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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE1029/10-18714190000

Es handelt sich bei dem sog. Anschlagstück um ein speziell geformtes, ca. 4,5 cm großes Erzeugnis aus Stahl (Feinguss) mit zwei Bohrungen, das zum ausschließlichen Einbau in eine Kickstartvorrichtung eines Kraftrades oder Mopeds der Pos. 8711 bestimmt ist. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, für Krafträder, anderes als von der UPos. (HS) 8714 11 erfasst" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DE6541/10-18714190000

Bei dem sog. Bremszylinderdeckel, auch als Bremszylinderkappe bezeichnet, handelt es sich um ein speziell gefertigtes Bauteil aus unedlen Matallen (ca. 8,5 x 5,0 x 1,0 cm, L/B/H) mit zwei durchgängigen Bohrungen, das zum ausschließlichen Einbau in eine Bremsanlage (Bremszylinder) von Krafträdern, einschließlich Mopeds, der Pos. 8711 bestimmt ist. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, für Krafträder, anderes als von der UPos. (HS) 8714 11 erfasst" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DE1015/10-18714190000

Bei der sog. Klemme Excenter handelt sich um ein nach technischer Zeichnung gefertigtes Bauteil aus Stahl-Feinguss (ca. 3,2 x 2,2 x 1,6 cm, L/B/H) mit zwei durchgängigen Gewindebohrungen, das zum ausschließlichen Einbau in eine Schwinge (Excenterschwinge) von Krafträdern (einschließlich Mopeds) der Pos. 8711 bestimmt ist. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, für Krafträder, anderes als von der UPos. (HS) 8714 11 erfasst" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DE1020/10-18714190000

Es handelt sich um eine Fußraste aus Stahl, die ausschließlich für Krafträder (einschließlich Mopeds) der Pos. 8711 bestimmt ist. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, für Krafträder, anderes als von der UPos. (HS) 8714 11 erfasst" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DE1031/10-18714190000

Bei dem sog. Hosenrohr, auch als Flammrohr bezeichnet, handelt sich um ein y-förmiges Stahlrohr zum ausschließlichen Einbau in die Auspuffanlage von Krafträdern (einschließlich Mopeds) der Pos. 8711. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, für Krafträder, anderes als von der UPos. (HS) 8714 11 erfasst" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

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