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3 Ergebnisse für "8716"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

871690901510Räder aus Aluminium für Fahrzeuge der KN-Position 8716, auch mit Zubehör, auch mit Reifen8%
871690901580mit Luftreifen aus Kautschuk, neu oder runderneuert, von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 1216%
871690905080andere6%
DEM/8716/07-184839089

Zahnrad - mit einem Außenzahnkranz (Zähnezahl: 30, Durchmesser: ca. 12,5 mm) mit einer einseitig angebrachten zentrischen gezahnten Führungsachse sowie einer an die Führungsachse grenzenden halbkreisförmigen Aussparung, aus Kunststoff, - zum Einbau in einen Klappenstellantrieb. "Zahnrad, kein Teil von Lagergehäusen, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen"

DEBTI15871/26-18716909098

Achsrohre, Fotos siehe Anlage, - in Form von spezifisch gefertigten, rohrförmigen Erzeugnissen aus   unedlem Metall (Stahl), - mit einem Außendurchmesser von ca. 146 mm, einer Wandstärke von   ca. 10 mm bzw. 12 mm und Längen von ca. 1306 mm bis 1706 mm, - werden in Achsen von Anhängern zum Verbinden der Räder verbaut, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Konzeption, Abmessungen)   erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Achsen für Anhänger der   Position 8716 bestimmt. "Teile (Achsrohre) für Anhänger der Position 8716"

DEBTI27160/26-18716800000

Nicht selbstfahrendes Fahrzeug, sog. Rollcontainer, Foto siehe Anlage,  - in Form eines vierrädrigen, ohne eigenen Antrieb ausgestatteten Rollbehälters, - laut Antrag: - - im Wesentlichen bestehend aus einem rechteckigen, vormontierten Grundrahmen, einer     Rückwand und drei Seitenwänden aus Stahl, - - mit Kupplungs-/ und Deichselsystem, - - mit einem Rangiergriff sowie einem Zugbügel versehen, - - mit den Abmessungen: ca. 1200 mm x ca. 1000 mm x ca. 1895 mm (L x B x H), - - mit einem Eigengewicht von ca. 138 kg und einer maximalen Tragkraft von 600 kg, - - noch nicht zusammengesetzt und unvollständig (ohne Rollen und ohne Kunststoffboden - weist      jedoch im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der      vollständigen Ware auf, - für den Warentransport bestimmt, - kann entweder über die Deichsel als Anhänger oder über den Zugbügel als Handwagen   verwendet werden, - da sich das Beförderungsmittel innerhalb der Position 8716 sowohl als Anhänger   (Unterposition 8716 39) als auch als anderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug   (Unterposition 8716 80) darstellt, ist sie der von den gleichermaßen in Betracht kommenden   Unterpositionen (8716 39/8716 80) in der Nomenklatur zuletzt genannten Unterposition   zuzuweisen. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Rollcontainer)"

DEBTI16592/26-18716800000

Schubkarre, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - noch nicht zusammengesetzt, - in den Abmessungen: 125 cm (Länge) x 61 cm (Breite) x 65,5 cm (Höhe), - mit verzinkter Stahlwanne (Fassungsvermögen 80 l), - mit einem verzinkten Stahlrohrrahmen, - mit einem kugelgelagerten Rad mit Luftbereifung mit sog. Schraderventil, - mit einem Raddurchmesser von 32 cm, - mit einer max. Zuladung von 100 kg, - von Hand zu schieben. "Anderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Schubkarre)"

DEBTI13717/26-187163950

Anhänger, sog. Wechselbehälteranhänger, Abbildung siehe Anlage,  - in verschiedenen Ausführungen,  - jeweils aus einem geschweißten Rahmen aus Stahl, mit   Doppel-T-Längsträgern und Querträgern,  - in den Abmessungen: - - Länge (einschließlich Deichsel) ca. 9045 mm, Breite ca. 2295 mm, - - Länge (einschließlich Deichsel) ca. 10070 mm, Breite ca. 2259 mm, - jeweils mit zwei Achsen, - mit einem Eigengewicht von ca. 2570 kg und einer Nutzlast (ohne   Ladungsträger) von ca. 15280 kg bzw. einem Eigengewicht von   ca. 3400 kg und einer Nutzlast (ohne Ladungsträger) von   ca. 14660 kg, - mit Luftfederung, - mit Hub-/Senkvorrichtung, - ohne eigenen Antrieb; werden jeweils mittels der Anhängevorrichtung   von einer Zugmaschine gezogen, - mit jeweils vier Containerverriegelungen zum Aufsetzen von   Ladeeinheiten / Ladungsträger (Wechselbritschen, ISO Containern), - nach Ausrüstung einem Ladungsträger zur Beförderung von Gütern   bestimmt, - keine Sattelanhänger der Unterposition (KN) 8716 3930, da u. a. ohne Zugsattelzapfen. "Anhänger, andere als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, keine Sattelanhänger"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI