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1 Ergebnisse für "9004909000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

900490900080andere6%
DEBTI33724/24-19004909000

Sog. Hand-Planetarium Universe2go+-Sternenbrille OMEGON Artikel 79622, im Wesentlichen besehend aus einem Kunststoffgehäuse mit aufklappbarem Deckel mit zwei rechteckigen Aussparungen, mit einem integrierten Spiegel und abnehmbarer Frontklappe, in das ein Smartphone (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingesetzt wird, das via Software-Applikation die Sternenbetrachtung mit Erklärungen ermöglicht. Die sog. Sternenbrille ist mit einer Aussparung zum Aufsetzen auf den Nasenrücken und zwei Gucklöchern für die Augen versehen.  Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "den Brillen ähnliche Ware, nicht von den Unterpositionen (KN) 9004 1010 bis 9004 9010 erfasst" eingereiht.

DEBTI40616/20-19004909000

Sog. Röntgenschutzbrillen jeweils als Warenzusammenstellung in Aufmachungen für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus jeweils einer Brille mit einem Kunststoffrahmen und gewölbten Frontschutzglas mit einem Bleiglaswert von 0,75 mm (siehe Abbildung in der Anlage) sowie einem Brillenband und einem Brillenetui zum dauerhaften Gebrauch. Die Brille ist charakterbestimmend in Bezug auf die Verwendung der Ware. Die Brillen dienen als Schutz vor Strahlung und der Vermeidung von Verletzungsrisiken. Die Waren werden als "Schutzbrillen, keine Sonnenbrillen, nicht mit Gläsern aus Kunststoffen" eingereiht.

DEBTI25223/17-19004909000

Sog. Röntgenschutzbrillen jeweils als Warenzusammenstellung in Aufmachungen für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus jeweils einer Brille mit einem Kunststoffrahmen und gewölbten Frontschutzglas mit einem Bleiglaswert von 0,75 mm (siehe Abblildung in der Anlage) sowie einem Brillenband und einem Brillenetui zum dauerhaften Gebrauch. Die Brille ist charakterbestimmend in Bezug auf die Verwendung der Ware. Die Brillen dienen als Schutz vor Strahlung und der Vermeidung von Verletzungsrisiken. Die Waren werden als "Schutzbrillen, keine Sonnenbrillen, nicht mit Gläsern aus Kunststoffen" eingereiht.

DE16866/17-19004909000

Sog. Röntgenschutzbrillen BR310 und BR 115 als Warenzusammenstellung in Aufmachungen für den Einzelverkauf,im Wesentlichen bestehend aus jeweils einer Brille mit einem Kunststoffrahmen und gewölbten Frontschutzglas mit einem Bleiglaswert von 0,75 mm (siehe Abblildung in der Anlage) sowie einem Brillenband und einem Brillenetui zum dauerhaften Gebrauch. Die Brille ist charakterbestimmend in bezug auf die Verwendung der Ware. Die Brillen dienen als Schutz vor Strahlung und der Vermeidung von Verletzungsrisiken. Die Waren werden als "Schutzbrillen, keine Sonnenbrillen, nicht mit Gläsern aus Kunststoffen" eingereiht.

DE25864/15-19004909000

Sog. Virtual Reality Brille, im Wesentlichen bestehend aus einer Vorrichtung, die ähnlich einer Brille getragen wird und für jedes Auge mit einer eigene Linse ausgestattet ist. Durch den spezifischen optischen Aufbau können entsprechende Bilder oder Videofilme vom Anwender dreidimensional wahrgenommen werden (siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware wird als "den Brillen ähnliche Ware, nicht von den Unterpositionen (KN) 9004 1010 bis 9004 9010 erfasst" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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