DEBTI7783/26-18716800000
Einkaufstrolley, Foto siehe Anlage,
- in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware
bestehend aus:
- - einem nicht selbstfahrenden, zusammenklappbaren, sackkarrenartigen
Beförderungsmittel:
- - - aus einem rohrartigen Rahmen (Fahrgestell) aus unedlem Metall,
- - - in den Abmessungen (L x B x H) ca. 30 cm x 35 cm x 92 cm,
- - - mit einer Laufachse aus unedlem Metall,
- - - seitlich mit zwei gummierten Rädern mit Kugellager,
- - - am oberen Ende mit einem verstellbaren Schiebebügel,
- - - im unteren Bereich mit einer Ladefläche aus einem nahezu rechteckig
gebogenen Metallrohr und mit einer bügelförmigen Stütze ausgestattet
(ermöglicht im ruhenden Zustand ein aufrechtes Stehen),
- - einer annähernd rechteckigen, abnehmbaren, ca. 52 cm hohen Tasche aus
Spinnstoffen (Ware der Position 4202):
- - - mit einem Fassungsvermögen von laut Antrag 40 Litern,
- - - mit mehreren Klettverschlüssen zur Befestigung am Rohrrahmengestell
ausgestattet,
- - - im Inneren mit einer Kühltasche, in den Abmessungen (L x B x H)
ca. 27 cm x 5 cm x 30 cm und einem Einkaufswagenchip versehen,
- - - oben mit einem umlaufenden Reißverschluss verschließbar,
- - - auf der rechten Seite mit einer Halterung (z. B. für Regenschirm oder Gehstock)
ausgestattet,
- jeweils sind das nicht selbstfahrende Fahrzeug und die Tasche gemeinsam für den
Transport von Waren konstruiert, können aber auch für sich alleine verwendet
werden; ein charakterbestimmender Bestandteil ist nicht ermittelbar; die Waren
sind daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen
(4202 und 8716) der in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen.
"Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Einkaufstrolley)"