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1 Ergebnisse für "8708991090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

870899109080andere6%
DEBTI3296/25-18708991090

Spurstange, Zeichnung siehe Anlage, lt. Antrag: - in Form einer fahrzeugspezifisch gefertigten, mit Kugelgelenken versehenen Verbindungsstange, - laut Antrag: - - bestehend aus: - - - (lenkgetriebeseitig) einem Spurstangeninnengelenk (sog. Axialgelenk) und - - - (radseitig) einem Spurstangenendgelenk (sog. Spurstangenkopf), - - für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - wird als Verbindungselement zwischen dem Lenkgetriebe und dem Radträger (Schwenklager)   von Personenkraftwagen verbaut, - dient der beweglichen Übertragung, der vom Lenkgetriebe in eine lineare Bewegung   umgesetzten Drehbewegung des Lenkrades auf das radführende Schwenklager, - stellt sich als Teil der Lenkvorrichtung dar; jedoch keine Ware der Unterposition 8708 94,   da kein Teil des Lenkgetriebes, der Lenksäule oder des Lenkrades, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich   für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Spurstange), anderes als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 95 genannte, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferenziellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."

DEBTI4683/24-18708991090

Sicherungshalterung, sog. Halter Hauptsicherungsbox (HSB), Foto siehe Anlage; laut Antrag: - in Form einer spezifisch für die Einbausituation gestalteten, bügelartigen, auf der Oberseite   mit einem eingespritzten Bolzen ausgestatteten Aufnahmevorrichtung aus (lt. Antrag) im   Wesentlichen Kunststoff, - mit einer Länge von ca. 195 mm und einer Breite von ca. 150 mm, - wird auf die 12 Volt Bordnetz-Batterie eines Kraftfahrzeugs gesteckt, - dient der Anbindung der Batterie sowie insbesondere der Aufnahme der Hauptsicherungsbox   des Fahrzeugs, - (lt. ergänzenden Antragsangaben) für die industrielle Montage von Personenkraftwagen bestimmt, - wird nicht unmittelbar an der Fahrzeugkarosserie angebracht, somit liegt weder ein Beschlag oder eine   beschlagähnliche Ware aus Kunststoff noch ein Karosseriezubehör der Unterposition 8708 2990 vor, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Eigenschaften) erkennbar hauptsächlich für   Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Sicherungshalterung), anderes als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 95 genannte, für die industrielle Montage von Kraftfahr- zeugen der Position 8703“ "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"

DEBTI2149/22-18708991090

Antriebsmodul, sog. Zusammengesetzte Antriebseinheit (E-Motor für Elektrofahrzeuge),  - wird sowohl in der Vorder- als auch in der Hinterachse (parallel zur Radachse) von elektrisch ange-   triebenen Personenkraftwagen verbaut, - bildet dort den Kernbestandteil des Antriebsstranges zum Antrieb des linken und rechten Rades, - laut Antrag für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - aufgrund der objektiven Beschaffenheitsmerkmale (u.a. spezifische Form und Abmessungen) erkennbar   hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Antriebsmodul), anderes als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 95 genanntes, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Positionen 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."

DEBTI50807/21-28708991090

Motortragbock, - in Form einer fahrzeugspezifisch gefertigten, mit mehreren Bohrungen versehenen Haltevorrichtung, - laut Antrag: - - aus der Aluminiumlegierung EN-AC-46000, - - mit einer Länge von ca. 227 mm, einer Breite von ca. 168 mm und einer Höhe von ca. 159 mm, - - für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - wird im Motorraum von Personenkraftwagen zwischen dem Motorlager und dem Kurbelgehäuse   des Antriebsmotors verbaut, - dient zur Positionierung des Antriebsstrangs und zur Abstützung von Kräften aus dem Fahrbetrieb, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für   Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Motortragbock), anderes als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 95 genannte, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703, anderes als in den TARIC-Codes 8708 9910 25 bis 8708 9910 60 genannte" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."

DEBTI45443/21-18708991090

Spurstange,  - in Form einer fahrzeugspezifisch gefertigten, mit Kugelgelenken versehenen Verbindungsstange, - laut Antrag: - - bestehend aus: - - - (lenkgetriebeseitig) einem Spurstangeninnengelenk (sog. Axialgelenk) und - - - (radseitig) einem Spurstangenendgelenk (sog. Spurstangenkopf), - - für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - wird als Verbindungselement zwischen dem Lenkgetriebe und dem Radträger (Schwenklager)   von Personenkraftwagen verbaut, - dient der beweglichen Übertragung, der vom Lenkgetriebe in eine lineare Bewegung   umgesetzten Drehbewegung des Lenkrades auf das radführende Schwenklager, - stellt sich als Teil der Lenkvorrichtung dar; jedoch keine Ware der Unterposition 8708 94,   da kein Teil des Lenkgetriebes, der Lenksäule oder des Lenkrades, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich   für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Spurstange), anderes als in den Unterpositionen 8708 10 bis 8708 95 genannte, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."

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