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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI38485/20-18714911033

Fahrradrahmen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus mehreren rohrartigen Elementen aus Aluminium sowie einem zentralen Dämpfungselement     und einem beweglichen Aluminiumumlenkhebel, - - mit den Rahmengrößen S: 117,5 cm, M: 121,0 cm, L: 124,3 cm und XL 128,1 cm, - - mit Farbe versehen, - - mit Ursprung in Taiwan, - - bilden das tragende Element der Fahrräder, - - zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern bestimmt, - - mit EUS-Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c     der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung   in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Fahrräder, Rahmen, mit Farbe versehen, andere als in den TARIC-Codes 8714 9110 21 bis 8714 9110 29 genannte, aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollkontingents in Verbindung mit der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung".

DEBTI27582/18-18714911033

Rahmen, sog. unlackierter Rahmen aus Aluminium, Foto siehe Anlage: - in Form eines aus mehreren rohrartigen Elementen zusammengeschweißten, zur Aufnahme eines Elektro- mittelmotors spezifsch gestalteten, im Unterrohr mit einer Vorrichtung zur Akkumulatorenaufnahme versehenen Rahmens aus (lt. Antrag) einer Aluminiumlegierung, - poliert (somit keine Ware des TARIC-Codes 8714 9110 70), - mit abschraubbaren Ausfallenden ausgestattet, - lt. ergänzenden Angaben: -- ausschließlich für Fahrräder mit Trethilfe und Elektrohilfsmotoren mit einer Nenndauerleistung von weniger als 250 Watt bestimmt (sog. Pedelec 25), -- mit Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/Endverwendung im Rahmen einer Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) (Codierung/Schlüssel: D019) nach Artikel 14 VO (EG) 88/97, -- mit EUS-Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, - aufgrund der Konzeption erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Zweirädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder, Rahmen, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, anderes als in den TARIC-Codes 8714 9110 21 bis 8714 9110 29 genanntes, aus Aluminium, zur Verwendung bei der Her- stellung von Fahrrädern" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumping- maßnahme und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung" "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"

DEBTI22069/18-18714911033

Fahrradrahmen, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - aus meheren rohrartigen Elementen aus Kohlenstofffasern und Kunstharz sowie einem zentralen Dämpfungs- element aus (lt. ergänzenden Angaben) Aluminium, - mit Farbe versehen, - (lt. ergänzenden Angaben): -- mit Ursprung oder Versand aus der VR China bzw. Taiwan, -- Einfuhr durch eine "befreite Partei" nach der VO (EG) 88/97, -- mit EUS-Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, - aufgrund der Konzeption erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Zweirädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder, Rahmen, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, anderes als in den TARIC-Codes 8714 9110 21 bis 8714 9110 29 genanntes, aus Aluminium und Kohlenstofffasern, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern" "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung".

DEBTI7467/18-18714911033

Rahmen, sog. Fahrradrahmen aus Aluminium, Foto siehe Anlage: - in Form eines aus mehreren rohrartigen Elementen zusammengeschweißten, polierten Rahmens aus (lt. Antrag) einer Aluminiumlegierung, - mit einer spezifisch gestalteten Vorrichtung zur Aufnahme eines Elektromittelmotors, - im Rahmenunterrohr mit einer abnehmbaren Klappe zur Akkumulatorenaufnahme versehen, - (lt. ergänzenden Angaben) ausschließlich für Fahrräder mit Trethilfe und Elektrohilfsmotoren mit einer Nenndauerleistung von weniger als 250 Watt bestimmt (sog. Pedelec 25), - lt. ergänzenden Angaben: -- mit Ursprung aus der VR China, -- Einfuhr durch eine "befreite Partei" nach VO (EG) 88/97, -- mit EUS-Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, - aufgrund der Konzeption erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Zweirädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder, Rahmen, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, anderes als in den TARIC-Codes 8714 9110 21 bis 8714 9110 29 genanntes, aus Aluminium, zur Verwendung bei der Her- stellung von Fahrrädern" "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung".

DEBTI49013/25-18714911035

Rahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert, - - mit Ursprung in China, - - mit Bewilligung zur Umsetzung des Artikels 14 Absatz d) VO (EG) 88/97      (Codierung/Schlüssel: D019) sowie der Inanspruchnahme von autonomen      Zollaussetzungen und nichtpräfenezieller Zollkontingente in Verbindung mit der      Endverwendung (Codierung/Schlüssel: N990), - bildet das tragende Element eines Elektrofahrrades, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung an Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor bestimmt. "Teil (Rahmen) für Fahrräder der Position 8711, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert, anderer als in den TARIC-Codes 8714 9110 21 bis 8714 9110 31 genannte, aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumpingmaßnahme und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollkontingents in Verbindung mit der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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