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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE6053/13-18714911019

Teil für ein Fahrrad, sog. Rahmen aus Aluminium (Art. 3300-0022-09), Foto siehe Anlage, - laut Datenblatt aus Rohren aus einer Aluminiumlegierung (ASTM 7005) gefertigt, - laut Antrag - - vollständig lackiert, - - für Fahrräder mit Elektrohilfsmotor mit einer Leistung von maximal 250 Watt bestimmt (sog. Pedelecs), - aufgrund der Ausstattung handelt es sich um ein erkennbares Teil für ein Fahrrad mit Hilfsmotor. "Teil für ein Fahrrad mit Hilfsmotor der Position 8711 (Rahmen), lackiert, anderes als von der Unterposition 8714 9110 11 erfasste"

DE12941/10-18714911019

Dreiteilige Zusammenstellung aus einem Rahmen, einer Gabel und zwei Felgen, sog. Fahrradrahmen-Set, Foto siehe Anlage, - keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b), da nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf (getrennt verpackt); somit getrennte Einreihung: - Teil für Fahrräder (Rahmen): - - lackiert und mit Namenszug versehen, - - erkennbares Teil zur ausschließlichen Verwendung an Fahrrädern. "Teil für Fahrräder, Rahmen, lackiert, nicht von der Unterposition 8714 9110 11 erfasst"

DEB/2826/07-18714911019

Erkennbare Teile für Fahrräder der Position 8712 in Form eines lackierten Fahrradrahmens mit Gabel, nicht mit Ursprung in China oder aus China versandt. Die Ware besteht aus einem Fahrradrahmen (charakterbestimmend) mit einer Gabel als Anbauteil. Den Angaben des Antragstellers zufolge bestehen Fahrradrahmen und Fahrradgabel aus lackiertem Aluminium. Die Fahrradteile mit Ursprungland in Vietnam und Taiwan, sind mit Typen- und Markenaufkleber versehen und dazu bestimmt, zu Mountain-Bikes vervollständigt zu werden. Bilder der Ware sind unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm zu finden.

DEBTI17935/25-18714911039

Rahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert, - - mit Ursprung in China, - bildet das tragende Element des Fahrrades, - laut ergänzenden Antragsangaben: - - mit Bewilligung zur "Endverwendung/ Besondere Verwendung" (Codierung/Schlüssel: D019)     hinsichtlich der Befreiung von Antidumpingzoll gemäß Artikel 14 d) VO (EG) Nr. 88/97, - - ohne EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung     (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) (Codierung/Schlüssel: N990),     somit keine Einreihung in den TARIC-Code 8714 9110 35, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Rahmen) für Fahrräder der Position 8711, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder  lackiert, anderer als in den TARIC-Codes 8714 9110 21 bis 8714 9110 35 genannte" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumpingmaßnahme und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer  stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)"

DEBTI17952/25-18714911089

Rahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - roh (weder mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert), - bildet das tragende Element des Fahrrades, - laut ergänzenden Antragsangaben ohne EUS - Bewilligung in Bezug auf die   Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten   Verordnung (EU) 2015/2446) (Codierung/Schlüssel: N990), somit keine Einreihung   in den TARIC-Code 8714 9110 77, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Rahmen) für Fahrräder der Position 8711, anderer als in den TARIC-Codes 8714 9110 21 bis 8714 9110 77 genannte"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI