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Bügel für eine Brillenfassung (Abbildung siehe Anlage), in Form eines ca. 13 cm langen, leicht gebogenen Brillenbügels aus schwarzem Metall und Kunststoff. Er ist Teil einer Fassung für eine Sonnenbrille. Teile von Fassungen für Brillen werden nicht als Teil einer Brille der Position 9004 eingereiht, da sie sich bereits als Waren der Position 9003 darstellen. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für eine Brillenfassung bestimmt" eingereiht.
Bügel für eine Brillenfassung (Abbildung siehe Anlage), in Form eines ca. 13 cm langen, leicht gebogenen Brillenbügels aus schwarzem Kunststoff. Er ist Teil einer Fassung für eine Sonnenbrille. Teile von Fassungen für Brillen werden nicht als Teil einer Brille der Position 9004 eingereiht, da sie sich bereits als Waren der Position 9003 darstellen. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für eine Brillenfassung bestimmt" eingereiht.
Teil, erkennbar hauptsächlich für eine Fassung für eine Brille bestimmt, in Form eines ca. 14 cm langen Brillenbügels aus Kunststoff. Der Bügel ist an einem Ende gebogen und mit einem Kunststoffüberzug versehen. Er besitzt einen Seitenschutz für das Auge aus Kunststoff. Der Brillenbügel ist Teil einer Fassung für eine Arbeitsschutzbrille. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.
Bei den durch Unterlagen beschriebenen und durch Abbildungen veranschaulichten Objekten handelt es sich um interaktive Installationen der Künstlerin Naama Tsabar. Die Installationen bestehen aus speziell geformten Mulden, die in einer leeren Wand platziert werden und mit grafischen Elementen versehen sind. Das Innere der Mulden ist mit verschiedenen Materialien ausgekleidet und mit elektrischer Ausstattungen zum Erzeugen von elektrischen Signalen ausgestattet, die vom Publikum klanglich aktiviert werden können. Die Objekte haben keinen handelsgängigen Charakter. Die beschriebenen Installationen sind als "Originalerzeugnis der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art, nicht mehr als 100 Jahre alt" in die Unterposition (KN) 9703 9000 einzureihen.
Sog. Teil eines Messgerätes, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten, nach technischer Zeichnung gefertigten Erzeugnis aus einer Aluminiumlegierung mit einer speziellen Werkstückaufnahme mit drei elektrischen Anschlüssen auf der Innenseite, die jeweils in einen Signalausgang auf der Außenseite münden (siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware dient im Rahmen der Funktionsprüfung der Aufnahme von Zirkulator-Isolatoren (Bauteile der Hochfrequenztechnik), die mit drei Ports ausgestattet sind. Hierzu wird der Prüfling auf die Werkstückaufnahme aufgebracht, mittels eines Schnellspannhebels fixiert und seine drei Ports mit den jeweiligen Anschlüssen verbunden. Zwecks Messung von elektrischen Größen (z.B. Leistung) werden die drei dazugehörigen Signalausgänge über Kabel an einen Netzwerkanalysator/VNA (Kabel und Messgerät sind nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) angeschlossen. Dadurch, dass die Ware bereits am Messgerät angeschlossen ist und Prüflinge schnell ein- und ausgespannt werden können, wird ein schnelles Testen großer Prüflingsstückzahlen ermöglicht. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, ausgenommen Zähler der Position 9028" eingereiht.