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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE20778/11-188052900

Teil eines Bodengerätes für die Flugausbildung, sog. Contol Loader, - aktuatorunterstütze Antriebseinheit, die im Flugsimulator realitätsnah die Kräfte der Eingabeeinheiten (Steuerknüppel, Pedale und Schubhebel) generiert und so dem Piloten ein authentisches Gefühl für die Steuerung vermittelt. "Bodengeräte zur Flugausbildung, Teile davon, nicht für Luftkampfsimulatoren"

DE22619/09-18803200010

Erkennbares Teil von Luftfahrzeugen der Position 8802, Fahrgestelle und Teile davon, für zivile Luftfahrzeuge, in Form eines Bremsbelages. Es handelt sich um ein Erzeugnis (Breite: trapezförmig ca. 5,5 bis 9 cm, Höhe: ca. 7,5 cm, Stärke/Dicke: je nach Ausführungsvariante ca. 0,7 bis 1 cm) mit abgerundeten Ecken und einer durchgängigen, konischen Bohrung. Der montierte Bremsbelag besteht aus sog. Cerametallic (Keramik und unedles Metall) und ist einseitig mit einem äußeren Mantel aus Kupfer (mit eingestanzter Artikelnummer) vernietet. Das speziell geformte Teil ist nach Antragstellerangaben ausschließlich zum Einbau in Bremsanlagen von zivilen Luftfahrzeugen der Position 8802 bestimmt.

DEB/1357/06-18802200010

Noch nicht zusammengesetztes, ziviles Starflügelflugzeug mit einem Leergewicht von ca. 513 kg, zur Verwendung unter zollamtlicher Überwachung vorgesehen, in Form eines Bausatzes für ein 2-sitziges Kleinflugzeug. Der Bausatz enthält alle erforderlichen Teile, um das Kleinflugzeug mit der Bezeichnung "VAN'S AIRCRAFT RV-7" bzw. "� RV-7A" zusammenbauen zu können. Neben dem Bauplan enthält die Lieferung sämtliche vorkonfektionierten und vorgebohrten Bauteile, Baukomponenten und Verbindungselemente aus diversen Materialen, alle notwendigen Instrumente, einschließlich der Navigations- und Funkgeräte und den Motor mit allen erforderlichen Zusatzaggregaten. Das zusammengebaute Kleinflugzeug hat eine Länge von ca. 622 cm, eine Höhe von ca. 217 cm und eine Spannbreite von ca. 762 cm. Es soll nach Eintragung in die Luftfahrtrolle der zivilen Eigennutzung dienen. Die Anwendung der Codenummer hängt davon ab, dass eine Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/einer Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung vorliegt.

DEB/1878/05-18805299000

Bodengeräte zur Flugausbildung, nicht zur Verwendung unter zollamtlicher Überwachung bestimmt, in Form so genannter Flugsimulatoren. Bei diesen Geräten werden die Flugbedingungen mit Hilfe von elektronischen Apparaten simuliert. Diese errechnen die Werte, die sich bei den gegebenen Flugbedingungen aus den Bedienungsgriffen des Trainierenden ergeben und zeigen sie auf den Bordinstrumenten in der Kabine an. Die Geräte bestehen aus einer auf einem Sockel schwenkbaren Kabine, die wie das Cockpit eines Flugzeugs ausgestattet ist. Sie kann beweglich gelagert sein. Die Flugsimulatoren kommen in den Formen "Full-Flight-Simulator" und "Flight-Training-Device" vor. Sie unterscheiden sich durch die Anwendungsmöglichkeiten, wobei bei "Full-Flight-Simulatoren" alle Flugsituationen trainiert werden können, während bei "Flight-Training-Device-Simulatoren" nur ganz bestimmte Flugsituationen trainiert werden. Die Flugsimulatoren sind für das Training von zivilen Luftfahrzeugen mit der Bezeichnung Airbus A 320-200 bzw. Boing B737-800 vorgesehen. Die "Manufactor serial/tail number" lautet für den "Full-Flight-Simulator" Airbus Standard 1.3.2 und für die "Flight-Training-Device-Simulatoren" Airbus Standard Hybrid 1.3.2 bzw. Air China Tail.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI