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DEBTI16229/25-19006400000

Sog. Sofortbildkamera, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmenden Kamera, einem Schulterriemen, einem Ladekabel und einer Bedienungsanleitung. Die Kamera, in Form eines tragbaren Apparates (87 mm x 122.9 mm x 36 mm, 285 g) ist im Wesentlichen mit einem integrierten Akku, Objektiv, CMOS-Sensor, LCD-Monitor, Blitz, Selfie-Spiegel, zwei Auslösern, einem Fach zum Einlegen einer Filmkassette (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), Filmausgabeschlitz, internem Speicher, je einem Einstellrad für Objektiv- und Filmeffekte, einem Bluetooth-Modul, mit dem Bilder beispielsweise an ein Smartphone (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) gesendet oder von diesem empfangen werden können, sowie einem Hebel zur Initiierung des Drucks des auf dem Monitor angezeigten Bildes ausgestattet. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage.  Die Kamera bietet die Möglichkeit Bilder auf dem Display anzuzeigen, zu bearbeiten, zu speichern, an ein Smartphone weiterzuleiten (bzw. von einem Smartphone an die Kamera zu übertragen) und nach der Belichtung des eingelegten fotografischen Films auszugeben. Sie stellt sich damit gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 90 i.V.m. Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI als eine kombinierte Maschine aus einem Bluetooth-Modul der Position 8517, einem digitalen Fotoapparat der Position 8525 und einem Fotoapparat der Position 9006 dar. Eine kennzeichnende Haupttätigkeit (Hauptfunktion) kann nicht bestimmt werden, so dass die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die Position 9006 einzureihen ist. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam miteinander verpackt.  Die Ware wird als "Sofortbildkamera" eingereiht.

DEBTI55237/24-19006400000

Sog. Sofortbildkamera, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus folgenden Bestandteilen: 1. eine tragbare Sofortbildkamera aus Kunststoff (105 x 84 x 62 mm, 242 g) mit einem Fach für Sofortbildfilme, noch nicht zusammengesetzt mit einer der beiliegenden Filmkassetten, mit integriertem Blitz, Selfiespiegel und Selbstauslöser. 2. ein USB-C-Ladekabel (120 cm), 3.  ein Go-Farbfilm-Doppelpack (je 16 Bilder) 4. eine Trageschlaufe 5. eine Sicherheits- und Konformitätsbroschüre Die Sofortbildkamera bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Sie verfügt über eine automatische Belichtungsregelung und eine Brennweite von f: 51,1 mm. In die Kamera wird eine der Farbfilmkassetten eingelegt, die einen Stapel lichtempfindlich beschichteter Blätter enthält, die mit den zur Bildentwicklung notwendigen Chemikalien beschichtet sind. Kurze Zeit nach der Betätigung des Auslösers wird ein sich selbst entwickelndes Bild ausgeworfen. Die Waren sind gemeinsam in einem bedruckten Pappkarton verpackt. Die Ware wird als "Sofortbildkamera" eingereiht.

DEBTI43338/24-19006400000

Sofortbildkamera, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer tragbaren Sofortbildkamera (98 x 123 x 162 mm, 616 g) mit Batteriefach, einziehbarem Objektiv, einem Fach für Sofortbildfilme, integriertem Blitz und Echtbildsucher. Weiter bestehend aus einem Schultergurt, Kamerawinkeleinstellungszubehör,  einer Bedienungsanleitung, einem Nahbereichsobjektiv und vier noch nicht eingelegten 1,5 V Alkaline LR6/AA Batterien . Die Sofortbildkamera bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware verfügt über eine automatische Belichtungsregelung und eine Brennweite von f: 95mm.  In die Kamera muss ein spezieller Sofortbildfilm (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingelegt werden, der einen Stapel lichtempfindlich beschichteter Blätter enthält, die die zur Bildentwicklung notwendigen Chemikalien enthalten. Unmittelbar nach der Betätigung des Auslösers wird ein sich selbst entwickelndes Bild ausgeworfen. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung ist in einer gemeinsamen Umverpackung enthalten. Die Ware wird als "Sofortbildkamera" eingereiht.

DEBTI44016/24-19006400000

Sofortbildkamera, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer tragbaren Sofortbildkamera aus Kunststoff (121 x 104 x 65 mm, 330g) mit Batteriefach, einem Fach für Sofortbildfilme, integriertem Blitz, Selfiespiegel und Echtbildsucher. Weiter bestehend aus einer Handschlaufe, einer Bedienungsanleitung und zwei noch nicht eingelegten 1,5V-Batterien. Die Sofortbildkamera bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware verfügt über eine automatische Belichtungsregelung und eine Brennweite von f: 60mm. In die Kamera muss ein spezieller Sofortbildfilm (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingelegt werden, der einen Stapel lichtempfindlich beschichteter Blätter enthält, die die zur Bildentwicklung notwendigen Chemikalien enthalten. Unmittelbar nach der Betätigung des Auslösers wird ein sich selbst entwickelndes Bild ausgeworfen. Die Warenzusammenstellung befindet sich in einer gemeinsamen Umverpackung.  Die Ware wird als "Sofortbildkamera" eingereiht.

DEBTI41177/24-19006400000

"Sofortbildkamera", in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware, bestehend aus einem tragbaren Apparat (Maße: 134.2 mm × 120.2 mm × 60.5 mm, Gewicht 453 g), mit Objektiv, einem Fach zum Einlegen einer Filmkassette (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) an der Rückseite, mit Blitzlichtfunktion, Sucher-Okular und Bildausgabeschlitz, mit zwei noch einzusetzenden CR2-Lithium-Batterien und einem an den seitlichen Ösen des Geräts einzuhängenden Tragegurt. Es handelt sich um einen analogen Fotoapparat, mit dem quadratische Fotos im 62mm x 62mm Format gefertigt werden, die nach Selbstentwicklung im Gerät durch den Schlitz ausgegeben werden. Der Apparat ist zusammen mit einer Bedienungsanleitung in einem Karton verpackt. Die Ware wird als "Fotoapparat, Sofortbildkamera" eingereiht.

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