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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI7144/25-287082990

Tülle, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gefertigten Erzeugnisses, - laut Antrag aus Kunststoff und nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung ist der   charakterbestimmende elastische Bestandteil aus nicht vulkanisiertem Kautschuk im Sinne der   Position 4006, - wird im hinteren Radhaus (Karosserie) eines Personenkraftwagens montiert und dient dort zur    geordneten Verlegung bzw. Durchführung von Sensorleitungen, - laut Antrag ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - keine Einreihung in die Unterposition 8708 9997, da die Ware unmittelbar an der Karosserie   befestigt wird, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des   Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Karosseriezubehör (Tülle), nicht für die industrielle Montage, anderes als in Codenummer 8708 2990 11 0 genanntes"

DEBTI21988/26-18708299099

Spiegelkopf mit Spiegelfuß, sog. Außenspiegel für PKW ohne Spiegelglas, Foto siehe Anlage: - in Form einer fahrzeugspezifisch gefertigten, zusammengesetzten Ware, im   Wesentlichen bestehend aus: - - einem annähernd dreieckigen, mit einer oberen und unteren Kunststoffabdeckung     versehenen sog. Spiegelfuß aus Aluminium und - - einem sog. Spiegelkopf mit - - - einer Einlegeplatte (Verstärkerplatte) zur Aufnahme des Spiegelglases aus Aluminium, - - - einer mit Elektromotor angetriebenen Verstellvorrichtung, - - - einer elektrischen sog. Beiklappfunktion zum Anklappen an die Tür (optional), - - - einem Fahrtrichtungsanzeiger/Seitenblinker im Gehäuse,  - - mit Stecker versehene, elektrische Anschlussleitungen, - wird unmittelbar an der Vordertür von Personenkraftwagen befestigt, - dient der Aufnahme und dem Schutz des Spiegelglases sowie als Fahrtrichtungsanzeiger, - laut Antrag ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar   hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Spiegelkopf mit Spiegelfuß), anderes als in den TARIC-Codes 8708 1010 10 bis 8708 2990 11 genannte"

DEBTI3046/26-18708299099

Windabweiser für Motorhauben und Fenster, Foto siehe Anlage, - in Form von fahrzeugspezifisch gefertigten, länglichen, luftstromführenden Erzeugnissen aus   Kunststoff, - werden je nach Ausführung entweder an der Vorderkante der Motorhaube (Karosserie) oder   an den Rahmen der Seitenfenster (Karosserie) eines Personenkraftwagens montiert, - verbessern die Aerodynamik und dienen um Schutz vor Steinschlägen und Kratzern   (Motorhaube) bzw. sind dazu geeignet Spritzwasser von der Fensterscheibe abzuweisen und   das Beschlagen der Glasscheibe zu verhindern (Seitenfenster), - laut Antrag: - - in unterschiedlichen Abmessungen und Ausführungen, die jeweils auf den Anbringungsort      am Fahrzeug sowie auf die für das konkrete Fahrzeug passende Geometrie abgestimmt sind, - - ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge   des Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Karosseriezubehör (Windabweiser), nicht für die industrielle Montage, anderes als in Codenummer 8708 2990 11 0 genanntes"

DEBTI38559/25-18708299099

Karosserieteile, sog. Antennen-Cover Platte und Verstärkungsplatte, Fotos siehe Anlage, - speziell nach technischen Zeichnungen gefertigte Erzeugnisse aus Stahl, - Antennen-Cover Platte: - - laut technischer Zeichnung mit einer Länge von 567,6 mm und einer Breite von 472,5 mm, - - mit diversen Lochungen/Aussparungen versehen, - - zum Abschluss des Daches und zur Befestigung eines Pods, der Systeme der Antenne hält, - Verstärkungsplatte: - - laut technischer Zeichnung mit einer Länge von 531 mm und einer Breite von 454 mm, - - dient zur Befestigung Antenne und der Aufhängung des Dachhimmels auf der Innenseite, - werden zusammen über eine Polyurethan-Umspritzung mit einer Glaskomponente (Glasdach) an   einem Personenkraftwagen befestigt und stellen sich als Bestandteile des Daches dar, - laut Antrag ohne Hinweis auf eine industrielle Montage, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für   Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Karosserieteile, nicht für die industrielle Montage, keine vormontierten oder montagefertige Bauteile für neue Mobilkräne"

DEBTI20673/26-187082990

Fußmatten, Fotos siehe Anlage,  - laut Antrag und ergänzenden Angaben in verschiedenen Ausführungen/Sets mit   unterschiedlichem Umfang (ein bis sechs Stück), - fahrzeugspezifisch für die Fahrer- bzw. die Passagierbereich geformt, - laut Antrag aus Kunststoff, - werden passgenau in den vorderen und hinteren Fußraum von Personenkraftwagen   eingelegt, - dienen dem Schutz des Fußraums vor Nässe und Verschmutzung, - insbesondere aufgrund der Form und der Abmessungen erkennbar hauptsächlich    zur Verwendung in Kraftfahrzeugen des Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör (Fußmatten) für Kraftfahrzeuge der Position 8703, anderes Karosseriezubehör, nicht für die industrielle Montage"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI