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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI3128/26-19013804000

Passiver optischer Splitter, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse (109 x 35 x 118 mm) aus unedlem Metall mit Befestigungselementen und insgesamt 12 LC Duplex-Anschlüssen, Lichtwellenleiterkomponenten sowie weiteren optischen Geräteteilen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage).  Die Ware dient dem Empfangen und Aufteilen (Split-Verhältnis: 70/30) optischer Eingangssignale auf mehrere Signalausgänge für die drahtgebundene Datenübertragung in optischen Netzwerken in einem Wellenlängenbereich von 1310 oder 1550 nm. Hierzu wird sie zwischen ankommenden Glasfasern und der Informationsweiterverarbeitung positioniert. Die Ware wird als "passiver optischer Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation" eingereiht.

DEBTI31294/25-19013804000

Sog. faseroptischer Splitter mit Singlemodefaser, im Wesentlichen bestehend in einem zylindrischen Metallgehäuse (Ø 3 x 70 mm), das mit einer Eingangsfaser und zwei Ausgangsfasern mit FC/APC-Anschlüssen ausgestattet ist (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware ist ein passiver optischer Splitter. Dieser dient zum Aufteilen eines optischen Eingangssignals (Wellenlänge: 650 nm) auf zwei gleiche Ausgangssignale. Eine Einreihung in die Position 8517 kommt nicht in Betracht, da die Ware durch DVO(EU) 2024/1998 der Kommission vom 16. Juli 2024 der Unterposition (KN) 9013 8040 zugewiesen wird. Die Ware wird als "passiver optischer Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation" eingereiht.

DEBTI31297/25-19013804000

Sog. optischer Splitter mit Singlemodefaser, im Wesentlichen bestehend in einem zylindrischen Gehäuse, das mit einer Eingangsfaser und zwei Ausgangsfasern mit FC/APC-Anschlüssen ausgestattet ist. Die Ware ist ein passiver optischer Splitter. Dieser dient zum Aufteilen eines optischen Eingangssignals (Wellenlänge: 1.310-1.550 nm) auf zwei gleiche Ausgangssignale. Eine Einreihung in die Position 8517 kommt nicht in Betracht, da die Ware durch DVO(EU) 2024/1998 der Kommission vom 16. Juli 2024 der Unterposition (KN) 9013 8040 zugewiesen wird. Die Ware wird als "passiver optischer Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation" eingereiht.

DEBTI47802/25-19013804000

"Lichtwellenleiterkabel ... (der Kategorie G.657.A1 - zur Verwendung in Telekommunikationsnetzen), Serie: 106106, Artikel: 1061063240 MTP12(F)/APC-4XLCD/UPC JP SMBIF 3mm 20m, 1061063241 MTP12(F)/APC-4XLCD/UPC JP SMBIF 3mm 30m, 1061063243 MTP12(F)/APC-4XLCD/UPC JP SMBIF 3mm 60m, 1061063262 MTP12(F)/APC-4XLCD/UPC JP SMBIF 3mm 25m", in den genannten vier Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus 12 optischen Fasern aus Glasfaserkernen (Single-mode), jeweils beschichtet mit einem Cladding (125 μm) und einem Coating (242 μm). Die optischen Fasern sind gemeinsam von einem Mantel umhüllt und an beiden Enden mit einem MTP/APC Stecker versehen. Sie sind auf der einen Seite gemeinsam in einem mit Mantel umhüllten Strang zusammengefasst, der sich am anderen Ende in acht mit Mantel umhüllte Stränge mit optischen Fasern und in vier nicht anzuschließende "Dummy"-Stränge aufteilt. Die optischen Faserkabel  in unterschiedlichen Längen werden als passive optische Splitter für die Telekommunikation verwendet. Die Ware wird als "passiver optischer Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation" eingereiht.

DEBTI37718/24-190138040

Sog. Bandsplitter - passiver optischer Signalteiler (Splitter), der zur bi-direktionalen Datenübertragung in Telekommunikationsnetzwerken mit WDM (Wavelength Division Multiplexing)-Technologie verwendet wird. Der Bandsplitter besteht aus optischen Faserkabeln und weiteren optischen Elementen die von einem Metallgehäuse oder Glashülsen (Durchmesser ca. 5 mm, Länge ca. 35-55 mm) umhüllt sind, an deren Enden die Faseranschlüsse heraustreten (sog. Ports), die optional mit Konnektoren ausgestattet sind. Sie teilen das eingehende Signalband in mehrere Ausgänge auf oder fassen diese auf einen Ausgang zusammen. Beim 3-Port Bandsplitter wird ein Eingangs-Wellenlängenbereich auf zwei Ausgangs-Wellenlängenbereiche aufgeteilt bzw. zwei Eingangs-Wellenlängenbereiche werden zu einen Ausgangs-Wellenlängenbereich zusammengefasst. Das Gerät ist ohne elektrische oder elektronische Elemente zur Nutzung in der Telekommunikation bestimmt. Zur äußeren Form beider Ausführungen (mit bzw. ohne Konnektoren) siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "optisches Gerät, in Kapitel 90 anderweitig weder genannt noch inbegriffen, passiver optischer Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation" eingereiht.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI