DEBTI49125/25-28205100000
Handbohrer (Abbildung siehe Anlage)
- mit freier Hand zu handhabende Erzeugnisse aus Stahl (lt. Antrag-
steller), mit arbeitendem Teil aus wendelförmig geformten, an einem
Ende angespitzten Drahtes und einem aus dem Draht gebogenen,
ringförmigen Handgriffs am anderen Ende,
- Durchmesser ca. 2 bzw. 3 mm sowie Länge von ca. 99 bzw. 114 mm,
- zum Bohren von Löchern bestimmt.
Die Handbohrer sind gemeinsam mit einem Nussknacker aus Holz und
100 Zahnstochern aus Holz zu einem Set für den Verkauf aufgemacht. Eine
Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) scheidet
wegen des fehlenden gemeinsamen Bedarfs aus. Somit sind alle Artikel
getrennt einzureihen.
„Handwerkzeuge (einschließlich Glasschneidediamanten), anderweit weder
genannt noch inbegriffen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, Bohrwerkzeuge“