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1 Ergebnisse für "8714991029"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

871499102980andere6%
DEBTI15789/23-18714991029

Lenker, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - in Form von spezifisch gefertigten, leicht gebogenen, rundrohrähnlichen Erzeugnissen     aus Aluminium, - - in verschiedenen Farben mit Längen von 480 mm bzw. 550 mm bzw. 640 mm bzw. 680 mm, - - aus der VR China versandt, - - mit Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/Endverwendung im     Rahmen einer Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme (Anhang A Spalte 8c der     Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) nach Artikel 14 c) VO (EG) Nr. 88/97, - werden an der Vorderradgabel von Fahrrädern befestigt und dienen der Steuerung, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Abmessungen, Form) erkennbar hauptsächlich   für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder der Positionen 8712, Lenker, mit Ursprung in China oder aus China versandt: in Mengen unter 300 Stück pro Monat oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen unter 300 Stück pro Monat bestimmt". "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumpingmaßnahme und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)".

DEBTI47041/22-18714991029

Lenker, Foto siehe Anlage, - in Form von spezifisch gefertigten, leicht gebogenen, rundrohrähnlichen Erzeugnissen   aus (lt. Antrag) Aluminium, - in verschiedenen Farben mit Längen von 480 mm bzw. 550 mm bzw. 640 mm bzw. 680 mm, - aus der VR China versandt, - mit Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/Endverwendung im   Rahmen einer Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme (Anhang A Spalte 8c der   Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) nach Artikel 14 c) VO (EG) Nr. 88/97, - werden an der Vorderradgabel von Fahrrädern befestigt und dienen der Steuerung, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Abmessungen, Form) erkennbar hauptsächlich   für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder der Positionen 8712, Lenker, mit Ursprung in China oder aus China versandt: in Mengen unter 300 Stück pro Monat oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen unter 300 Stück pro Monat bestimmt". "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumpingmaßnahme und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)".

DEBTI41673/18-18714991029

Lenker, sog. Rennrad- bzw. MTB-Lenker, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in der Bauart eines Renn- bzw. Mountainbikelenkers aus rohrartigen Erzeugnissen aus (lt. Antrag) Aluminium hergestellt, - wird mittels des Vorbaus (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) an der Vorderradgabel von Fahrrädern befestigt, - dient neben der Steuerung auch der Abstützung des Oberkörpers sowie der Befestigung von z. B. Bremshebeln, - laut ergänzenden Angaben: -- mit Ursprung in der VR China, -- in Mengen unter 300 Stück pro Monat (Art. 14 c) VO (EG) Nr. 88/97), - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrrad (Lenker), mit Ursprung in China oder aus China versandt, in Mengen unter 300 Stück pro Monat, nicht aus Kohlenstofffasern und Kunstharz hergestellt" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumpingmaßnahme (Codierung/Schlüssel: D019) und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code stehen unter dem Vor- behalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"

DEBTI4963/19-18714991099

Lenkerbügel, sog. Lenkstange 500 mm, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch gefertigten, leicht gebogenen, rundrohrähnlichen Erzeugnisses aus (lt. ergänzenden Angaben) einer Aluminiumlegierung, - mit einer Gesamtlänge von ca. 500 mm, - mit einem Griffdurchmesser von ca. 22,2 mm (7/8 Zoll), - mit einem sog. Griffwinkel ("backsweep") von ca. 5 Grad, - mit einer linken und rechten Grifflänge von ca. 176 mm, - mit einer langen, mittigen Aufweitung von ca. 152,58 mm, - mit einer Lenker- bzw. Vorbauklemmung von ca. 31,8 mm (1 1/4 Zoll; sog. "Oversize"-Maß für Mountainbikeräder), - wird mittels einer Klemmvorrichtung an der Vorderradgabel befestigt, - dient neben der Steuerung auch der Befestigung von diversen Bedienelementen (u. a. Bremshebeln), - kann (lt. ergänzenden Antragsangaben) sowohl an Krafträdern (Elektrorollern), als auch an Kinderfahrrädern angebracht werden, - wird als Teil für Krafträder von der Unterposition 8714 1090 und als Teil für zweirädrige Kinder- fahrräder von der Unterposition 8714 9910 erfasst, - in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3 c) in Verbindung mit der Allgemeinen Vorschrift 6 wird die Ware der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (8714 1090 / 8714 9910) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Unterposition 8714 9910 zugewiesen, - laut ergänzenden Angaben: -- aus der VR China versandt, -- ohne Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/Endverwendung im Rahmen einer Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) nach Artikel 14 a) bis c) VO (EG) Nr. 88/97, -- ohne Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, - aufgrund der Konzeption und der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar zur hauptsächlichen Verwendung an Fahrzeugen des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder der Position 8712 (Lenkerbügel), andere als in den TARIC-Codes 8714 9910 20 bis 8714 9910 89 genannte"

DEBTI18774/17-18714911029

Fahrradrahmen, sog. Fahrradrahmen, roh, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, - im maßgebenden Zeitpunkt mit einer matten oder glänzenden, schützenden Klarschicht/-lack (sog. Clear Coating-Verfahren) versehen; somit keine Ware des TARIC-Codes 8714 9110 89, - lt. ergänzenden Angaben: -- mit Ursprung oder Versand aus der VR China, -- in Mengen unter 300 Stück pro Monat, -- jedoch ohne EUS - Bewilligung (Codierung/Schlüssel: N990) in Bezug auf die Inanspruchnahme der End- verwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, - aufgrund der Konzeption erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder, Rahmen, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, mit Ursprung in China oder aus China versandt, in Mengen unter 300 Stück pro Monat, anderes als in den TARIC-Codes 8714 9110 21 bis 8714 9110 23 genanntes" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumpingmaßnahme (Codierung/Schlüssel: D019) und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI