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1 Ergebnisse für "9004901000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

900490100080mit Brillengläsern aus Kunststoffen6%
DEBTI3851/26-19004901000

Sog. acrylic demo lens, im Wesentlichen bestehend aus einem runden Brillenglas aus Acrylglas auf PMMA Basis, mit einem Durchmesser von 73 mm und einer Materialstärke von 1,8 mm. Das farblose und klar transparente Erzeugnis hat eine Basiskurve von 5 und ist mit einer dreilagigen Antireflexionsbeschichtung sowie einer Handhabungs- und Fixierlasche am Rand versehen (siehe Abbildung in der Anlage).  Die nicht zur Sehkorrektur bestimmte Ware dient ausschließlich als Einlegeglas für Brillenfassungen zur Formstabilisierung sowie zu Präsentations- und Handhabungszwecken. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Brillen bestimmt, andere als Sonnenbrillen, mit Brillengläsern aus Kunststoffen" eingereiht.

DEBTI5899/26-19004901000

Sog. Forscherbrille für Schülerinnen und Schüler, bestehend aus einem blauen, taucherbrillenähnlichen, sich der Gesichtsform anpassenden Brillengehäuse mit einem durchgehenden Brillenglas aus Kunststoff. Am Brillengestell, das nur die Augen bedeckt, befinden sich zwei nach  Saugnäpfe sowie ein elastisches Gummiband zum Befestigen der Brille am Kopf der tragenden Person. Die Brille soll der Nutzung in (Schul-) Laboren oder in Werkstätten dienen. Die Brille ist zum Schutz der Augen vor Spritzern, Spänen und anderen Partikeln geeignet. Ein Schutz vor Röntgenstrahlen, UV-Licht, größeren umherfliegenden Objekten und der schützende Einsatz bei Schweißarbeiten ist ausgeschlossen. Die Brille ist in einer durchsichtigen Plastiktüte mit aufgedruckten Sicherheitshinweisen verpackt. Die Ware wird als „Brille (Schutzbrille), andere als Sonnenbrillen, mit Brillengläsern aus Kunststoffen“ eingereiht.

ATBTI2025000085-DEC9004901000

Warenzusammenstellung, bestehend aus - einer Schwimmbrille für Kinder, im Wesentlichen bestehend aus einer Fassung aus Kautschuk mit farbigen Kunststoffgläsern, die durch einen Nasensteg miteinander verbunden sind sowie einem längenverstellbaren Band aus Kautschuk zur Befestigung am Kopf, die Brille dient beim Schwimmen dem Schutz der Augen vor eindringendem Wasser, verpackt in einer Kunststofffolie, - einem Handtuch aus Vlies, aus Chemiefasern gearbeitet (80% Polyester, 20% Polyamid) - einer gewirkten Schwimmkappe aus Chemiefasern (80% Polyester, 20% Elasthan) - einem gewebten Tragebeutel aus Spinnstoff. Die Warenzusammenstellung ist für den Endverbraucher aufgemacht, wesensbestimmend ist die Schwimmbrille. (Abbildung siehe Anlage)

DEBTI21111/25-19004901000

Sog. Ersatzlinsen für Reinraumbrillen, bestehend aus einer als Brillenglas für eine Schutzbrille ausgeformten Kunststoffscheibe (Polycarbonat) mit einer Anti-Beschlag-Beschichtung, Maße: 18,5 cm x 8,2 cm x 0,2 cm; 31,9 g. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Das Brillenglas ist für Mehrweg-Reinraumbrillen bestimmt, die dem Produktschutz und dem Personenschutz im Reinraum dienen. Die Anti-Beschlag-Beschichtung soll die Sichtbehinderung durch kondensierende Wassertropfen auf dem Brillenglas verhindern. Eine Einreihung als Brillenglas ohne Korrektionswirkung in die Position 9001 scheidet aus, da die Ware keinen vorgeschriebenen optischen Effekt erzielt. Anti-Beschlag-Beschichtungen sind üblicherweise hydrophil und wirken auf die Kondenswasserbildung ein. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Schutzbrillen bestimmt, andere als Sonnenbrillen, mit Brillengläsern aus Kunststoffen" eingereiht.

DEBTI20811/25-19004901000

Sog. Ersatzlinsen für Reinraumbrillen, bestehend aus einer als Brillenglas für eine Schutzbrille ausgeformten Kunststoffscheibe (Polycarbonat) mit einer Anti-Beschlag-Beschichtung, Maße: 25,7 cm x 6,8 cm x 0,2 cm; 36,9 g. Das  Brillenglas ist für Mehrweg-Reinraumbrillen bestimmt, die dem Produktschutz und dem Personenschutz im Reinraum dienen. Die Anti-Beschlag-Beschichtung soll die Sichtbehinderung durch kondensierende Wassertropfen auf dem Brillenglas verhindern.  Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Eine Einreihung als Brillenglas ohne Korrektionswirkung in die Position 9001 scheidet aus, da die Ware keinen vorgeschriebenen optischen Effekt erzielt.  Anti-Beschlag-Beschichtungen sind üblicherweise hydrophil und wirken auf die Kondenswasserbildung ein.  Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Schutzbrillen bestimmt, andere als Sonnenbrillen, mit Brillengläser aus Kunststoffen" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI