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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE2435/13-19003190010

Sog. Rohfassung (Brille) aus Titan, in Form einer unvollständigen und unfertigen Ware, im Wesentlichen bestehend aus einer Brillenfassung aus Titan, mit die einzusetzenden Gläser (nicht Gegenstand dieser Auskunft) teilweise umfassendem Rand, Steg, Stegstützen, Backen, Scharnieren und Bügeln. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Bis zum Fertigerzeugnis sind weitere Bearbeitungsschritte wie Spritzen des Gestells, Formen der Bügelenden und Anbringen der Seitenstege und der Bügelendenüberzüge erforderlich. Die Ware wird als "Brillenfassung aus unedlem Metall" eingereiht.

DE22095/11-19003190010

Die sog. Brillenfassung in Form einer Warenzusammenstellung besteht im Wesentlichen aus einem ca. 131 x 20 x 137 mm (B x H x T) großen Brillengestell aus lackiertem, unedlem Metall mit eingesetzten Dummy-Kunststoffgläsern zum Schutz des Gestells, einer in einem wiederverschliessbaren Kunststoffbeutel befindlichen Zentrierschablone aus Kunststoff mit Skalierung und kreisrunden Durchbrüchen in Form eines Brillenglases zur Anpassung der endgültigen Brillengläser, zwei ca. 70 mm langen Kunststoffriemen und einem Gewebestreifen, gemeinsam verpackt in einer Blisterpackung für den Einzelverkauf (äußere Form siehe Abbildung). Im Hinblick auf die Verwendung ist die Brillenfassung charakterbestimmend. Die Ware wird als "Fassung für Brillen aus unedlem Metall" eingereiht.

DE23305/10-19003190010

Brillenfassung mit Clip-On (Abbildung siehe Anlage) in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus - einer ca. 13,5 x 3,3 x 15 cm (L x B x T) großen Brillenfassung (charakterbestimmend in Hinblick auf die Verwendung) mit einem schwarzen Rahmen aus Metall mit eingesetzten Dummy-Kunststoffgläsern, welche weder eine schützende noch eine optische Funktion haben und später durch optische Gläser ersetzt werden, sowie Kunststoffbügeln und - einem ca. 13,5 x 3,3 cm (L x B) großen Sonnenschutzvorhänger sog. Clip-On mit polarisierenden, getönten Kunststoffgläsern. Die Zusammenstellung ist in einer Kunststofftüte für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Brillenfassung aus unedlem Metall" eingereiht.

DEBTI27581/25-19003190040

Brillenfassung, bestehend aus einer vollständigen Fassung aus unedlem Metall mit Bügelenden aus Kunststoff, umrandet mit einem Acetat-Windsorring (auf Foto in Anlage in Rot), mit transparenten "Demoscheiben", die laut Antragsteller nur der Transportsicherheit dienen und demnach später durch Brillengläser ersetzt werden. Das Metall stellt aufgrund des Umfangs, der formgebenden Funktion und der Bedeutung für die Verwendung das charakterbestimmende Material dar. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Fassung für Brillen, aus unedlem Metall" eingereiht.

DEBTI4465/20-19003190040

Sogenanntes optical insert, im Wesentlichen bestehend aus einer Brillenfassung aus unedlem Metall (B x H ca.: 10,5 x 3,2 cm) ohne Brillenbügel, ohne Nasenbügel und mit nicht optisch bearbeiteten Kunststoffgläsern eingesetzt. Die Kunststoffgläser können durch einen Optiker mit Gläsern mit entsprechender Sehstärke ausgetauscht werden. Die Fassung dient der Aufnahme korrigierender Gläser und anschließendem Einsatz in eine spezielle Schutzbrille (als Zubehör für Sportbrillen), welche somit als Korrektionsbrille nutzbar ist. Zum Einsetzen in eine Schutzbrille verfügt die Fassung über eine Halterung anstatt des Nasenbügels. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "Fassung für Brillen, aus unedlem Metall" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI