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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEM/9006/07-18544499500

Kabel (Neopren-Gummi-Leitung), - aus drei isolierten elektrischen Leitern (Adern, 3 x 1,5 mm²) mit jeweils mehreren Leitereinzeldrähten, in einem Gummi-Schlauch, als Meterware in Großgebinden, - mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von 0,263 mm, - für eine Spannung bis zu 450 V, - zur Verwendung als elektrische Anschlussleitung bei mittlerer mechanischer Beanspruchung für verschiedene elektrische Geräte (z.B. Kochkessel, Heizplatten, Kreissägen, Bohrmaschinen usw.). "Isolierter elektrischer Leiter, nicht mit Anschlußstücken versehen, für eine Spannung von mehr als 80 V, jedoch weniger als 1000 V, kein Kabel mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von mehr als 0,51 mm"

DEBTI16229/25-19006400000

Sog. Sofortbildkamera, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmenden Kamera, einem Schulterriemen, einem Ladekabel und einer Bedienungsanleitung. Die Kamera, in Form eines tragbaren Apparates (87 mm x 122.9 mm x 36 mm, 285 g) ist im Wesentlichen mit einem integrierten Akku, Objektiv, CMOS-Sensor, LCD-Monitor, Blitz, Selfie-Spiegel, zwei Auslösern, einem Fach zum Einlegen einer Filmkassette (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), Filmausgabeschlitz, internem Speicher, je einem Einstellrad für Objektiv- und Filmeffekte, einem Bluetooth-Modul, mit dem Bilder beispielsweise an ein Smartphone (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) gesendet oder von diesem empfangen werden können, sowie einem Hebel zur Initiierung des Drucks des auf dem Monitor angezeigten Bildes ausgestattet. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage.  Die Kamera bietet die Möglichkeit Bilder auf dem Display anzuzeigen, zu bearbeiten, zu speichern, an ein Smartphone weiterzuleiten (bzw. von einem Smartphone an die Kamera zu übertragen) und nach der Belichtung des eingelegten fotografischen Films auszugeben. Sie stellt sich damit gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 90 i.V.m. Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI als eine kombinierte Maschine aus einem Bluetooth-Modul der Position 8517, einem digitalen Fotoapparat der Position 8525 und einem Fotoapparat der Position 9006 dar. Eine kennzeichnende Haupttätigkeit (Hauptfunktion) kann nicht bestimmt werden, so dass die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die Position 9006 einzureihen ist. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam miteinander verpackt.  Die Ware wird als "Sofortbildkamera" eingereiht.

DEBTI54928/24-19006531000

Sog. Einwegkamera, im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgehäuse, mit optischer Linse, mit Blitzlichtfunktion, Rändelrad für Bildtransport, Bildsucher und mit bereits eingelegtem ISO 800 Film mit einer Breite von 35 mm (27 Fotos),  Die Kamera ist für die Verwendung von Aufnahmen in einem Distanzbereich von 1.2 m - 3 m. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "Fotoapparat, nicht von den Unterpositionen (HS) 9006 30 bis 9006 52 erfasst, für Filme in Rollen mit einer Breite von 35 mm, Wegwerffotoapparat" eingereiht.

DEBTI55237/24-19006400000

Sog. Sofortbildkamera, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus folgenden Bestandteilen: 1. eine tragbare Sofortbildkamera aus Kunststoff (105 x 84 x 62 mm, 242 g) mit einem Fach für Sofortbildfilme, noch nicht zusammengesetzt mit einer der beiliegenden Filmkassetten, mit integriertem Blitz, Selfiespiegel und Selbstauslöser. 2. ein USB-C-Ladekabel (120 cm), 3.  ein Go-Farbfilm-Doppelpack (je 16 Bilder) 4. eine Trageschlaufe 5. eine Sicherheits- und Konformitätsbroschüre Die Sofortbildkamera bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Sie verfügt über eine automatische Belichtungsregelung und eine Brennweite von f: 51,1 mm. In die Kamera wird eine der Farbfilmkassetten eingelegt, die einen Stapel lichtempfindlich beschichteter Blätter enthält, die mit den zur Bildentwicklung notwendigen Chemikalien beschichtet sind. Kurze Zeit nach der Betätigung des Auslösers wird ein sich selbst entwickelndes Bild ausgeworfen. Die Waren sind gemeinsam in einem bedruckten Pappkarton verpackt. Die Ware wird als "Sofortbildkamera" eingereiht.

DEBTI43338/24-19006400000

Sofortbildkamera, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer tragbaren Sofortbildkamera (98 x 123 x 162 mm, 616 g) mit Batteriefach, einziehbarem Objektiv, einem Fach für Sofortbildfilme, integriertem Blitz und Echtbildsucher. Weiter bestehend aus einem Schultergurt, Kamerawinkeleinstellungszubehör,  einer Bedienungsanleitung, einem Nahbereichsobjektiv und vier noch nicht eingelegten 1,5 V Alkaline LR6/AA Batterien . Die Sofortbildkamera bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware verfügt über eine automatische Belichtungsregelung und eine Brennweite von f: 95mm.  In die Kamera muss ein spezieller Sofortbildfilm (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingelegt werden, der einen Stapel lichtempfindlich beschichteter Blätter enthält, die die zur Bildentwicklung notwendigen Chemikalien enthalten. Unmittelbar nach der Betätigung des Auslösers wird ein sich selbst entwickelndes Bild ausgeworfen. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung ist in einer gemeinsamen Umverpackung enthalten. Die Ware wird als "Sofortbildkamera" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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1 095 HS4

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