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2 Ergebnisse für "8714913035"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

871491303510andere6%
871491303580Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)6%
DEBTI15368/24-18714913035

Vorderradgabeln, sog. Fahrradgabeln aus Stahl, Artikelnummer: 00040225 Gabel Alu gerade 20 Zoll Ahead, Artikelnummer: 00040226 Gabel Alu gerade 24 Zoll Ahead, Artikelnummer: 00040243 CYKE 26 Zoll, Alu Gabel roh, - in der Bauweise von Starrgabeln gefertigt, - lt. Antrag: - - mit Gabelschäften aus Stahl, - - mit Gabelbeinen aus Aluminium (somit keine starren Vorderradgabeln vollständig aus Stahl), - - an den Gabelbeinen mit sog. Bremssockeln zur Aufnahme der Bremsen ausgestattet, - - für Laufradgrößen von 12 Zoll bis 26 Zoll bestimmt, - - zum Korrosionsschutz mit einem schwarzen, im elektrochemischen Lackierverfahren aufgebrachten     Tauchlack versehen, somit keine Ware des TARIC-Codes 8714 9130 72, - - zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern bestimmt, - werden lt. Antrag nach der Einfuhr noch mit einem weiteren, z. B. grünfarbenen Pulverlack versehen, - werden mittels der Steuersätze drehbar im Steuerkopfrohr des Rahmens von zweirädrigen   Kinder- bzw. Jugendfahrrädern gelagert, - dienen u. a. der Aufnahme des Vorderrades und der Bremse, der Lenkung (durch drehbare   Lagerung in den Lenkkopflagern) und der Verbindung zu den beweglichen Teilen des   Steuersatzes, dem Vorbau und Lenker, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung   in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Fahrräder, Vorderradgabeln, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, andere  als in den TARIC-Codes 8714 9130 25 bis 8714 9130 29 genannte" "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: N990)"

DEBTI20487/21-18714913035

Vorderradgabeln, Foto siehe Anlage, - in der Bauweise von Starrgabeln gefertigt, - laut Antrag: - - mit Gabelschäften aus Stahl, - - mit Gabelbeinen aus Aluminium (somit keine starren Vorderradgabeln vollständig aus Stahl), - - an den Gabelbeinen mit sog. Bremssockeln zur Aufnahme der Bremsen ausgestattet, - - für Laufradgrößen von 20 Zoll bis 27,5 Zoll bestimmt, - - mit farbig lackierten Gabelbeinen, - - zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern bestimmt, - werden mittels der Steuersätze drehbar im Steuerkopfrohr des Rahmens von zweirädrigen   Fahrrädern gelagert, - dienen u. a. der Aufnahme des Vorderrades und der Bremse, der Lenkung (durch drehbare   Lagerung in den Lenkkopflagern) und der Verbindung zu den beweglichen Teilen des   Steuersatzes, dem Vorbau und Lenker, - mit Ursprung in der VR China, jedoch keine Waren der TARIC-Codes 8714 9130 25 bis   8714 9130 29, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung   in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Fahrräder, Vorderradgabeln, lackiert, andere als in den TARIC-Codes 8714 9130 25 bis   8714 9130 29, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl,   zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)" "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: N990)"

DEBTI2718/21-18714913035

Vorderradgabeln, sog. Fahrradgabeln aus Stahl, Artikelnummer: 00040225 Gabel Alu gerade 20 Zoll Ahead, Artikelnummer: 00040226 Gabel Alu gerade 24 Zoll Ahead, Artikelnummer: 00040243 CYKE 26 Zoll, Alu Gabel roh, Foto siehe Anlage, - in der Bauweise von Starrgabeln gefertigt, - laut Antrag: - - mit Gabelschäften aus Stahl, - - mit Gabelbeinen aus Aluminium (somit keine starren Vorderradgabeln vollständig aus Stahl), - - an den Gabelbeinen mit sog. Bremssockeln zur Aufnahme der Bremsen ausgestattet, - - für Laufradgrößen von 12 Zoll bis 26 Zoll bestimmt, - - zum Korrosionsschutz mit einem schwarzen, im elektrochemischen Lackierverfahren aufgebrachten     Tauchlack versehen, somit keine Ware des TARIC-Codes 8714 9130 72, - - zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern bestimmt, - unfertig, die Vorderradgabeln werden nach der Einfuhr noch mit einem weiteren, z. B. grünfarbenen    Pulverlack versehen, - werden mittels der Steuersätze drehbar im Steuerkopfrohr des Rahmens von zweirädrigen   Kinder- bzw. Jugendfahrrädern gelagert, - dienen u. a. der Aufnahme des Vorderrades und der Bremse, der Lenkung (durch drehbare   Lagerung in den Lenkkopflagern) und der Verbindung zu den beweglichen Teilen des   Steuersatzes, dem Vorbau und Lenker, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung   in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Fahrräder, Vorderradgabeln, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, andere  als in den TARIC-Codes 8714 9130 25 bis 8714 9130 29 genannte" "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: N990)"

DEBTI39974/20-18714913035

Zusammenstellung, sog Federgabeln für E-Bikes, bestehend aus einer Federgabel und einer Steckachse, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - getrennte Einreihung der beiden Bestandteile, da es sich weder um eine Warenzusammenstellung zur   Befriedigung eines speziellen Bedarfs, noch um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammen-   gesetzte Ware handelt, - Federgabeln, in der Bauweise von Teleskopgabeln gefertigt: - - mit "tapered" Gabelschaftrohren aus Stahl (STKM) bzw. Aluminim (AC4C), - - mit lackierten Gabelköpfen aus Aluminium (AC4C), - - mit Standrohren (Gabelbeinen) aus Stahl, - - mit mittels einer Brücke verbundenen, lackierten, mit einer Bremsaufnahme versehenen     Tauchrohrelementen aus einer Aluminiumlegierung bzw. Magnesium, - dienen als Halterung zur Aufnahme des Vorderrades sowie der Bremse und sind am oberen Ende   mittels des Steuersatzes drehbar im Steuerkopfrohr des Fahrradrahmens gelagert, - mit Versand aus der VR China, - zur Verwendung bei der Montage von Fahrrädern mit Hilfsmotor (TARIC-Zusatzcode 8835;   Art. 14 d) VO (EG) Nr. 88/97), - zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern), - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in   Fahrrädern und Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor bestimmt. "Teile für Fahrräder, Vorderradgabeln (Federgabeln), mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert,  andere als in den TARIC-Codierungen 8714 9130 25 und 8714 9130 29 genannte. "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumping- maßnahme steht u. a. unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)". "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforder- lichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: N990)".

DEBTI49013/25-18714911035

Rahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert, - - mit Ursprung in China, - - mit Bewilligung zur Umsetzung des Artikels 14 Absatz d) VO (EG) 88/97      (Codierung/Schlüssel: D019) sowie der Inanspruchnahme von autonomen      Zollaussetzungen und nichtpräfenezieller Zollkontingente in Verbindung mit der      Endverwendung (Codierung/Schlüssel: N990), - bildet das tragende Element eines Elektrofahrrades, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung an Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor bestimmt. "Teil (Rahmen) für Fahrräder der Position 8711, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert, anderer als in den TARIC-Codes 8714 9110 21 bis 8714 9110 31 genannte, aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumpingmaßnahme und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollkontingents in Verbindung mit der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung".

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