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1 Ergebnisse für "8708705085"

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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

870870508580andere6%
DEBTI2361/26-18708705085

Radzierkappen, sog. Nabenkappen mit Alutop, Fotos siehe Anlage, - in Form von spezifisch gestalteten, runden, mit einem Schriftzug verzierten, auf der   Rückseite mit vier Rastnasen versehenen Radnabenabdeckungen, - laut Antrag: - - auf der Schauseite mit einer Platte aus Aluminium, - - auf der Unterseite mit einer Trägerplatte aus Kunststoff, - - mit einem Außendurchmesser von ca. 60 mm und einer Höhe von ca. 17 mm, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - werden auf das Mittenloch von Leichtmetallrädern von Personenkraftwagen gesteckt, - dienen der Abdeckung der Radnabe, - insbesondere wegen der optischen Zierwirkung bestimmt das die Schauseite bildende   Aluminium den Charakter der Gesamtware, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für   Kraftfahrzeuge der Position 8703 bestimmt. "Zubehör (Radzierkappen) für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Zubehör für Räder, nicht für die industrielle Montage bestimmt, aus Aluminium"

DEBTI36445/24-18708705085

Felgenstern, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - Mittenteil für mehrteilige Räder aus einer Aluminiumlegierung,  - - mit einer Mittelbohrung und einem Lochkranz mit fünf Bolzenlöchern,     sowie einem äußeren Lochkranz mit 40 Außenlöchern zur Befestigung     der Innen- und ggf. Außenringe (nicht Gegenstand des Antrages), - - mit Logokappe, - wird in Rädern von Personenkraftwagen verbaut, - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar   hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge (Felgenstern) der Position 8703, Teile von Rädern, nicht für die industrielle Montage bestimmt, aus Aluminium, ohne Luftreifen"

DEBTI48251/22-18708705085

Radzierkappen, sog. Nabenkappen mit Alutop, Fotos siehe Anlage, - in Form von spezifisch gestalteten, runden, mit einem Schriftzug verzierten, auf der Rückseite   mit vier Rastnasen versehenen Radnabenabdeckungen, - laut Antrag: - - auf der Schauseite mit einer Platte aus Aluminium, - - auf der Unterseite mit einer Trägerplatte aus Kunststoff, - - mit einem Außendurchmesser von ca. 60 mm und einer Höhe von ca. 17 mm, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - werden auf das Mittenloch von Leichtmetallrädern von Personenkraftwagen gesteckt, - dienen der Abdeckung der Radnabe, - insbesondere wegen der optischen Zierwirkung bestimmt das die Schauseite bildende   Aluminium den Charakter der Gesamtware, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für   Kraftfahrzeuge der Position 8703 bestimmt. "Zubehör (Radzierkappen) für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Zubehör für Räder, nicht für die industrielle Montage bestimmt, aus Aluminium"

DEBTI38051/21-18708705085

Felgensterne und Felgenröhren, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - -  aus einer Aluminiumlegierung (AlSi7 356.2 T6), - - werden in Rädern von Personenkraftwagen verbaut, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - - Felgensterne (Radsterne): - - - mit einer Mittelbohrung, einem Lochkranz mit fünf Bolzenlöchern       und einem äußeren Lochkranz, - - - dienen u. a. der Befestigung des Rades an der Radnabe, - - Felgenröhren (Felgenhülsen): - - - zur Herstellung eines zweiteiligen Leichtmetallrades mit unsymmetrischem Tiefbett       und Doppelhump, - - - dienen u. a. der Reifenaufnahme, - - - mit folgenden Maulweiten und Felgendurchmessern: - - - - 10Jx20H2, - - - - 11Jx19H2, - - - - 11Jx20H2, - - - - 12Jx20H2, - - - - 8,5Jx18H2, - - - - 9Jx18H2, - - - - 9,5Jx18H2, - - - - 8,5Jx19H2, - - - - 8,5Jx20H2, - - - - 9Jx20H2, - - - - 9,5Jx19H2, - - - - 10Jx18H2, - - - - 10Jx19H2, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich   für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge (Felgensterne/Felgenröhren) der Position 8703, Teile von Rädern, nicht für die industrielle Montage bestimmt, aus Aluminium, ohne Luftreifen"

DEBTI33634/18-18708705085

Felgensterne und Felgenröhren, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag aus einer Aluminiumlegierung (AlSi7 356.2 T6), - Felgensterne: - - mit einem Lochkranz mit fünf Bolzenlöchern, - - dienen der Befestigung der Aluminiumfelge an der Radnabe, - Felgenröhren: - - Radröhren zur Herstellung eines zweiteiligen Leichtmetallrades mit unsymetrischem Tiefbett und Doppelhump mit laut Antrag folgenden Maulweiten und Felgendurchmessern: - - - 10Jx20H2, - - - 11Jx19H2, - - - 11Jx20H2, - - - 12Jx20H2, - - - 8,5Jx18H2, - - - 9Jx18H2, - - - 9,5Jx18H2, - - - 8,5Jx19H2, - - - 8,5Jx20H2, - - - 9Jx20H2, - - - 9,5Jx19H2, - - - 10Jx18H2, - - - 10Jx19H2, - laut ergänzenden Antragsangaben nicht für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraft- fahrzeuge bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge (Felgensterne/Felgenröhren), Teile eines Rades, nicht für die industrielle Montage bestimmt, aus einer Aluminiumlegierung"

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1 095 HS4

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