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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEM/9013/07-18536411099

Signalrelais - in einem Gehäuse (Abmessungen: 10,6 x 6,5 x 5,45 mm) mit acht Anschlüssen, - mit einer nominalen Spannung von 4,5 Volt und einem Nennstrom von 1 Ampere. "Elektrisches Gerät zum Schließen und Unterbrechen von elektrischen Stromkreisen (Relais), für eine Spannung von weniger als 60 V und für eine Stromstärke von weniger als 2 A, nicht für bestimmte Luftfahrzeuge, kein Thermorelais - Signalrelais"

DEBTI5426/26-19013808000

Sog. Lupendose, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer aus zwei Bestandteilen zusammengesetzten Ware (charakterbestimmender Bestandteil der Warenzusammenstellung im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung) in Form einer Becherlupe (Gesamthöhe ca. 5 cm, Durchmesser ca. 8,5 cm) aus - einem durchsichtigen, teekannenartigen Glasbehälter mit einer Höhe von ca. 19,5 cm sowie - einem anschraubbaren schwarzen Kunststoffdeckel mit Handgriff (Höhe ca. 2,5 cm, Durchmesser ca. 14 cm) mit einem eingesetzten Lupenglas (Durchmesser ca. 8 cm) mit integrierter Zusatzlinse (Durchmesser ca. 2 cm), einer integrierten Platine mit LEDs zur Beleuchtung und Akku und einem im Handgriff untergebrachten USB-Anschluss sowie einem Kippschalter zum An- und Ausschalten der LEDs (zur äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Lupe stellt in Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung der Ware den charakterbestimmenden Bestandteil der zusammengesetzten Ware dar. Mit dem Aufbewahrungsbehälter mit integrierter Lupe und Beleuchtung kann eingelagerter Tabak (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) vergrößert betrachtet werden. Die Lupendose ist gemeinsam mit nicht charakterbestimmendem Beipack (ein USB-Kabel zur Stromversorgung, ein weißer anschraubbarer Kunststoffdeckel (Durchmesser ca. 13,5 cm), um das Gefäß während des Ladens geschlossen zu halten, verschiedenen beschrifteten Pappschildchen (Hybrid, Sativa, Indica) sowie ein Putztuch aus Spinnstoff) in einem bedruckten Pappkarton verpackt. Die Ware wird als "optisches Instrument, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9013 1010 und 9013 8040 erfasst" eingereiht.

DEBTI5541/26-190138080

Sog. Lesehilfe, im Wesentlichen bestehend aus einem rechteckigen, ca. 23,6 x 16,5 cm großen Lupenglas aus Kunststoff, mit einer 1,8-fachen Vergrößerung, befindlich in einem Rahmen, der abtrennbar mit einem sog. Schwanenhals, in Form eines biegsamen Gestells, das auf den Tisch gestellt oder um den Hals getragen werden kann verbunden ist (s. Abbildung in der Anlage).  Die Ware dient dem Vergrößern von Objekten bei verschiedenen Aktivitäten wie beispielsweise Lesen, Nähen oder Reparaturen.  Die Ware ist ggf. in einem bedruckten Pappkarton verpackt.  Sie wird als "optisches Gerät, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9013 1010 bis 9013 8040 erfasst" eingereiht.

DEBTI46564/25-19013808000

Sog. Lupen mit Aufnahmefunktion, 6er-Set, jeweils in Form einer zusammengesetzten Ware aus einer Handlupe aus Kunststoff mit einem Lupenglas (Durchmesser 9,5 cm) zur 2- oder 4-fachen Vergrößerung von Beobachtungsobjekten und einem Tonaufnahme- und wiedergabegerät mit Mikrofon, Lautsprecher und Speichervorrichtung zur 30-sekündigen Tonaufnahme- und -wiedergabe. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage.  Da ein charakterbestimmender Bestandteil nicht ermittelt werden kann, erfolgt die Einreihung in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen.  Das 6er-Set ist als Warenzusammenstellung mit einer nicht charakterbestimmenden Kurzanleitung in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung in Aufmachung für den Einzelverkauf hergerichtet.  Die Ware wird als "optisches Gerät, in Kapitel 90 anderweit weder genannt oder inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9013 1010 bis 9013 8040 erfasst" eingereiht.

DEBTI3128/26-19013804000

Passiver optischer Splitter, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse (109 x 35 x 118 mm) aus unedlem Metall mit Befestigungselementen und insgesamt 12 LC Duplex-Anschlüssen, Lichtwellenleiterkomponenten sowie weiteren optischen Geräteteilen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage).  Die Ware dient dem Empfangen und Aufteilen (Split-Verhältnis: 70/30) optischer Eingangssignale auf mehrere Signalausgänge für die drahtgebundene Datenübertragung in optischen Netzwerken in einem Wellenlängenbereich von 1310 oder 1550 nm. Hierzu wird sie zwischen ankommenden Glasfasern und der Informationsweiterverarbeitung positioniert. Die Ware wird als "passiver optischer Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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