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2 Ergebnisse für "8714911031"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

871491103110andere6%
871491103180aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)6%
DE7517/15-18714911031

Teil für ein Fahrrad, sog. Fahrradrahmen aus Carbon, Foto siehe Anlage, - lackierter Rahmen aus Carbon und Kunstharz, - erkennbar ausschließlich zur Verwendung an Fahrrädern (Rennrädern) bestimmt, - laut Antrag kein Ursprung in China und nicht aus China versandt. "Teil für Fahrräder, Rahmen, lackiert, andere als in der Unterposition 8714 9110 21 genannt, aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung beim Herstellen von Fahrrädern"

DE7907/15-18714911031

Teil für ein Fahrrad, sog. Fahrradrahmen aus Carbon, Foto siehe Anlage, - lackierter Rahmen aus Carbon und Kunstharz, - erkennbar ausschließlich zur Verwendung an Fahrrädern (Rennrädern) bestimmt, - laut Antrag mit Ursprung in China und aus China versandt, jedoch keine Ware der Unterposition TARIC 8714 9110 21. "Teil für Fahrräder, Rahmen, lackiert, andere als in der Unterposition 8714 9110 21 genannt, aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung beim Herstellen von Fahrrädern"

DEBTI49013/25-18714911035

Rahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert, - - mit Ursprung in China, - - mit Bewilligung zur Umsetzung des Artikels 14 Absatz d) VO (EG) 88/97      (Codierung/Schlüssel: D019) sowie der Inanspruchnahme von autonomen      Zollaussetzungen und nichtpräfenezieller Zollkontingente in Verbindung mit der      Endverwendung (Codierung/Schlüssel: N990), - bildet das tragende Element eines Elektrofahrrades, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung an Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor bestimmt. "Teil (Rahmen) für Fahrräder der Position 8711, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert, anderer als in den TARIC-Codes 8714 9110 21 bis 8714 9110 31 genannte, aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumpingmaßnahme und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollkontingents in Verbindung mit der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung".

DEBTI17935/25-18714911039

Rahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert, - - mit Ursprung in China, - bildet das tragende Element des Fahrrades, - laut ergänzenden Antragsangaben: - - mit Bewilligung zur "Endverwendung/ Besondere Verwendung" (Codierung/Schlüssel: D019)     hinsichtlich der Befreiung von Antidumpingzoll gemäß Artikel 14 d) VO (EG) Nr. 88/97, - - ohne EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung     (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) (Codierung/Schlüssel: N990),     somit keine Einreihung in den TARIC-Code 8714 9110 35, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Rahmen) für Fahrräder der Position 8711, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder  lackiert, anderer als in den TARIC-Codes 8714 9110 21 bis 8714 9110 35 genannte" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumpingmaßnahme und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer  stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)"

DEBTI16922/24-18714911039

Rahmen, Fotos siehe Anlage, - bildet das tragende Element des Fahrrades, - laut Antrag: - - aus Aluminium und lackiert, - - mit Ursprung China oder aus China versandt, - - zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern), - laut ergänzenden Antragsangaben: - - mit Bewilligung zur "Endverwendung/ Besondere Verwendung" (Codierung/Schlüssel: D019)     hinsichtlich der Befreiung von Antidumpingzoll gemäß Artikel 14 d) VO (EG) Nr. 88/97,     somit keine Einreihung in den TARIC-Code 8714 9110 25, u. a. da hiervon nur     Art. 14 a), b) und c) Bewilligungen erfasst werden, - - ohne EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung     (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) (Codierung/Schlüssel: N990), - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teile (Rahmen) für Fahrräder der Position 8711, Rahmen, lackiert, andere als in den TARIC-Codes 8714 9110 31 bis 8714 9110 77 genannte" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumpingmaßnahme steht u. a. unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)"

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