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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE23156/10-18714913090

Es handelt sich um eine Fahrradgabel aus Karbonfasern, die aufgrund der aufgebrachten Harzschicht eine glänzende, strukturierte Oberfläche aufweist. Die Harzschicht soll die Gabel während des Transports vor Kratzern schützen. Das Erzeugnis kann mit einem Namenszug versehen sein. Eine Lackierung im Sinne des Zolltarifs liegt nicht vor. Die Gabel wird als erkennbares Teil, ausschließlich für ein Fahrrad der Position 8712 bestimmt, nicht mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, von der Unterposition 8714 9130 90 erfasst.

DE8762/10-18714913090

Fahrradgabel aus Karbonfasern. Die Fahrradgabel aus Karbonfasern ist während der Herstellung mit Harz getränkt worden, wodurch eine glänzende, strukturierte Oberfläche entsteht. Durch diesen Produktionsschritt wird ein Schutz der Gabel vor Kratzern während des Transports erreicht. Das Harz wird vor der eigentlichen Lackierung entfernt. Es kann ein Namenszug oder Ähnliches in der Gabel vorhanden sein. Eine Lackierung im Sinne des Zolltarifs liegt nicht vor. Die Gabel wird als erkennbares Teil, ausschließlich für ein Fahrrad der Position 8712 bestimmt, nicht mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert von der Unterposition 8714 9130 90 erfasst.

DEBTI38996/21-18714963090

Kurbelgarnitur, sog. Kettenradgarnitur, Art.-Nr.: 320009 Foto siehe Anlage, - unvollständige Kurbelgarnitur (ohne Tretlager); weist jedoch bereits die wesentlichen   Beschaffenheitsmerkmale einer vollständigen Kurbelgarnitur auf, - bestehend aus: - - einem Kettenblatt mit einem Durchmesser von ca. 15 cm mit Fünfarm-Kurbelstern aus     Aluminium, mit verschraubtem, rechten Kurbelarm aus Aluminium mit einer Länge von     ca. 16 cm und einer Breite von maximal ca. 3,5 cm, - - einem linken Kurbelarm aus Aluminium mit einer Länge von ca. 16 cm und einer Breite     von maximal ca. 3,5 cm, - - zwei Befestigungsschrauben, - wird an Anhängerädern angebracht, - laut ergänzenden Angaben: - - aus der VR China versandt, - - ohne Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/Endverwendung im     Rahmen einer Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme (Anhang A Spalte 8c der     Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) nach Artikel 14 a) bis c) VO (EG) Nr. 88/97, - aufgrund der Konzeption und der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen)   erkennbar zur hauptsächlichen Verwendung an Fahrzeugen des Kapitels 87 bestimmt, - keine Ware der Codenummer 8714 9990 89 0, da sich die Ware als unvollständige   Kurbelgarnitur darstellt. "Teil für Fahrräder der Position 8712, Kurbelgarnitur, anderes als in dem TARIC-Code 8714 9630 10 genannte"

DEBTI6189/21-18714963090

Kurbelgarnitur, Foto siehe Anlage, - unvollständige Kurbelgarnitur (ohne Tretlager); weist jedoch bereits die wesentlichen   Beschaffenheitsmerkmale einer vollständigen Kurbelgarnitur auf, - (lt. Antrag) bestehend aus: - - einem Kettenblatt mit einem Durchmesser von ca. 19,7 cm mit Fünfarm-Kurbelstern aus     Aluminium, mit verschraubtem, rechten Kurbelarm aus Aluminium mit einer Länge von     ca. 26 cm und einer Breite von maximal ca. 3,4 cm, - - einem linken Kurbelarm aus Aluminium mit einer Länge von ca. 20,5 cm und einer Breite     von maximal ca. 3,4 cm, - laut ergänzenden Angaben: - - aus der VR China versandt, - - ohne Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/Endverwendung im     Rahmen einer Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme (Anhang A Spalte 8c der     Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) nach Artikel 14 a) bis c) VO (EG) Nr. 88/97, - aufgrund der Konzeption und der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen)   erkennbar zur hauptsächlichen Verwendung an Fahrzeugen des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder der Position 8712, Kurbelgarnitur, mit Ursprung in China oder aus China versandt, jedoch keine Ware des TARIC-Codes 8714 9630 10"

DE2036/14-18714963090

Teil eines Fahrrads, sog. Kurbelgarnitur für Elektrofahrräder / Pedelecs, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einer zusammengesetzte Ware aus - - einem Elektromotor mit einer Nennleistung von 250 W (Position 8501), - - einer Kurbel bestehend aus einem Tretlager, zwei Zahnrädern sowie zwei Kurbelarme (Position 8714), - dient zur Kraftübertragung durch den Elektromotor bzw. der Körperkraft auf die Fahrradkette, - erkennbares Teil zur hauptsächlichen Verwendung an Fahrrädern, - da keine der beiden Bestandteile der zusammengesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht, ist sie der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (8501 / 8714) der in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Teil eines Fahrrades, Kurbelgarnitur, keine Ware der Unterposition 8714 9630 10"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI