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Montierter piezoelektrischer Kristall, - mit einer nominalen Frequenz von 32.768 kHz, - in einem Gehäuse mit zwei gebogenen Kontaktstiften, - universell verwendbar. "Montierter piezoelektrischer Kristall"
Teil eines (Rettungs-)Fallschirms, sog. Raketenmotor, Artikel-Nrn.: BRS-301, -440, -601, -901, Foto siehe Anlage, - in unterschiedlichen Größen, aber im Wesentlichen bestehend aus: - einem zylinderförmigen Gehäuse, einer (An-)Zündeinheit, einem Festtreibstoff und einer Düse, - mit speziellen Vorrichtungen zum Befestigen am Gehäuse des Rettungsfallschirms, - die Antriebseinheit wird ausschließlich gemeinsam mit einem Spezial-/Rettungsfallschirm (nicht Gegenstand des Gutachtens) in einem Flugzeug verbaut, - hierbei dient der "Raketenmotor" dem Durchstoßen der Flugzeughülle und (vergleichbar einer "Reißleine") dem Herauskatapultieren des Rettungsfallschirmes aus dem in Not geratenen Flugzeug, - keine Ware des Kapitels 36, da keine pyrotechnische Reaktion im Sinne dieses Kapitels erzeugt wird. "Teil eine (Rettungs-)Fallschirms"
Es handelt sich um einen Fallschirm aus reißfestem Nylongewebe, einschließlich Verbindungsleinen und - gurte, der als Rettungsschirm bzw. Rettungsgerät für Gleitschirme bestimmt ist. Das Erzeugnis ist als "Fallschirm, einschließlich Teile und Zubehör" einzureihen.
Fallschirm, sog. Rettungsgerät für UL-Flugzeuge. Das Rettungsgerät ist zum festen Einbau in ein Flugzeug bestimmt und besteht im Wesentlichen aus einem zylinderförmigen Metallbehältnis (Länge. ca. 580 mm, Durchmesser ca. 200 mm) mit aufmontiertem Treibsatz und einem Fallschirm (einschließlich Verbindungsgurte). Den Hauptbestandteil des Rettungsgerätes stellt der Fallschirm dar, mit dem ein Ultraleichtflugzeug, einschließlich Pilot, zur Erde zurückgebracht werden kann. Bild der Ware im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm
Kettengewirke, andere als solche der Positionen 60.01 bis 60.04, sog. Nylonnetzgewebe fuer Fallschirmkappen, Foto siehe Anlage, - als Meterware (laut Antrag mit einer Breite von mehr als 30 cm), - aus synthetischen Chemiefasern, laut ergänzenden Antragsangaben 100 GHT Nylon (Polyamid), - ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden; laut Antrag roh, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche; keine Raschelspitze, - nicht für Vorhänge und Gardinen, somit keine Einreihung in die Position 6303, - wird laut Antrag für Fallschirmkappen verwendet, stellt sich jedoch aufgrund der neutralen Form (Meterware) nicht als Teil oder Zubehör von Fallschirmen der Position 8804 dar. "Kettengewirke, andere als solche der Positionen 6001 bis 6004, aus synthetischen Chemiefasern, roh, nicht für Vorhänge und Gardinen, keine Raschelspitzen"