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1 Ergebnisse für "8714913089"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

871491308980andere6%
DEBTI24984/21-18714913089

Vorderradgabel, Foto siehe Anlage, - in der Bauweise einer geraden Starrgabel gefertigt, - vollständig aus Stahl, - mit einer Länge von ca. 660 mm und einer maximalen Breite von ca. 155 mm, - mit einem Gabelschaftaußendurchmesser von ca. 28 mm, - an den Gabelbeinen mit angeschweißtem Blech für die Bremssattelbefestigung, - weder mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert (lt. Antrag roh), - wird mittels des Steuersatzes drehbar im Steuerkopfrohr des Rahmens von Fahrrädern   gelagert, - dient u. a. der Aufnahme des Vorderrades und der Lenkung (durch drehbare Lagerung in den   Lenkkopflagern) und der Verbindung zu den beweglichen Teilen des Steuersatzes, dem Vorbau   und Lenker,  - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung   in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder der Postionen 8711 und 8712, Vorderradgabel (Starrgabel aus Stahl), anderes als in den TARIC-Codes 8714 9130 25 bis 8714 9130 72 genannte"

DEBTI5124/21-18714913089

Vorderradgabeln, Foto siehe Anlage, - in der Bauweise von geraden Starrgabeln gefertigt, - mit einer Länge von ca. 720 mm, - an den Gabelbeinen mit Bremssattel-, Schutzblech- und sog. Low-Rider-Ösen ausgestattet, - mit einem Gabelschaftaußendurchmesser von ca. 28 mm, - laut Antrag: - - vollständig aus Stahl, - - nur phosphatiert (weder mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert), - werden mittels der Steuersätze drehbar, im Steuerkopfrohr des Rahmens von Fahrrädern    gelagert, - dienen u. a. der Aufnahme des Vorderrades und der Lenkung (durch drehbare Lagerung in den   Lenkkopflagern) und der Verbindung zu den beweglichen Teilen des Steuersatzes, dem Vorbau   und Lenker,   - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung    in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Fahrräder der Postionen 8711 und 8712, Vorderradgabeln (Starrgabeln aus Stahl), andere als in den TARIC-Codes 8714 9130 25 bis 8714 9130 72 genannte"

DEBTI17952/25-18714911089

Rahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - roh (weder mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert), - bildet das tragende Element des Fahrrades, - laut ergänzenden Antragsangaben ohne EUS - Bewilligung in Bezug auf die   Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten   Verordnung (EU) 2015/2446) (Codierung/Schlüssel: N990), somit keine Einreihung   in den TARIC-Code 8714 9110 77, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Rahmen) für Fahrräder der Position 8711, anderer als in den TARIC-Codes 8714 9110 21 bis 8714 9110 77 genannte"

DEBTI16920/24-18714911089

Rahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - roh (weder mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert), - bildet das tragende Element des Fahrrades, - laut ergänzenden Antragsangaben ohne EUS - Bewilligung in Bezug auf die   Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten   Verordnung (EU) 2015/2446) (Codierung/Schlüssel: N990), somit keine Einreihung   in den TARIC-Code 8714 9110 77, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teile (Rahmen) für Fahrräder der Position 8711, Rahmen, andere als in den TARIC-Codes 8714 9110 21 bis 8714 9110 77 genannte"

DEBTI16923/24-18714913039

Vorderradgabeln, Foto siehe Anlage, - in der Bauweise von ungefederten Starrgabeln gefertigt, - laut Antrag: - - vollständig aus Stahl, - - lackiert - - mit Ursprung China oder aus China versandt, - werden mittels Steuersätze drehbar im Steuerkopfrohr des Rahmens von zweirädrigen     Elektrofahrrädern gelagert, - laut ergänzenden Antragsangaben: - - mit Bewilligung zur "Endverwendung/ Besondere Verwendung" (Codierung/Schlüssel: D019)     hinsichtlich der Befreiung von Antidumpingzoll gemäß Artikel 14 d) VO (EG) Nr. 88/97, - - ohne EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung     (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) (Codierung/Schlüssel: N990), - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung an Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor bestimmt. "Teil für Fahrräder der Postionen 8711, Vorderradgabeln lackiert, andere als in den TARIC-Codes 8714 9130 25 bis 8714 9130 35 genannte" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumping- maßnahme steht u. a. unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)".

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