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1 Ergebnisse für "8708301040"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

870830104080Bremssattelformteil für Scheibenbremse in BIR- (Ball in Ramp) Ausführung oder EPB- (Electronic Parking Brake) Ausführung oder in Ausführung mit nur hydraulischer Betätigung, mit Funktions- und Montageöffnungen und Führungsnuten, von der bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art6%
DEBTI33627/24-18708301040

Bremssattelformteile, Art.-Nr.: 11-6281-8153-9-00 /-8154-9-00, Foto siehe Anlage, - spezifisch gefertigte Gussrohteile (Werkstoff: GJS), - laut Antrag unfertig (wird noch mechanisch bearbeitet, weisen jedoch im vorliegenden   Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware auf), - laut technischer Zeichnung mit den Abmessungen von 170,6 mm x 147,2 mm x 78,5 mm   (L x B x H), - mit Funktions- und Montageöffnung und Führungsnuten, - mit Kolbenbohrung und Brücke, zwischen den sog. Fingern, - laut Antrag: - - in EPB-Ausführung (Electronic Parking Brake), - - für Personenkraftwagen, - - für die industrielle Montage bestimmt, - - zur Herstellung von Kfz-Scheibenbremsen, - bilden mit der Bremsscheibe und den Bremsbelägen die Fahrzeugbremse, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für   Personenkraftwagen der Position 8703 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge (Bremssattelformteile) der Position 8703, Teile für Bremsen, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703, Bremssattelformteile für Scheibenbremsen in EPB- (Electronic Parking Brake) Ausführung, mit Funktions- und Montageöffnungen und Führungsnuten, von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"

DEBTI37112/24-18708301090

Gleitlagerbuchse, sog. Gleitlagergehäuse, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes zylindrisches Erzeugnis aus unedlem Metall, - laut technischer Zeichnung mit einem Innendurchmesser von 19,461 mm und einer Länge    von 50 mm bzw. 61 mm,  - seitlich mit einer Aussparung versehen, - wird als Gleitlagerbuchse in eine Duo-Servobremse (elektrisch betätigte Handbremse) für   Personenkraftwagen eingebaut, - für die industrielle Montage, - keine Einreihung in die Position 8483 als Lagergehäuse, da es sich nicht um   ein Teil eines Motors handelt und die Ware somit nicht aus dem Abschnitt XVII   ausgenommen ist, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar   hauptsächlich für Personenkraftwagen der Position 8703 bestimmt. "Teil (Gleitlagerbuchse) für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Teil einer Servobremse, für die industrielle Montage"

DEBTI37116/24-18708301090

Gleitlagerspindel, sog. Lagerschale für Duo-Servo-Bremse, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes zylindrisches Erzeugnis aus unedlem Metall, - laut technischer Zeichnung mit einem Innendurchmesser von 10,479 mm und   einer Länge von 12,25 mm, - auf der gesamten Länge mit einer schmalen Öffnung versehen, - wird in eine Duo-Servobremse (elektrisch betätigte Handbremse) für   Personenkraftwagen eingebaut, - für die industrielle Montage,  - keine Einreihung in die Position 8483 als Lagerschale, da es sich nicht um   ein Teil eines Motors handelt und die Ware somit nicht aus dem Abschnitt XVII   ausgenommen ist, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar   hauptsächlich für Personenkraftwagen der Position 8703 bestimmt. "Teil (Gleitlagerspindel) für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Teil für Servobremsen, für die industrielle Montage"

DEBTI8300/24-18708301090

Bremstrommel, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus einem spezifisch geformten, zylinderartigen, hohlkörperartigen Erzeugnis aus unedlem Metall,  - - mit einem Außendurchmesser von ca. 281 mm, einem Innendurchmesser von ca. 96 mm      und einer Höhe von ca. 93 mm, - - zur industriellen Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - wird in der Trommelbremsanlage von Straßenkehrwagen (Kraftfahrzeug zu besonderen Zwecken)   verbaut, - dient dazu, gemeinsam mit den Bremsbacken ein Reibepaar zu bilden, das die Drehbewegung    des Rades abbremst; hat zudem die Aufgabe, die beim Bremsen entstehende Wärme aufzunehmen    und abzuleiten, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für   Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt,  - keine Ware der Position 8412, da es sich um ein Teil einer Trommelbremse eines Kraftfahrzeuges   handelt.  "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Teil einer Trommelbremse (Bremstrommel), für die industrielle Montage"

DEBTI20123/19-18708301060

Scheibenbremsbelag, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einer spezifisch geformten flachen Grundplatte (Trägerplatte) aus laut ergänzenden Angaben Bandstahl, die seitlich mit zwei Aussparungen zur Montage versehen ist, - mit einem darauf montierten asbestfreien Reibbelag, - laut ergänzenden Angaben für Scheibenbremsen von Personenkraftwagen mit einem Hubraum von 2.967 cm³ bis 4806 cm³ bestimmt, - dient gemeinsam mit den Bremsscheiben dazu, die Bewegungsenergie des Fahrzeuges durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Fahrzeugs zu erzielen, - laut ergänzenden Antragsangaben für die industrielle Montage und zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 bestimmt, somit keine Einreihung in die Unterposition 8708 3091, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8704 (Scheibenbremsbelag), Teil für Bremsen, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703, NAO-Bremsbeläge (Non-Asbestos Organic) mit auf der Trägerplatte aus Bandstahl aufgebrachtem Reibmittel, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes sowie der autonomen Zollaussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."

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1 095 HS4

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