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DEBTI34877/20-19013803000

LCD-Modul ohne Treiberbaustein: - aus einer zwischen zwei Glasplatten eingeschlossenen Flüssigkristallschicht in TN-   Technologie in einem Einbaurahmen (Abmessungen: ca. 39 x 25,4 x 2,7 mm) mit   mehreren elektrischen Anschlusspins, - ohne Ansteuerelektronik und ohne Hintergrundbeleuchtung, - zur Darstellung vordefinierter Grafiken und alphanumerischer Zeichen bestimmt. Die Ware wird als "anderweit nicht genauer erfasste Flüssigkristallvorrichtung, keine Ware der Unterpositionen (HS) 9013 10 bis 9013 20, keine aktive Matrix-Flüssigkristallvorrichtung" eingereiht.

DEBTI58066/19-19013803000

Flüssigkristallvorrichtung, sog. LCD-Module, in Form einer ca. 16 cm langen und ca. 3,5 cm breiten Anzeige ohne Treiberelektronik, im Wesentlichen bestehend aus zwei, mit Polarisationsfiltern beschichteten Glasplättchen mit eingeschlossener Flüssigkristallschicht sowie 32 elektrischen Anschlüssen auf einer Längsseite und 28 Anschlüssen auf der gegenüberliegenden Seite. Die Ware wird als "Flüssigkristallvorrichtung, die anderweit als Ware nicht genauer erfasst ist, keine aktive Matrix enthaltend, keine Ware der Unterpositionen (KN) 9013 1010 bis 9013 8020" eingereiht.

DEBTI59368/18-19013803000

Sog. LC-Display, im Wesentlichen bestehend aus einer zwischen zwei Glasplatten eingeschlossenen Flüssigkristallschicht (passive Vertical Alignment-Technologie), Maße in mm: 120 L x 17,7 B x 3,1 H, mit transparenten Leiterbahnen, auf der Rückseite mit Diffuserfolie überzogen, ohne Ansteuerelektronik und ohne Hintergrundbeleuchtung. Die Ware stellt sich somit als Flüssigkristallanzeige (LCD) mit passiver Matrix dar, die laut Angaben der Astin in Kraftfahrzeuge einer bestimmten Marke eingebaut wird, wo sie zur Darstellung von alphanumerischen Zeichen und verschiedenen Symbolen dient. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Eine Einreihung als Teil eines Sichtsignalgeräts für KFZ in das Kapitel 85 kommt gemäß Anmerkung 2 in Verbindung mit Anmerkung 1 m) zu Abschnitt XVI nicht in Betracht, da es sich um eine Ware handelt, die von einer Position des Kapitels 90 erfasst wird. Die Ware wird als "anderweit nicht genauer erfasste Flüssigkristallvorrichtung, keine Ware der Unterpositionen (HS) 9013 10 bis 9013 20, mit passiver Matrix" eingereiht.

DEBTI59369/18-19013803000

Sog. LC-Display, im Wesentlichen bestehend aus einer zwischen zwei Glasplatten eingeschlossenen Flüssigkristallschicht (passive Vertical Alignment-Technologie), Maße in mm: 114 L x 20,2 B x 2,86 H, mit transparenten Leiterbahnen, auf der Rückseite mit Diffuserfolie überzogen, ohne Ansteuerelektronik und ohne Hintergrundbeleuchtung. Die Ware stellt sich somit als Flüssigkristallanzeige (LCD) mit passiver Matrix dar, die laut Angaben der Astin in Kraftfahrzeuge einer bestimmten Marke eingebaut wird, wo sie zur Darstellung von alphanumerischen Zeichen und verschiedenen Symbolen dient. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Eine Einreihung als Teil eines Sichtsignalgeräts für KFZ in das Kapitel 85 kommt gemäß Anmerkung 2 in Verbindung mit Anmerkung 1 m) zu Abschnitt XVI nicht in Betracht, da es sich um eine Ware handelt, die von einer Position des Kapitels 90 erfasst wird. Die Ware wird als "anderweit nicht genauer erfasste Flüssigkristallvorrichtung, keine Ware der Unterpositionen (HS) 9013 10 bis 9013 20, mit passiver Matrix" eingereiht.

DE23330/13-19013803000

Sog. Flüssigkristallvorrichtung, in Form einer ca. 16 cm langen und ca. 3,5 cm breiten Anzeige ohne Treiberelektronik. Die Ware besteht im Wesentlichen aus zwei, mit Polarisationsfiltern beschichteten Glasplättchen mit eingeschlossener Flüssigkristallschicht sowie 32 elektrischen Anschlüssen auf einer Längsseite und 28 Anschlüssen auf der gegenüberliegenden Seite. Die Ware wird als "Flüssigkristallvorrichtung, die anderweit als Ware nicht genauer erfasst ist, keine aktive Matrix enthaltend, keine Ware der KN-Unterpositionen 9013 1000 bis 9013 8020" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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