DEBTI46685/25-187163950
Anhänger, sog. Rückewagen-Anhänger, Foto siehe Anlage,
- in Form eines geländegängigen Anhängers mit Arbeitsmaschine,
- im Wesentlichen bestehend aus:
- - einer vierrädrigen Ladeeinheit mit einer Lenk-/Knickdeichsel und Gitterwand am vorderen Ende,
- - einer Ladefläche mit an beiden Seiten über die Länge verteilten Rungen,
- - einem mittels Fernbedienung gesteuerten, hydraulisch betriebenen Kran (Arbeitsmaschine) für
das Auf- und Abladen,
- laut Antrag mit:
- - den Abmessungen von 6,78 m x 2,52 - 2,74 m x 3,40 m (L x B x H),
- - einem maximalen zulässigen Gesamtgewicht von 20 Tonnen,
- - zwei oder vier hydraulisch betriebenen Hilfs-Radantrieben für eine Unterstützung (angetrieben
durch ein Zugfahrzeug) bis 6 bzw. 12 km/h,
- - Rückfahrkamera,
- - Straßenzulassung (40 km/h),
- für den schweren Einsatz im Wald; dient zum Verladen und Transportieren von Baumstämmen,
- stellt sich als Fahrzeug (Anhänger) mit Arbeitsmaschine dar, bei dem ein charakterbestimmender
Bestandteil nicht bestimmt werden kann, da die Ware gleichermaßen für das Verladen und den
Transport von Baumstämmen konzipiert ist, somit ist die Ware der in der Nomenklatur zuletzt
genannten Position 8716 zuzuweisen und eine Einreihung in das Kapitel 84 kommt nicht in
Betracht.
"Anhänger, anderer als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, kein Sattelanhänger"