrag: - - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 20 t, - - mit einer Länge von bis zu ca. 10,5 m und einer Höhe von 3,3 m, - - mit Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Dieselmotor), - - neu, - - mit fest verbautem Tankaufbau mit einem Tankvolumen von bis zu 15.000 Litern, - für den Flugfeldbetrieb bestimmt, - dienen dem Transport von Kraftstoffen und der Betankung von Luftfahrzeugen. "Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren (Tankwagen), ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t bis 20 t, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu"

DEBTI2675/24-18704229900

Unvollständiges Kraftfahrzeug, sog Unimog, Foto siehe Anlage, - mit einem zweiachsigen Kraftwagenfahrgestell mit Fahrerhaus, - mit einem Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel), - mit einem Hubraum von 5.132 cm³, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t bis 20 t,  - mit den Abmessungen (L x B x H) von: ca. 5.950 mm x 2.340 mm x 2.936 mm, - ohne Aufbau, somit unvollständig, - aufgrund des fehlenden Aufbaus ist nicht feststellbar, ob das Fahrzeug zum Befördern von 10    oder mehr Personen, hauptsächlich zur Personen- oder zur Güterbeförderung bestimmt ist;   es ist daher von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (8702/8703/8704), der   in der Kombinierten Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen, - keine Einreihung als Fahrgestell in die Position 8706, da die Ware über einen Motor und ein   Fahrerhaus verfügt,  - keine Einreihung in die Position 8707, da es sich nicht um eine Karosserie, sondern   ein Fahrgestell mit Motor und Fahrerhaus handelt.  "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t, seiner Beschaffenheit nach nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, gebraucht"

DEBTI3528/23-187042291

Tankwagen, Fotos siehe Anlage, - in Form von mit hydraulischen Pumpen, Filtereinrichtungen und Bedienvorrichtungen   versehenen Flugfeldbetankungsfahrzeugen, - laut Antrag: - - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 20 t, - - mit einer Länge von bis zu ca. 10,5 m und einer Höhe von 3,3 m, - - mit Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Dieselmotor), - - neu, - - mit fest verbautem Tankaufbau mit einem Tankvolumen von bis zu 15.000 Litern, - für den Flugfeldbetrieb bestimmt, - dienen dem Transport von Kraftstoffen und der Betankung von Luftfahrzeugen. "Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren (Tankwagen), mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t bis 20 t, nicht zur Beförderung von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu"

DE2652/16-187042291

Unvollständige Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, sog. Gleiskettenfahrzeuge Power Bully (5T, 10T), Foto siehe Anlage, - in Form eines Kraftwagenfahrgestells mit Fahrerhaus, - mit einem Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel) mit einer Leistung von 191 kW (260 PS), - mit einer Länge von 6.350 mm (5T) bzw. 7.620 mm (10T) und einer Breite von 2.591 mm (5T) bzw. 3.226 mm (10T), - mit einem Hubraum von 6.700 ccm, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 15.685 kg (5T) bzw. 19.050 kg (10T), - dient (lt. Antrag) als universelle Plattform für z. B. Bohraufbauten, Kräne, Kippermulden, Hebebühnen und Löffelbagger, - keine Zugmaschine der Position 8701, da es der Ware zum Einfuhrzeitpunkt an der Herstellerkonzeption des Ziehen oder Schiebens anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten mangelt (z. B. ist die Anhängevorrichtung nur optional), - kein unvollständiges Kraftfahrzeug der Position 8705, da die Ware für die Montage unterschiedlicher Spezialaufbauten geeignet ist, jedoch keine Vorrichtungen oder Geräte aufweist, die einen über die bloße Beförderung hinausgehenden Verwendungszweck erkennen lassen, - da der endgültige Aufbau im maßgebenden Zeitpunkt nicht feststellbar ist, erfolgt die Einreihung gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 87. "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren (Gleiskettenfahrzeug), mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t bis 20 t, nicht zur Beförderung von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu"

AT2015/00012487042291

Unvollständiges Kraftfahrzeug, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Güterbeförderung bestimmt. In Form eines 2-achsigen LKW-Chassis mit Fahrerkabine, 4-Zylinder-Viertakt-Dieselmotor (Hubraum 2970 cm³), Direktschalt-Wendegetriebe, Kupplung, Differenzialsperre, Allradantrieb, hydrostatische Lenkung, hydr. Zweikreis-Vierrad-Bremse, Feststellbremse, Hydraulikpumpe und Zapfwelle, ohne Ladefläche. Das Fahrzeug (zulässiges Gesamtgewicht: 8500 kg) dient überwiegend zum Transport von Waren und Gütern in der Landwirtschaft. Keine selbstfahrende Arbeitsmaschine des Kap. 84. (Angaben laut Antragsteller) (Abbildung siehe Anlage)

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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