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1 Ergebnisse für "8714999030"

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Siehe auch

871499903080Sattelstangen zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)6%
DEBTI34971/23-18714999030

Sattelstützen, sog. Sattelstangen, Art.-Nrn.: 42327, 42303, 42304, 42301, 42351 und 42352, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - in Form von runden Hohlerzeugnissen aus unedlen Metallen (Aluminium), am oberen     Ende entweder konusartig zulaufend oder mit Befestigungskloben versehen, - - mit einem maximalen Durchmesser von ca. 27,2 mm, - - in verschiedenen Längen, - - werden in Fahrrädern mit einer Laufradgröße von 12" bis 27,5" verbaut, - - zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern bestimmt, - - können aufgrund der Länge und des Durchmessers nicht in Spielfahrzeugen der     Position 9503 verwendet werden, - dienen der Verbindung des Sattels mit dem Sitzrohr/Sattelrohr des Rahmens sowie der   Sitzhöhenverstellung, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung in Fahrrädern bestimmt. "Teile (Sattelstützen/Sattelstangen) für Fahrräder der Position 8712, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern" "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung".

DEBTI24361/20-18714999030

Sattelstützen, sog. Sattelstangen, Art.-Nrn.: 42327, 42303, 42304, 42301, 42351 und 42352, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - in Form von runden, am oberen Ende konusartig zulaufenden Hohlerzeugnissen aus     unedlen Metallen (Aluminium), - - mit einem maximalen Durchmesser von 27,2 mm, - - in verschiedenen Längen, - - werden in Kinderfahrrädern mit einer Laufradgröße von 20" bzw. 24" verbaut, - - zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern bestimmt, - - können aufgrund der Länge und des Durchmessers nicht in Spielfahrzeugen der Position 9503     verwendet werden, - dienen der Verbindung des Sattels mit dem Sitzrohr/Sattelrohr des Rahmens sowie der   Sitzhöhenverstellung, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung in Fahrrädern bestimmt. "Teile (Sattelstützen/Sattelstangen) für Fahrräder der Position 8712, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern" "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung".

DEBTI22349/18-38714999030

Zusammenstellung, sog. Rahmenset, bestehend aus Rahmen, Vorderradgabel, Sattelstütze, Vorbau und Steuersatz, Foto siehe Anlage, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da es sich weder um ein unvollständiges Fahrrad, noch um eine Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder um eine aus verschiedenen Be- standteile zusammengesetzte Ware handelt, - Sattelstange (Sattelstütze), laut Antrag: -- in Form eines spezifisch gestalteten, aerodynamisch geformten, länglichen Erzeugnisses aus Kohlenstoff- fasern und Kunstharz, -- am oberen Ende zur Aufnahme einer Klemmschraubvorrichtung (sog. Sattelklemmung nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zur stufenlosen Verstellung des Neigungswinkels und des horizontalen Verschiebens des Sattels, besonders gestaltet, -- wird als Verbindungselement zwischen Sattel und Fahrradrahmen in das Sitzrohr des Rahmens gesteckt und fixiert, -- dient zur Sattelbefestigung und zur exakten Einstellung der optimalen Sitzposition, -- mit EUS - Bewilligung (Codierung/Schlüssel: N990) in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, -- aufgrund objektiver Beschaffenheitsmerkmale (u. a. Form, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Fahrrädern bestimmt. "Teil für Fahrräder (Sattelstange), zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern" "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforder- lichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: N990)".

DEBTI13672/18-78714999030

Zusammenstellung, sog. Karton Set B, bestehend aus teilweise bereits montierten Fahrradteilen (Laufrädern, Vorderradgabeln - starr oder gefedert -, Bremsscheibe, Kurbelgarnitur, Pedale, Sattel, Sattelstütze, Schnellspanner, Kette), Fotos siehe Anlage, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da es sich weder um ein unvollständiges Fahrrad, noch um eine Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware handelt, - - Sattelstange (Sattelstütze): - - zylinderförmiges Hohlerzeugnis aus Aluminium, - - mit einer Länge von ca. 400 mm und einem Durchmesser von ca. 3 cm - - am oberen Ende mit einer verschraubbaren Klemmschelle zur Montage des Sattels (Position 6 der vZTA); am unteren Ende mit vier ovalen Aussparungen, - - wird in das sog. Sitzrohr eines Fahrradrahmens (beides nicht Gegenstand der vZTA) gesteckt, - - dient zur Befestigung des Sattels und zur Höheneinstellung durch die teleskopartige Verschiebbarkeit, - - mit EUS - Bewilligung (Codierung/Schlüssel: N990) in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, - - aufgrund objektiver Beschaffenheitsmerkmale (u. a. Form, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung bei Fahrrädern bestimmt. "Teil für Fahrrad (Sattelstange), zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern" "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code des Zolltarifs stehen unter Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"

DE17663/17-18714999030

Sattelstützen, sog. Sattelstangen, Fotos siehe Anlage, laut Antrag: - in Form von runden, am oberen Ende konusartig zulaufenden Hohlerzeugnissen aus unedlen Metallen (lt. Antrag: Aluminium), - mit einem maximalen Durchmesser von ca. 27,2 mm, - in verschiedenen Längen, - eindeutig erkennbar zu Stattelstützen verarbeitet, - werden in Kinderfahrrädern mit einer Laufradgröße von 20 bzw. 24 Zoll verbaut, - dienen der Verbindung des Sattels mit dem Sitzrohr des Rahmens sowie der Sitzhöhenverstellung, - (lt. Antrag) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern bestimmt, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Fahrrädern bestimmt. "Teile (Sattelstützen/Sattelstangen) für Fahrräder der Position 8712, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern" "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung".

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