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1 Ergebnisse für "8708951000"

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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

870895100080für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition|8701|10, von Kraftfahrzeugen der Position|8703, von Kraftfahrzeugen der Position|8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2|500|cm$3|oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2|800|cm$3|oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position|87056%
DEBTI19155/17-18708951090

Airbag Cover, Foto siehe Anlage, - aus Polyethylen Folie (HDPE), - mit den Abmessungen (L x B) von: 120 mm bis 2000 mm x 50 mm bis 400 mm, - mit vordefinierten Aufreißlinien (Perforationen) versehen, - in der Regel mit Sicherheitsaufdruck beziehungsweise Verarbeitungshinweisen versehen, - wird auf ein Airbag-Gehäuse geklebt, eingehängt oder verschraubt, - dient dazu den Airbag im verbauten Zustand im Fahrzeug in Position zu halten und im Auslösefall den Luftsack vor Beschädigungen zu schützen, - laut Antrag für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Airbag Cover), Teil eines aufblasbaren Sicherheits-Luftsacks mit Füllsystem (Airbag), für die industrielle Montage, keine Ware der Unterpositionen (TARIC) 8708 9510 10 bis 8708 9510 40" Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen im Fall einer Einfuhr unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung.

DEBTI19156/17-18708951090

Micromodul-Folien, Foto siehe Anlage, - bei der Oberfolie handelt es sich um ein Mehrlagen-Folienteil, bedruckt und gestanzt, bei der Unterfolie um ein thermogeformtes Folienteil (Tiefziehfolie), - Oberfolie mit den Abmessungen (L x B) von: 160 mm bis 240 mm x 160 mm bis 320 mm, - Unterfolie mit den Abmessungen (L x B x H) von: 160 mm bis 225 mm x 160 mm bis 225 mm x 59 mm bis 107 mm, - die Oberfolie ist mit Hilfskennzeichnungen zur Herstellung und Verarbeitung als Aufdruck versehen, die Unterfolie ist ohne Aufdruck, - der Airbag wird zwischen Ober- und Unterfolie eingelegt und die beiden Folien anschließend verschweißt, zur Erzielung einer minimalen Baugröße des Airbags, - im Auslösefall erlaubt die Oberfolie konstruktionsbedingt dem Airbag-Paket ein definiertes Aufreißen und somit dem Airbag ein definiertes Aufblähen, - laut Antrag für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Micromodul-Folien), Teile eines aufblasbaren Sicherheits-Luftsacks mit Füllsystem (Airbag), für die industrielle Montage, keine Ware der Unterpositionen (TARIC) 8708 9510 10 bis 8708 9510 40" Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen im Fall einer Einfuhr unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung.

DEBTI22831/17-18708951090

Airbag-Wraps, Foto siehe Anlage, - aus Spinnvlies (laut. Antrag Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern), - in der Regel mit aufgedruckten Sicherheits- und Verarbeitungshinweisen, - werden in unterschiedlichen Formen und Größen hergestellt, - werden durch verkleben, verschweißen, vernähen oder einhängen verschlossen, - dienen dazu, den Airbag im verbauten Zustand im Fahrzeug geschützt in Position zu halten und im Auslösefall vor Beschädigungen zu schützen, - müssen im Auslösefall an der Perforation, der Naht oder der Verschweißung aufreißen und so dem Airbag ein definiertes Aufblähen ermöglichen, - laut Antrag für die industriele Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Airbag-Wraps), Teile von aufblasbaren Sicherheits-Luftsäcken mit Füllsystem (Airbags), für die industrielle Montage, keine Ware der Unterpositionen (TARIC) 8708 9510 10 bis 8708 9510 40" Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung.

DE2466/15-18708991000

Armaturenbrettblende, sog. Zierleiste (Zierblende), Fotos siehe Anlage: - in Form eines spezifisch gefertigten Zierelementes: -- mit einer die Schauseite bildenden Dekorschicht aus entweder Holzfurnieren, Aluminium oder Kunststoff und -- einem angespritzten Kunststoffträger mit rückseitigen Befestigungsvorrichtungen, - wird zur Verzierung im Armaturenbrett von Personenkraftwagen verbaut, - nicht unmittelbar an der Fahrzeugkarosserie angebracht, somit weder ein Beschlag der UPos. 3926 30 noch ein Karosseriezubehör der Unterposition 8708 29, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Armaturenbrettblende), anderes als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 95 genanntes, für die industrielle Montage"

DE2466/15-28708991000

Innentürblende, sog. Zierleiste (Zierblende), Fotos siehe Anlage, - in Form eines spezifisch gefertigten Zierelementes: -- mit einer die Schauseite bildenden Dekorschicht aus entweder Holzfurnieren, Aluminium oder Kunststoff und -- einem angespritzten Kunststoffträger mit rückseitigen Befestigungsvorrichtungen, - wird zur Verzierung in der Türseitenverkleidung von Personenkraftwagen verbaut, - nicht unmittelbar an der Fahrzeugkarosserie angebracht, somit weder ein Beschlag der UPos. 3926 30 noch ein Karosseriezubehör der Unterposition 8708 29, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Innentürblende), anderes als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 95 genanntes, für die industrielle Montage"

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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