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1 Ergebnisse für "8704229900"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

870422990080gebraucht6%
DEBTI2675/24-18704229900

Unvollständiges Kraftfahrzeug, sog Unimog, Foto siehe Anlage, - mit einem zweiachsigen Kraftwagenfahrgestell mit Fahrerhaus, - mit einem Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel), - mit einem Hubraum von 5.132 cm³, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t bis 20 t,  - mit den Abmessungen (L x B x H) von: ca. 5.950 mm x 2.340 mm x 2.936 mm, - ohne Aufbau, somit unvollständig, - aufgrund des fehlenden Aufbaus ist nicht feststellbar, ob das Fahrzeug zum Befördern von 10    oder mehr Personen, hauptsächlich zur Personen- oder zur Güterbeförderung bestimmt ist;   es ist daher von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (8702/8703/8704), der   in der Kombinierten Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen, - keine Einreihung als Fahrgestell in die Position 8706, da die Ware über einen Motor und ein   Fahrerhaus verfügt,  - keine Einreihung in die Position 8707, da es sich nicht um eine Karosserie, sondern   ein Fahrgestell mit Motor und Fahrerhaus handelt.  "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t, seiner Beschaffenheit nach nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, gebraucht"

DE13472/14-18704219900

Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, (SUZUKI GRAND VITARA VAN, FIN: JSAFTD83V00213443), Foto siehe Anlage, - aus einem Personenkraftwagen umgebautes, geschlossenes fünftüriges Fahrzeug, - laut Antragsangaben: - - mit einem Dieselmotor, - - mit einem Hubraum von 1997 cm³ , - - mit einer Nutzlast von ca. 555 kg, - - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2025 kg, - - gebraucht, - - mit einer Sitzreihe mit zwei Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - mit einem durch eine dauerhaft angebrachte Trennwand hinter der vorderen Sitzreihe vom Fahrgastraum abgetrennten Laderaum, - - befindet sich im Ladebereich eine mit sog. Güterbefestigungspunkten ausgestattete Bodenplatte, die dauerhaft am Fahrzeug befestigt und zusätzlich mit einer Rutschmatte ausgerüstet ist, - - besitzt der Ladebereich weder Sitze noch Sicherheitsgurte, - - wurden Verankerungs- oder Befestigungspunkte zum Einbau weiterer Sitze oder Sicherheits- gurte dauerhaft unbrauchbar gemacht, - - kann die Beladung über die Heckklappentür erfolgen, - die Gesamtkonzeption des Fahrzeuges lässt erkennen, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, das überwiegend zum Transport von Waren bestimmt ist. "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, kein Muldenkipper, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 5 Tonnen, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2500 cm³, gebraucht"

DE13475/14-18704219900

Kraftfahrzeug für den Transport von Waren (MAZDA 5, FIN: JMZCR19R670155129), Foto siehe Anlage, - aus einem Personenkraftwagen umgebautes, geschlossenes fünftüriges Fahrzeug, - laut Antragsangaben: - - mit einem Dieselmotor, - - mit einem Hubraum von 1998 cm³ , - - mit einer Nutzlast von ca. 730 kg, - - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2225 kg, - - gebraucht, - - mit zwei Schiebetüren im hinteren Bereich, - - mit einer Sitzreihe mit zwei Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - mit einem durch eine dauerhaft angebrachte Trennwand hinter der vorderen Sitzreihe vom Fahrgastraum abgetrennten Laderaum, - - befindet sich im Ladebereich eine mit sog. Güterbefestigungspunkten ausgestattete Bodenplatte, die dauerhaft am Fahrzeug befestigt und zusätzlich mit einer Rutschmatte ausgerüstet ist, - - besitzt der Ladebereich weder Sitze noch Sicherheitsgurte, - - wurden Verankerungs- oder Befestigungspunkte zum Einbau weiterer Sitze oder Sicherheits- gurte dauerhaft unbrauchbar gemacht, - - kann die Beladung über die Heckklappentür erfolgen, - die Gesamtkonzeption des Fahrzeuges lässt erkennen, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, das überwiegend zum Transport von Waren bestimmt ist. "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, kein Muldenkipper, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 5 Tonnen, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2500 cm³, gebraucht"

DEBTI42210/25-18704219100

Kraftfahrzeug für den Transport für Waren, Foto siehe Anlage - in Form eines zweiachsigen Pritschenfahrzeugs, mit einer viertürigen Fahrerkabine mit zwei Sitz-   reihen für die Beförderung von Personen und einer von der Fahrerkabine abgetrennten, offenen    Ladefläche für die Beförderung von Waren, - laut Antrag: - - mit einem Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), - - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 5.000 kg, - - mit einem Hubraum von 2.000 cm³, - - neu, - - mit einem Radstand von 3.270 mm und einer inneren Länge auf dem Boden der Ladefläche       von 1.638 mm, - - ohne Laderaumwanne (sog. Bedliner), - - ohne Hardtop-Abdeckung der Ladefläche und  - - ohne Laderaumabdeckung, die an der Rückseite der Fahrerkabine fest montiert und von hinten      aufklappbar ist, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Länge der Ladefläche mehr als 50 % der Länge des   Radstands) für den Transport von Waren bestimmt. "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, kein Muldenkipper, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 5 Tonnen, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, mit Motor mit einem Hub- raum von weniger als 2 500 cm³, neu"

DEBTI22939/25-18708299000

Gepäckträger, sog. Dachgepäckträger, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus: - - einem länglichen, quaderförmigen mit Spinnstoffgewebe versehenen Kunststoffkörper und - - einem mit Schnallenverschluss versehenen Gurtband aus Spinnstoffen zur Befestigung am       Fahrzeug sowie einem weiteren Gurtband zur Fixierung des Gepäcks/Ausrüstung,  - - mit einer Länge von ca. 1130 mm, einer Breite von ca. 100 mm und einer Höhe von ca. 80 mm, - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - wird paarweise unmittelbar auf das Dach der Fahrzeugkarosserie gelegt und mittels des Gurt-   bandes fixiert, - dient insbesondere dem Transport von z. B. Surfboards, Kajak oder Leitern, - ermöglicht die Mitnahme von u. a. Outdoor-Ausrüstung und trägt damit zur funktionalen    Erweiterung des Personenkraftwagens bei,  - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) und Eigenschaften,    erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Karosseriezubehör (Dachgepäckträger) für Kraftfahrzeuge der Position 8703, nicht für die industrielle Montage"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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