DE2652/16-187042291
Unvollständige Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, sog. Gleiskettenfahrzeuge Power
Bully (5T, 10T), Foto siehe Anlage,
- in Form eines Kraftwagenfahrgestells mit Fahrerhaus,
- mit einem Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel) mit einer Leistung von 191 kW
(260 PS),
- mit einer Länge von 6.350 mm (5T) bzw. 7.620 mm (10T) und einer Breite von 2.591 mm (5T)
bzw. 3.226 mm (10T),
- mit einem Hubraum von 6.700 ccm,
- mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 15.685 kg (5T) bzw. 19.050 kg (10T),
- dient (lt. Antrag) als universelle Plattform für z. B. Bohraufbauten, Kräne, Kippermulden,
Hebebühnen und Löffelbagger,
- keine Zugmaschine der Position 8701, da es der Ware zum Einfuhrzeitpunkt an der
Herstellerkonzeption des Ziehen oder Schiebens anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten mangelt
(z. B. ist die Anhängevorrichtung nur optional),
- kein unvollständiges Kraftfahrzeug der Position 8705, da die Ware für die Montage
unterschiedlicher Spezialaufbauten geeignet ist, jedoch keine Vorrichtungen oder Geräte aufweist,
die einen über die bloße Beförderung hinausgehenden Verwendungszweck erkennen lassen,
- da der endgültige Aufbau im maßgebenden Zeitpunkt nicht feststellbar ist, erfolgt die Einreihung
gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 87.
"Kraftfahrzeug für den Transport von Waren (Gleiskettenfahrzeug), mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t bis 20 t, nicht zur Beförderung von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu"