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3 Ergebnisse für "8714913025"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

871491302510mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert6%
871491302520mit Ursprung in China oder aus China versandt: - in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten bestimmt; oder - zur Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung „Endverwendung“ oder an befreite Parteien bestimmt6%
871491302580Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)6%
DEBTI22349/18-28714913025

Zusammenstellung, sog. Rahmenset, bestehend aus Rahmen, Vorderradgabel, Sattelstütze, Vorbau und Steuersatz, Foto siehe Anlage, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da es sich weder um ein unvollständiges Fahrrad, noch um eine Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder um eine aus verschiedenen Be- standteilen zusammengesetzte Ware handelt, - Vorderradgabel (lt. Antrag): -- in der Bauweise einer Starrgabel gefertigt, -- aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, -- lackiert, -- mit Ursprung in der VR China, -- in Mengen unter 300 Stück pro Monat (Art. 14 c) VO (EG) Nr. 88/97), -- mit EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, -- aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder, Vorderradgabel, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, mit Ursprung in China oder aus China versandt, in Mengen unter 300 Stück pro Monat, aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumping- maßnahme und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)". "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforder- lichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: N990)".

DEBTI13672/18-28714913025

Zusammenstellung, sog. Karton Set B, bestehend aus teilweise bereits montierten Fahrradteilen (Laufrädern, Vorderradgabeln - starr oder gefedert -, Bremsscheibe, Kurbelgarnitur, Pedale, Sattel, Sattelstütze, Schnellspanner, Kette), Fotos siehe Anlage, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da es sich weder um ein unvollständiges Fahrrad, noch um eine Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware handelt, - Starrgabel: - - aus laut ergänzenden Angaben Aluminium gefertigt, - - mit Farbe versehen, eloxiert und/oder lackiert, - - mit einer Länge von ca. 68 cm, - - mit einem Gabelschaftrohr und zwei Gabelbeinen, - - an den beiden unteren Enden mit speziellen Aufnahmevorrichtungen ausgestattet, Fahrrädern, - Gefederte Gabel: - -aus laut ergänzenden Angaben Aluminium gefertigt, - - mit Farbe versehen, eloxiert und/oder lackiert, - - mit einem Gabelschaftrohr und zwei Standrohren, - - mit zwei mittels einer Brücke verbundenen Tauchrohren, - - an den beiden unteren Enden mit speziellen Aufnahmevorrichtungen ausgestattet, - dienen als Halterung zur Aufnahme des Vorderrades sowie der Bremse und sind am oberen Ende mittels des Steuersatzes drehbar im Steuerrohr des Fahrradrahmens gelagert, - laut ergänzenden Antragsangaben: - - mit Ursprung in China oder aus China versandt und in Mengen unter 300 Stück pro Monat, - - mit EUS - Bewilligung (Codierung/Schlüssel: N990) in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, - aufgrund objektiver Beschaffenheitsmerkmale (u. a. Form, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung bei Fahrrädern bestimmt. "Teile für Fahrräder (Aluminium-Vorderradgabeln), mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, mit Ursprung in China oder aus China versandt und in Mengen unter 300 Stück pro Monat, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumpingmaßnahme (Codierung/Schlüssel: D019) und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung" "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code des Zolltarifs stehen unter Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"

DEBTI15368/24-18714913035

Vorderradgabeln, sog. Fahrradgabeln aus Stahl, Artikelnummer: 00040225 Gabel Alu gerade 20 Zoll Ahead, Artikelnummer: 00040226 Gabel Alu gerade 24 Zoll Ahead, Artikelnummer: 00040243 CYKE 26 Zoll, Alu Gabel roh, - in der Bauweise von Starrgabeln gefertigt, - lt. Antrag: - - mit Gabelschäften aus Stahl, - - mit Gabelbeinen aus Aluminium (somit keine starren Vorderradgabeln vollständig aus Stahl), - - an den Gabelbeinen mit sog. Bremssockeln zur Aufnahme der Bremsen ausgestattet, - - für Laufradgrößen von 12 Zoll bis 26 Zoll bestimmt, - - zum Korrosionsschutz mit einem schwarzen, im elektrochemischen Lackierverfahren aufgebrachten     Tauchlack versehen, somit keine Ware des TARIC-Codes 8714 9130 72, - - zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern bestimmt, - werden lt. Antrag nach der Einfuhr noch mit einem weiteren, z. B. grünfarbenen Pulverlack versehen, - werden mittels der Steuersätze drehbar im Steuerkopfrohr des Rahmens von zweirädrigen   Kinder- bzw. Jugendfahrrädern gelagert, - dienen u. a. der Aufnahme des Vorderrades und der Bremse, der Lenkung (durch drehbare   Lagerung in den Lenkkopflagern) und der Verbindung zu den beweglichen Teilen des   Steuersatzes, dem Vorbau und Lenker, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung   in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Fahrräder, Vorderradgabeln, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, andere  als in den TARIC-Codes 8714 9130 25 bis 8714 9130 29 genannte" "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: N990)"

DEBTI49402/21-18714911025

Rahmen, Foto siehe Anlage, - in der Bauart von spezifisch gefertigten, aus mehreren rohrartigen Elementen bestehenden,    ohne Hinterradfederung ausgerüsteten Rahmen, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - poliert, - - in den Größen S, M, L und XL, - - mit Ursprung in der VR China, - werden in zweirädrigen Fahrrädern mit Hilfsmotor verbaut, - bilden das tragende Element eines Fahrrades, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Fahrräder der Position 8711, Rahmen, poliert, mit Ursprung in China, Rahmen aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumping- maßnahme und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer stehen unter dem Vorbehalt der  Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)". "Die Anwendung des nichtpräferenziellen Zollkontingents in Verbindung mit der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: N990)".

DEBTI20487/21-18714913035

Vorderradgabeln, Foto siehe Anlage, - in der Bauweise von Starrgabeln gefertigt, - laut Antrag: - - mit Gabelschäften aus Stahl, - - mit Gabelbeinen aus Aluminium (somit keine starren Vorderradgabeln vollständig aus Stahl), - - an den Gabelbeinen mit sog. Bremssockeln zur Aufnahme der Bremsen ausgestattet, - - für Laufradgrößen von 20 Zoll bis 27,5 Zoll bestimmt, - - mit farbig lackierten Gabelbeinen, - - zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern bestimmt, - werden mittels der Steuersätze drehbar im Steuerkopfrohr des Rahmens von zweirädrigen   Fahrrädern gelagert, - dienen u. a. der Aufnahme des Vorderrades und der Bremse, der Lenkung (durch drehbare   Lagerung in den Lenkkopflagern) und der Verbindung zu den beweglichen Teilen des   Steuersatzes, dem Vorbau und Lenker, - mit Ursprung in der VR China, jedoch keine Waren der TARIC-Codes 8714 9130 25 bis   8714 9130 29, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung   in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Fahrräder, Vorderradgabeln, lackiert, andere als in den TARIC-Codes 8714 9130 25 bis   8714 9130 29, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl,   zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)" "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: N990)"

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