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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI19391/22-18714103000

Laufradzusammenstellung, sog. Satz nicht-pneumatischer Reifen und ein Leichtmetallrad, Foto siehe Anlage, - laut Antrag, bestehend aus: - - einem Leichtmetallrad und - - einem Satz nicht-pneumatischer Reifen, - wird in Elektrorollern (elektrisch angetriebene Roller mit bodennahem Trittbrett) verbaut,   - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung in Elektrorollern der Position 8711 bestimmt. "Teile für Krafträder der Position 8711 (Laufradzusammenstellung), Räder sowie Teile davon und Zubehör"

DE1619/16-18714103000

Unfertige Speichen, Foto siehe Anlage, - verschiedene (ungestaucht, gestaucht) stabförmige Erzeugnisse mit Kopf, - - mit einer Länge von ca. 250 mm und einem Durchmesser von ca. 4 mm (ungestaucht), - - mit einer Länge von jeweils 240 mm und einem Durchmesser von ca. 4 mm über eine Länge von 45 mm unterhalb des Kopfes und einem sich anschließenden Durchmesser von ca. 3,6 mm bzw. ca. 3,3 mm (gestaucht), - sind zur ausschließlichen Herstellung von Speichen für Räder für Motorräder vorgesehen (Rohlinge), - - werden auf die gewünschte Länge gekürzt, zur Befestigung im Rad mit einem Gewinde versehen und gegebenenfalls unterhalb des Kopfes gekröpft (in einem bestimmten Winkel gebogen), - aufgrund des spezifischen geformten Kopfes (Speichenkopf), dem vorgegeben Durchmesser und der teilweisen Stauchung weisen sie bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der fertigen Speichen auf. "Teile für Fahrzeuge der Position 8711, Teile für Räder (Rohlinge für Speichen)"

DEBTI49986/25-18714109090

Fußraste, Zeichnung siehe Anlage, - in Form einer kraftradspezifisch gefertigten, mit Stegen und einer gerillten Oberseite versehenen   Fußablage, - laut Antrag: - - aus einer Titanlegierung, - - mit einer Länge von ca. 165 mm, einer Breite von ca. 55 mm und einer Höhe von ca. 35 mm, - - mit einem Gewicht von 271 g, - wird seitlich mittels einer Fußrastenhalterung am Motorrad befestigt, - dient als Ablagefläche für die Füße des Fahrenden, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich   für Krafträder der Position 8711 bestimmt. "Teil (Fußraste) für Krafträder der Position 8711, anderes als in den TARIC-Codes 8714 1010 00 bis 8714 1090 70 genannte"

DEBTI27778/25-187141090

Gepäckträger, sog. ZB Gepäckbrücke mit Topcasehalterung, Zeichnung siehe Anlage, - aus einem kraftradspezifisch gefertigten Gestell aus (lt. Antrag) Edelstahl, - auf das Gestell ist im hinteren Bereich eine Kunststoffplatte (Topcasehalterung)    aufgeschraubt, - wird am Hinterrahmen von Motorrädern montiert, - dient der Befestigung eines sog. Topcases (Motorradkoffers), - ermöglicht die Anbringung eines Motorradkoffers und trägt damit zur funktionalen    Erweiterung des Motorrades bei,  - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) und Eigenschaften,    erkennbar hauptsächlich für Krafträder des Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör (Gepäckträger) für Krafträder der Position 8711"

DEBTI19853/25-187141010

Bremsbeläge für Scheibenbremsen, sog. Sm1 Bremsbelag - Art.-Nr.: 10055857, Foto siehe Anlage, - in Form von spezifisch gefertigten, flachen, leicht gebogenen Bremsklötzen, - bestehend aus einem mit einer Halteöse sowie eine Rastnase versehenen Belagträger    aus unedlem Metall und einseitig darauf befestigten Reibbelägen aus einer    sog. Semi-Sinter Mischung, - werden in Scheibenbremsanlagen von Motorrädern verbaut, - dienen gemeinsam mit den Bremsscheiben dazu, die Bewegungsenergie des Kraftrades   durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie    umzuwandeln,  um so eine Geschwindigkeitsverringerung des  Kraftrades zu erzielen,  - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar    hauptsächlich für Krafträder des Kapitels 87 bestimmt. "Teile (Bremsbeläge) von Bremsen für Krafträder der Position 8711"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI