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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI49539/21-19001109030

Polymere optische Faser (POF), im Wesentlichen bestehend aus einem PMMA-Kern (Polymethylmethacrylat) und einer Ummantelung (cladding) aus fluoriertem Polymer. Die Faser hat einen Durchmesser von 0,25 mm bis max. 3 mm und eine jeweilige Länge von 150 m bis zu max. 24.000 m. Die Faser ist einfach oder ab 500 m Länge auf eine Spule aufgewickelt und wird zum Herstellen von Polymerfaserkabeln verwendet. Diese dienen unter anderem zu Beleuchtungs- bzw. Datenübertragungszwecken in der Automobilindustrie. beispielhafte Abbildung: siehe Anlage Die Ware wird als "polymere optische Faser, mit einem Kern aus Polymethylacrylat, einem Mantel aus Fluorpolymeren, einem Durchmesser von nicht mehr als 3,0 mm und einer Länge von mehr als 150 m von der zum Herstellen von Polymerfaserkabeln verwendeten Art, keine Ware der Unterpositionen (TARIC) 9001 1010 00 bis 9001 1090 10" eingereiht.

DEBTI40074/18-19001109030

Polymere optische Faser (POF) mit einem PMMA-Kern (polymethylmethacrylat) und einem Mantel (cladding) aus fluoriertem Polymer. Die Faser hat einen Durchmesser von 0,25 bis max. 3 mm und eine Länge von ca.150 bis max. 24.000 m. Die Faser ist einfach oder auf eine Spule aufgewickelt und wird zum Herstellen von Polymerfaserkabeln verwendet. Diese dienen unter anderem zu Beleuchtungs- bzw. Datenübertragungszwecken in der Automobilindustrie. Die Ware wird als "polymere optische Faser, mit einem Kern aus Polymethylacrylat, einem Mantel aus Fluorpolymeren, einem Durchmesser von nicht mehr als 3,0 mm und einer Länge von mehr als 150 m von der zum Herstellen von Polymerfaserkabeln verwendeten Art, keine Ware der Unterpositionen (TARIC) 9001 1010 00 bis 9001 1090 10" eingereiht.

DE18336/16-19001109030

Polymere optische Faser (POF) mit einem PMMA-Kern und einem Mantel aus fluoriertem Polymer. Die Faser hat einen Durchmesser von 1 mm und eine Länge von 1500 m. Der Lichtleiter ist auf eine Spule aufgewickelt und von der zum Herstellen von Polymerfaserkabeln verwendeten Art. Sie dient unter anderem zu Beleuchtungs- bzw. Datenübertragungszwecken in der Automations- und Automobilindustrie. Die Ware wird als "polymere optische Faser, mit einem Kern aus Polymethylacrylat, einem Mantel aus Fluorpolymeren, einem Durchmesser von nicht mehr als 3,0 mm und einer Länge von mehr als 150 m von der zum Herstellen von Polymerfaserkabeln verwendeten Art, keine Ware der Unterpositionen (TARIC) 9001 1010 00 bis 9001 1090 10" eingereiht.

DEBTI7707/25-19001109090

"Aktive optische Kabel QSFPDD mit Steckverbinder", Artikelnummern 1837150007 QSFPDD 200G NRZ AOC 5M C STD S0713 , 1837150008 QSFPDD 200G NRZ AOC 3M C STD S0713, 1837150009 QSFPDD 200G NRZ AOC 10M C STD S0713, 1837150025 QSFPDD 200G NRZ AOC 2M C STD S0713. 1837150026 QSFPDD 200G NRZ AOC 4M C STD S0713, 1837150027 40G QSFP-DD to 4x10G SFP+ AOC 10M, 1837150068 QSFP+ 40G SR4 850nm 100m C STD S0761, im Wesentlichen bestehend aus einem Kabel, das ein Bündel aus 16 nicht einzeln umhüllten Glasfaser-Lichtleitern (multimode) enthält, in unterschiedlichen Längen (2/3/4/5/10/100 m), beidseits mit QSFP-Steckverbindern mit Transceivern versehen. Die Abbildung in Anlage zeigt den QSFP-Steckverbinder. Die Einreihung in Position 8544 kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um einzeln umhüllte optische Fasern handelt. Die Ware wird als "Kabel aus optischen Fasern, kein Kabel zur Bildübertragung, keine Ware der Unterposition (TARIC) 9001 1090 10" eingereiht.

DEBTI57395/24-19001109090

Sog. Lichtgewebe (polymere optische Faser - POF) als Rollenware, in Form einer zusammengesetzten Ware als Gewebe aus 50 % Polyethersulfon PES-Multifilament (Type Trevira FR) dtex 750, 50 % als Kettfäden und 50 % Garn aus polymeren optischen Fasern (Kern aus PMMA = Polymethylmethacrylat 0,25 mm/ Ummantelung: Fluorpolymere 0,015 mm) als Schussfäden, mit einer Warenbreite von 1200 +30/-0 mm und einem Flächengewicht von 320 +/-30 g/m². Das Lichtgewebe wird als Rollenware geliefert und bildet nach dem anschließenden Herstellungsprozess eine Zwischenlage einer mehrlagig bearbeiteten Türinnenseiten-Verkleidung (Gegenstand der vZTA-Entscheidungen DEBTI-3466/22-1 & DEBTI-14278/22-1) für bestimmte Kraftfahrzeuge. In dem Prozess werden die polymeren optischen Fasern des Gewebes zu fünf bis 15 cm langen sog. Tentakeln zusammengeführt, die zum Einspeisen von Licht in LED-Module (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) dienen sollen. Die optischen Fasern aus Kunststoff bilden aufgrund des Verwendungszwecks als Lichtleiter den charakterverleihenden Bestandteil der Ware.  Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "optische Faser, andere als in den Unterpositionen (TARIC) 9001 1010 00 bis 9001 1090 10 genannt" eingereiht.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI