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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE24533/14-18803100090

Propeller, "Propeller für AIBOT - X6", Foto siehe Anlage, - linksdrehende und rechtsdrehende Propeller, - aus (laut Antrag) Carbon, - werden an einem Hexacopter (Hubschrauber der Position 8802; nicht Gegenstand dieser verbindlichen Zolltarifauskunft) montiert, - erkennbar hauptsächlich für Luftfahrzeuge der Position 8802 bestimmt. "Teil für ein Luftfahrzeug der Position 8802, Propeller, nicht von den TARIC-Codes 8803 1000 10 und 8803 1000 20 erfasst"

DEBTI16100/18-18803200090

"Teil für ein Luftfahrzeug der Position 8802, Teil eines Fahrgestells, nicht von den Codenummern 8803 2000 10 0 und 8803 2000 20 0 erfasstes"

DEBTI17740/18-18803200090

"Teil für ein Luftfahrzeug der Position 8802, Teil eines Fahrgestells, nicht von den Codenummern 8803 2000 10 0 und 8803 2000 20 0 erfasstes"

DEBTI19885/18-18803200090

"Teil für ein Luftfahrzeug der Position 8802, Teil eines Fahrgestells, nicht von den Codenummern 8803 2000 10 0 und 8803 2000 20 0 erfasstes"

DE24532/14-18803200090

Landegestell, "Kunststoff-Landegestell für AIBOT - X6", Foto siehe Anlage, - speziell für die Unterseite eines Hexakopters (Hubschrauber der Position 8802; nicht Gegenstand dieser verbindlichen Zolltarifauskunft) geformtes Erzeugnis aus lt. Antrag Kunststoff, - lt. Antrag in den Abmessungen: 40 cm x 35 cm x 25 cm. - mit einer an zwei Seiten nach innen gewölbten Grundfläche und vier im annähernd rechten Winkel gearbeiteten "Beinen", - dient zur Landung des Hexakopters auf einer ebenen Fläche, - aufgrund der Form erkennbar hauptsächlich für Luftfahrzeuge der Position 8802 bestimmt. "Teil für ein Luftfahrzeug der Position 8802, Fahrgestell (Landegestell), nicht von den TARIC-Codes 8803 2000 10 und 8803 2000 20 erfasst"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI