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1 Ergebnisse für "8714913039"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

871491303980andere6%
DEBTI16923/24-18714913039

Vorderradgabeln, Foto siehe Anlage, - in der Bauweise von ungefederten Starrgabeln gefertigt, - laut Antrag: - - vollständig aus Stahl, - - lackiert - - mit Ursprung China oder aus China versandt, - werden mittels Steuersätze drehbar im Steuerkopfrohr des Rahmens von zweirädrigen     Elektrofahrrädern gelagert, - laut ergänzenden Antragsangaben: - - mit Bewilligung zur "Endverwendung/ Besondere Verwendung" (Codierung/Schlüssel: D019)     hinsichtlich der Befreiung von Antidumpingzoll gemäß Artikel 14 d) VO (EG) Nr. 88/97, - - ohne EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung     (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) (Codierung/Schlüssel: N990), - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung an Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor bestimmt. "Teil für Fahrräder der Postionen 8711, Vorderradgabeln lackiert, andere als in den TARIC-Codes 8714 9130 25 bis 8714 9130 35 genannte" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumping- maßnahme steht u. a. unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)".

DEBTI15374/24-18714913039

Vorderradgabeln, sog. Fahrradgabeln aus Stahl, Artikelnummer: 00010235 Gabel 16 Zoll, Artikelnummer: 00020224 Gabel 12,5 Zoll, Artikelnummer: 00020327 Gabel 18 Zoll, Artikelnummer: 00040208 Gabel 20 Zoll, Artikelnummer: 00040215 Gabel 12,5 Zoll, Artikelnummer: 00040221 Gabel gerade Modell CYKE 16 Zoll, Artikelnummer: 00040223 Gabel gerade Modell CYKE 18 Ahead, Artikelnummer: 00040227 Gabel Roller Joker, Foto siehe Anlage, - in der Bauweise von geraden bzw. mit bogenförmigen Rücksprung versehenen Starrgabeln gefertigt, - laut Antrag: - - vollständig aus Stahl, - - überwiegend an den Gabelbeinen mit sog. Bremssockeln zur Aufnahme der Bremsen ausgestattet, - - für Laufradgrößen von 12 Zoll bis 20 Zoll bestimmt, - - zum Korrosionsschutz mit einem schwarzen, im elektrochemischen Lackierverfahren aufgebrachten     Tauchlack versehen, somit keine Ware des TARIC-Codes 8714 9130 89, - - werden die Vorderradgabeln nach der Einfuhr noch mit einem weiteren, z. B. grünfarbenen      Pulverlack versehen, - werden mittels der Steuersätze drehbar, insbesondere im Steuerkopfrohr des Rahmens von zwei-   rädrigen Kinder- bzw. Jugendfahrrädern gelagert, - dienen u. a. der Aufnahme des Vorderrades und der Bremse, der Lenkung (durch drehbare   Lagerung in den Lenkkopflagern) und der Verbindung zu den beweglichen Teilen des   Steuersatzes, dem Vorbau und Lenker,   - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung   in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Fahrräder, Vorderradgabeln (Starrgabeln aus Stahl), mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, andere als in den TARIC-Codes 8714 9130 25 bis 8714 9130 35 genannte"

DEBTI21690/22-18714913039

Vorderradgabel, sog. Fahrradgabel aus Stahl, Foto siehe Anlage, - in der Bauweise einer geraden, ungefederten, unfertigen Starrgabel gefertigt, - laut Antrag: - - vollständig aus Stahl, - - mit den Abmessungen (L x B x H) von: ca. 66 cm x 17 cm x 6 cm, - - mit einem Schutzlack versehen,  - - wird mittels der Steuersätze drehbar im Steuerkopfrohr des Rahmens eines Fahrrads     mit Hilfsmotor (Lastenrad) gelagert, - unfertig, da an die Vorderradgabel nach der Einfuhr noch ein Gabelkopf angeschweißt   wird und die Gabel noch mit einem Lack versehen wird (weist jedoch im vorliegenden   Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware auf), - dient u. a. der Aufnahme des Vorderrades und der Bremse, der Lenkung (durch drehbare   Lagerung in den Lenkkopflagern) und der Verbindung zu den beweglichen Teilen des   Steuersatzes, dem Vorbau und Lenker, - mit Ursprung in der VR China, - zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern), - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung an Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor bestimmt. "Teil für Fahrräder der Postionen 8711, Vorderradgabel (Starrgabel aus Stahl), lackiert, andere als in den TARIC-Codes 8714 9130 25 bis 8714 9130 35 genannte" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumping- maßnahme steht u. a. unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)".

DEBTI23216/21-18714913039

Vorderradgabel, sog. Fahrradgabel aus Carbon, Foto siehe Anlage, - in der Bauweise einer geraden, ungefederten Starrgabel gefertigt, - lt. ergänzenden Antragsangaben poliert, - aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff (Carbon), - an den Gabelbeinen mit sog. Bremssockeln zur Aufnahme der Bremsen ausgestattet, - mit einer Länge von ca. 72 cm, - wird mittels der Steuersätze drehbar, insbesondere im Steuerkopfrohr des Rahmens   von zweirädrigen Fahrrädern gelagert, - dient u. a. der Aufnahme des Vorderrades und der Bremse, der Lenkung (durch drehbare   Lagerung in den Lenkkopflagern) und der Verbindung zu den beweglichen Teilen des   Steuersatzes, dem Vorbau und Lenker,   - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung   in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt, - keine Ware der Unterposition 8714 9130 72, da die Vorderradgabel poliert ist. "Teil für Fahrräder, Vorderradgabel (Starrgabel aus Carbon), poliert, andere als in den TARIC-Codes 8714 9130 25 bis 8714 9130 35 genannte"

DEBTI6190/21-18714913039

Vorderradgabeln, sog. Fahrradgabeln aus Stahl, Fotos siehe Anlage, - in der Bauweise von geraden Starrgabeln gefertigt, - laut Antrag: - - vollständig aus Stahl, - - mit farbig lackierten Gabelbeinen, - - aus China versandt, - - ohne Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/Endverwendung im     Rahmen einer Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme (Anhang A Spalte 8c der Delegierten     Verordnung (EU) 2015/2446) (Codierung/Schlüssel: D019) nach Artikel 14 a) bis c) der VO (EG)     Nr. 88/97 vom 20.01.1997, - werden mittels der Steuersätze drehbar, im Steuerkopfrohr des Rahmens von Fahrrädern gelagert, - dienen u. a. der Aufnahme des Vorderrades und der Lenkung (durch drehbare Lagerung in den   Lenkkopflagern) und der Verbindung zu den beweglichen Teilen des Steuersatzes, dem Vorbau   und Lenker,   - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung    in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Fahrräder der Postionen 8711 und 8712, Vorderradgabeln (Starrgabeln aus Stahl), mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, andere als in den TARIC-Codes 8714 9130 25  bis 8714 9130 35 genannte"

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