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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

AT2006/0007258802200090

Das Fluggerät besteht aus einem Hängegleiter und einer Motoreinheit, dem sogenannten Trike. - Hängegleiter (Flugdrachen), in Hängegleiterbau-üblicher Machart, bestehend aus Segel (Polyestergewebe beschichtet), Aluminiumrohre, Beschlagteile, Stahlseile. Gewicht 51 kg. - Motoreinheit (Trike), bestehend aus Gestell aus Stahl- und Alurohren auf 3 Rädern, im vorderen Teil Windschutzverkleidung, Instrumentenboard, 2 Sitzen aus Stoff und dem wassergekühlten 2-Zylinder 2-Takt-Motor. Untersetzungsgetriebe mit Propeller aus Carbon. Gewicht 161 kg. Hängegleiter und Trike bilden in zusammengebautem Zustand (flugfertig) eine Einheit und ergeben den motorisierten Hängegleiter. Gesamtgewicht 212 kg. (leer) "Luftfahrzeug mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger – sog. Motorisierter Hängegleiter - zum Zeitpunkt der Einfuhr zerlegt oder noch nicht zusammengesetzt gestellt."

DEB/1357/06-18802200010

Noch nicht zusammengesetztes, ziviles Starflügelflugzeug mit einem Leergewicht von ca. 513 kg, zur Verwendung unter zollamtlicher Überwachung vorgesehen, in Form eines Bausatzes für ein 2-sitziges Kleinflugzeug. Der Bausatz enthält alle erforderlichen Teile, um das Kleinflugzeug mit der Bezeichnung "VAN'S AIRCRAFT RV-7" bzw. "� RV-7A" zusammenbauen zu können. Neben dem Bauplan enthält die Lieferung sämtliche vorkonfektionierten und vorgebohrten Bauteile, Baukomponenten und Verbindungselemente aus diversen Materialen, alle notwendigen Instrumente, einschließlich der Navigations- und Funkgeräte und den Motor mit allen erforderlichen Zusatzaggregaten. Das zusammengebaute Kleinflugzeug hat eine Länge von ca. 622 cm, eine Höhe von ca. 217 cm und eine Spannbreite von ca. 762 cm. Es soll nach Eintragung in die Luftfahrtrolle der zivilen Eigennutzung dienen. Die Anwendung der Codenummer hängt davon ab, dass eine Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/einer Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung vorliegt.

DEBTI15052/26-18302200090

Es handelt sich um vollständig aus unedlem Metall gefertigte Lenkrollen, bestehend aus einem Laufrädchen (Durchmesser x Breite: ca. 60 x 26 mm), das mittels einer Schraube an einer gabelähnlichen Befestigungsvorrichtung befestigt ist, die am oberen Ende eine kreisrunde, gewölbte, drehbare Befestigungsplatte sowie einen am oberen Ende geschlitzten Gewindebolzen aufweist. Die Erzeugnisse werden an Motorradhebern montiert. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungvorrichtung aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 8302 20 00 90.

DEBTI4295/26-18302200090

Es handelt sich um sog. Doppelstopp-Lenkrollen, bestehend aus einer nahezu rechteckigen Montageplatte aus Stahl, die mit vier Befestigungslochungen versehen und drehbar mit einer gabelförmigen Aufnahmevorrichtung aus Stahl verbunden ist, sowie aus einem Rad (Raddurchmesser: etwa 125 mm; Radbreite: etwa 26 mm), das in der Aufnahmevorrichtung mittels einer Schraube und Mutter befestigt ist. Der obere Bereich der gabelförmigen Radaufnahmevorrichtung ist einseitig in Längsrichtung verlängert und mit einer Feststellvorrichtung versehen. Zwischen Radaufnahmevorrichtung und Montageplatte befindet sich eine Komponente aus Kunststoff, die Bestandteil der Kombibremse zur gleichzeitigen Arretierung von Rad und Drehkranz ist. Das Rad besteht aus einer Felge aus Stahl und einer Bereifung aus Kunststoff oder Kautschuk. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 8302 20 00 90.

DEBTI2083/26-183022000

Es handelt sich um aus unedlen Metallen gefertigte Laufrollen, im Wesentlichen bestehend aus einem nahezu zylindrischen Zapfen und einem darauf angebrachten, beweglich gelagerten, zylindrischen Außenring mit einem innenliegenden sogenannten Nadellager. Die Erzeugnisse sind mit einer Befestigungsvorrichtung in Form eines sogenannten Lagerbolzens, der mit einem metrischen Gewinde und einem Innensechskant versehen ist, ausgestattet. Die Waren werden als Laufrollen in sogenannten Palettenwagen von Stauförderern in Fertigungsanlagen verwendet. Durchmesser: etwa 2,6 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 2000 der Kombinierten Nomenklatur.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI