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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI13717/26-187163950

Anhänger, sog. Wechselbehälteranhänger, Abbildung siehe Anlage,  - in verschiedenen Ausführungen,  - jeweils aus einem geschweißten Rahmen aus Stahl, mit   Doppel-T-Längsträgern und Querträgern,  - in den Abmessungen: - - Länge (einschließlich Deichsel) ca. 9045 mm, Breite ca. 2295 mm, - - Länge (einschließlich Deichsel) ca. 10070 mm, Breite ca. 2259 mm, - jeweils mit zwei Achsen, - mit einem Eigengewicht von ca. 2570 kg und einer Nutzlast (ohne   Ladungsträger) von ca. 15280 kg bzw. einem Eigengewicht von   ca. 3400 kg und einer Nutzlast (ohne Ladungsträger) von   ca. 14660 kg, - mit Luftfederung, - mit Hub-/Senkvorrichtung, - ohne eigenen Antrieb; werden jeweils mittels der Anhängevorrichtung   von einer Zugmaschine gezogen, - mit jeweils vier Containerverriegelungen zum Aufsetzen von   Ladeeinheiten / Ladungsträger (Wechselbritschen, ISO Containern), - nach Ausrüstung einem Ladungsträger zur Beförderung von Gütern   bestimmt, - keine Sattelanhänger der Unterposition (KN) 8716 3930, da u. a. ohne Zugsattelzapfen. "Anhänger, andere als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, keine Sattelanhänger"

DEBTI14075/26-187163950

Pritschenanhänger, Foto siehe Anlage,  laut Antrag: - aus einem Rahmengestell aus unedlem Metall, - jeweils mit einer Anhängevorrichtung versehen, - ohne eigenen Antrieb; werden mittels der Anhängevorrichtung von einer Zugmaschine gezogen, - zur Beförderung von Gütern, - in verschiedenen Ausführungen: "Anhänger, andere als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, keine Sattelanhänger"

DEBTI13463/26-18716395000

Fahrradanhänger, Foto siehe Anlage, - aus einem pulverbeschichteten Stahlrohrrahmen, - in den Abmessungen: Höhe ca. 50 cm, Breite ca. 61 cm, Gesamtlänge   mit Deichsel ca. 153 cm, Länge ohne Deichsel ca. 78 cm, - gefertigt zur Aufnahme einer herausnehmbaren Kunststoffwanne   (Polypropylen, sog. Transportbox),  - - in den Abmessungen ca. 71 cm x 50 cm x 31 cm, - - mit einem Volumen von 90 Litern, - - zum Abdecken des Transportgutes mit einer Abdeckplane versehen, - mit einer Deichsel mit - - zwei Handgriffen, - - einer verzinkten Sicherheitsdrehkupplung zur Montage an der     Sattelstütze des Fahrrades, - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 80 kg, - mit zwei 16-Zoll-Räder mit Kunststofffelgen. "Anhänger für Fahrzeuge aller Art, kein Wohnanhänger, nicht für landwirtschaftliche Zwecke, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität, neu, kein Sattelanhänger (Fahrradanhänger)"

DEBTI46685/25-187163950

Anhänger, sog. Rückewagen-Anhänger, Foto siehe Anlage, - in Form eines geländegängigen Anhängers mit Arbeitsmaschine, - im Wesentlichen bestehend aus: - - einer vierrädrigen Ladeeinheit mit einer Lenk-/Knickdeichsel und Gitterwand am vorderen Ende, - - einer Ladefläche mit an beiden Seiten über die Länge verteilten Rungen, - - einem mittels Fernbedienung gesteuerten, hydraulisch betriebenen Kran (Arbeitsmaschine) für      das Auf- und Abladen, - laut Antrag mit: - - den Abmessungen von 6,78 m x 2,52 - 2,74 m x 3,40 m (L x B x H), - - einem maximalen zulässigen Gesamtgewicht von 20 Tonnen, - - zwei oder vier hydraulisch betriebenen Hilfs-Radantrieben für eine Unterstützung (angetrieben     durch ein Zugfahrzeug) bis 6 bzw. 12 km/h, - - Rückfahrkamera, - - Straßenzulassung (40 km/h), - für den schweren Einsatz im Wald; dient zum Verladen und Transportieren von Baumstämmen, - stellt sich als Fahrzeug (Anhänger) mit Arbeitsmaschine dar, bei dem ein charakterbestimmender   Bestandteil nicht bestimmt werden kann, da die Ware gleichermaßen für das Verladen und den   Transport von Baumstämmen konzipiert ist, somit ist die Ware der in der Nomenklatur zuletzt   genannten Position 8716 zuzuweisen und eine Einreihung in das Kapitel 84 kommt nicht in   Betracht. "Anhänger, anderer als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, kein Sattelanhänger"

DEBTI15389/25-187163950

Anhänger, sog. Staplerloses Transportmittel (Industrieshuttle), Foto siehe Anlage, lt. Antrag: - in Form eines mittels eines u-förmigen Aufbaus verbundenen Fahrgestells aus Stahl, - mit einer Vorder- und einer Achse, - mit mindestens vier Rollen, - vorne und hinten mit einer Anhängevorrichtung versehen, - zum Gütertransport beidseitig beladbar, - kann zum Kurzstreckentransport von jeder handelsüblichen Zugmaschine gezogen werden. "Anhänger, anderer als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannter, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, keine Sattelanhänger"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI