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Siehe auch

900290000080andere6%
DEBTI8919/25-19002900000

Einzelfaser-Kollimator / 1310/1550NM SINGLE FIBER MM COLLIMATOR, GRADE A, 5MM WD, Artikel-Nr.: 1CL35P005SSC25240, in Form eines kombinierten Geräts, im Wesentlichen bestehend aus einer in einem zylindrischen Gehäuse aus Edelstahl mit Glaseinsatz eingebauten, optischen Linse aus optisch bearbeitetem Glas mit einer optischen Beschichtung auf der Endfläche, die mit einem 0,24 m langen optischen Lichtleiter aus Glasfaser im PVC-Mantel verbunden ist. Die Ware dient dem Einkoppeln bzw. Auskoppeln von Licht in eine oder aus einer optischen Faser, wobei die Strahlen durch die Linse kollimiert werden. Der Kollimator ist für Wellenlängen von 1310 bzw. 1550 nm ausgelegt und dient zur Laserstrahlkollimierung, für LAN, CATV, für faseroptische Instrumente, für faseroptische Laboranwendungen u.a. Dies stellt die Hauptfunktion gegenüber der Weiterleitung des Lichtstrahls in der optischen Faser dar. Zur äußeren Form siehe Datenblatt in der Anlage. Die Ware wird als "optisches Element, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas), anderes als in den Unterpositionen (HS) 9002 11 bis 9002 20 genannt" eingereiht.

DEBTI32031/24-19002900000

Sog. 2x Konverter T2, im Wesentlichen bestehend aus einer mehrfach vergüteten Linse aus optisch bearbeitetem Glas, in einem zylindrischen Metallgehäuse mit Anschlussgewinde (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage) Die Ware wird zwischen Kamerabody und Objektiv montiert, um die Brennweite des angesetzten Objektivs um das 2-fache zu verlängern. Physikalisch bedingt ergibt sich daraus ein Lichtverlust von zwei Blenden. Der Konverter kann an allen Objektiven mit T2-Anschluss verwendet und über einen entsprechenden Adapter an diverse Spiegelreflexkameras angeschlossen werden. Der Artikel ist in einem Karton verpackt und dient dazu, bei unveränderter Naheinstellgrenze des Grundobjektivs, gleichzeitig einen entsprechend größeren maximalen Abbildungsmaßstab zu erzielen. Die Ware wird als "gefasstes optisches Element, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas), andere als in den Unterpositionen (HS) 9002 11 bis 9002 20 genannt " eingereiht.

DEBTI57874/24-19002900000

Zwei Kabelbäume aus optischen Fasern mit Linsen und Steckern an den jeweiligen Enden, in Form einer kombinierten Maschine, bestehend aus Bündeln aus nicht umhüllten Lichtwellenleitern für den Download sowie aus umhüllten Fasern (farbige Ummantelung und gemeinsame Schutzhülle) für den Upload, mutmaßlich aus Kunststoff, mit einem Anschlussstück zum Anschluss an eine Sendeelektronik (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) an einem Ende und am anderen Ende mit Steckverbindungen an jedem einzelnen Lichtleiter versehen, der jeweils mit einer in einem Kunststoffgehäuse gefassten Sammellinse aus Kunststoff verbunden ist. Die Kabelbäume aus gefassten optischen Linsen mit optischen Lichtwellenleitern dienen als kombinierte Maschinen der optischen Datenübertragung in einer Drehbewegung. Der eine Kabelbaum dient der Empfängerseite, der andere der Senderseite. Zusammen mit der Sendeelektronik (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) bildet die Ware eine Schnittstelle für den Ringtunnel eines CT-Röntgenprüfgeräts. Die optischen Sammellinsen sind speziell für die Datenübermittlung mit Lichtsignalen im Luftspalt eines sich mit 210 U/min drehenden Ringtunnels in einem CT-Röntgenprüfgerät gefertigt. Die Ware dient dem Konvergieren von Lichtstrahlen, was die Hauptfunktion gegenüber der Weiterleitung des Lichts in der optischen Faser darstellt. Jeder Kabelbaum ist in einem etikettierten PE-Beutel verpackt. Eine Einreihung in die Position 9001 kommt nicht in Betracht, da der Positionswortlaut nur nicht gefasste optische Linsen erfasst. Die Ware wird als "optische Linsen, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas), andere als in den Unterpositionen (KN) 9002 1100 bis 9002 2000 genannt" eingereiht.

DEBTI44594/24-19002900000

Sog. Projektionslinsen-Modifikator mit Bowens Mount, in drei Ausführungen (mit 19°-, 36°- oder 50°-Linsen), in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus dem den Charakter bestimmenden Projektionslinsen-Modifikator in Form eines zylindrischen Gehäuses aus Metall, mit vier integrierten Blenden, sowie optischen Linsen aus optisch bearbeitetem Glas, die das Licht bündeln. Der zur Montage auf einen Scheinwerfer bestimmte Modifikator verfügt über telezentrische Linsentechnologie, wobei die Lichtstrahlen durch eine Reihe optischer Elemente geleitet werden, wodurch parallele Lichtstrahlen und eine gleichmäßige Helligkeit entstehen. Zum Lieferumfang gehören eine Iris-Blende, eine Bügelhalterung, ein drehbarer Gobo-Halter, drei Gobos (Graphical optical blackout) Größe A  und eine Sicherheitskette. Alle Bestandteile sind gemeinsam in einem rollbaren, zur dauerhaften Aufbewahrung der Ware hergerichteten Hartschalenkoffer verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "optische Linsen, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas), andere als in den Unterpositionen (KN) 9002 1100 bis 9002 2000 genannt" eingereiht.

DEBTI30531/24-19002900000

Sog. Walimex Close up Makrolinsen-Set 52, 55, 58, 62, 67, 72, und 77 mm, in Form eines Sets aus vier Linsen mit unterschiedlicher Dioptrienzahl (+1, +2, +4 und +10), jeweils bestehend aus einer Linse aus optisch bearbeitetem Glas in einer Metallfassung mit Schraubgewinde, mit einem Durchmesser von 52, 55, 58, 62, 67, 72, oder 77 mm. Äußere Form: siehe Abbildung in Anlage. Die Makrolinse (Nahlinse) wird wie ein Filter auf ein Objektiv aufgeschraubt, um Nahaufnahmen ohne Makroobjektiv zu ermöglichen. Die Linsen sind in einer Schutzhülle aus Spinnstoffen verpackt und werden in der Makrofotografie verwendet. Die Waren werden als "Linsen, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas), andere als in den Unterpositionen (HS) 9002 11 bis 9002 20 genannt" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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