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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEB/1470/04-18704900010

Vierrädriges, selbstfahrendes Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung, in Form eines zusammenklappbaren Golfcaddys mit Elektromotor und einem Gewicht von 17,5 kg, der zum Transport von Golftaschen dient. Der Golfcaddy aus Aluminium mit Verstrebungen und Achsen aus unedlem Metall besteht im Wesentlichen aus einem Gestell zur Aufnahme der Tasche, einer Achse mit 2 Rädern hinten und 2 kleinen Rädern vorne. Er ist mit einem Elektromotor, Batterie und Steuerungsgeräten ausgestattet. Ein Scoreboard dient als Schreibablage und als Ballhalter. Er kann mit einem Hocker ausgestattet sein, der beim Stillstand des Fahrzeugs als Sitzgelegenheit dient. Über die Betätigung des am Griff angebrachten sog. Drehreglers wird die Hinterachse über den Elektromotor angetrieben. Die Geschwindigkeit ist bis zu 9 km/h einstellbar. Gelenkt wird das Fahrzeug durch eine hinter dem Caddy laufende Person. Der Caddy dient zur Güterbeförderung (Golfequipment) auf Golfplätzen.

DEBTI58140/19-18704900000

Golfkarre, sog. Elektro-Golftrolley, Foto siehe Anlage; laut Antrag: - noch nicht zusammengesetzt, - mit einem rohrartigen, zusammensteckbaren Fahrgestell aus unedlem Metall, - mit einer mit Bedienvorrichtungen, Golfball- bzw. Scorebordhalterungen und Schiebegriff   versehenen, höhenverstellbaren, abklappbaren Schiebestange, - vorne und an der Schiebestange mit einer spezifisch gestalteten, bügelartigen Aufnahme-   vorrichtung für eine Golftasche (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) ausgestattet, - mittig mit einer Plattform zur Befestigung eines Akkumulators, - mit drei Rädern (einem Vorder- und zwei seitlichen, mit Freilauffunktion versehenen hinteren   Antriebsrädern), - mit zwei, in die Achse eingesteckten Elektromotoren, - mit einer Motor- und einer Parkbremse, - wird von einer zu Fuß gehenden Person gelenkt, - dient dem Transport einer Tasche mit Golfschlägern, - mit einem Akkumulator und einem Akkumulatoren-Ladegerät mit Netzstecker. "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren (Golfkarre), anderes als in den Unterpositionen 8704 10 bis 8704 32 genanntes"

DE17193/12-18704900000

Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, sog. Golf Trolley, Foto siehe Anlage, bestehend aus: - einem zusammenklappbarem Rahmen aus unedlem Metall (lt. Antrag: aus Aluminiumprofilen), -- mit einem Griff aus Kunststoff, -- mit zwei speziell geformten, am Rahmen befestigten Vorrichtungen aus Kunststoff zur Aufnahme der Golftasche, -- mit einem kleinen Rad vorn und zwei Rädern hinten, -- über der hinteren Achse mit einem am Rahmen angeschweißten Gestell mit entsprechenden Befestigungsvorrichtungen zur Aufnahme des Elektromotors und einer wiederaufladbaren Batterie (Ladegerät und Batterie sind nicht Gegenstand dieser VZTA), - einem Elektromotor und - einem Bedienungsfeld am oberen Teil des Rahmens, - keine Ware der Position 8709, da keine Kraftkarre. Der selbstfahrende Golftrolley mit einem Gewicht von ca. 9 kg (in den Abmessungen 570 x 550 x 290 mm) wird von einer zu Fuß gehenden Person gelenkt und dient dem Transport von Golftaschen. "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren (Golftrolley), anderes als in den Unterpositionen 8704 10 bis 8704 32 genanntes"

DE22755/11-18704900000

"Kraftfahrzeug für den Transport von Waren, nicht mit Kolbenverbrennungsmotor"

DEB/449/06-18704900000

Dreirädriges, selbstfahrendes Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung, in Form eines Golfcaddys mit Elektromotor und einem Gewicht von ca. 15,2 kg, das zum Transport von Golftaschen dient. Der Golfcaddy mit klappbarem Metallrahmen aus Aluminium und Achsen aus unedlem Metall besteht im Wesentlichen aus einem Gestell zur Aufnahme der Tasche, einer Achse mit 2 Rädern hinten und 1 kleinen Rad vorne, Bedieneinheiten, wiederaufladbarer Batterie und einem Elektromotor. Ein Scoreboard dient als Schreibablage und als Ballhalter. Er kann mit einem Hocker ausgestattet sein, der beim Stillstand des Fahrzeugs als Sitzgelegenheit dient. Über die Betätigung des am Griff angebrachten Drehreglers wird die Hinterachse über den Elektromotor angetrieben. Die Geschwindigkeit ist stufenlos regulierbar. Gelenkt wird das Fahrzeug durch eine hinter dem Caddy laufende Person. Der Caddy dient zur Güterbeförderung (Golfequipment) auf Golfplätzen.

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1 095 HS4

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