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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI27311/21-190138090

Sog. Lupe mit Beleuchtung "Lachute", in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer Lupe mit Beleuchtung (charakterbestimmend in Hinblick auf die Verwendung), einem Kugelschreiber und einem Touchscreenstift. Die Lupe besteht im Wesentlichen aus einem ca. 8,7 x 3,5 x 0,8 cm (L x B x H) großen Gehäuse aus Kunststoff in einer Metalleinfassung mit einem 3,5 x 2,8 cm (L x B) großen Lupenfenster und eingebauten LEDs sowie einem herausnehmbaren Stift, an dessen einem Ende sich ein Kugelschreiber und an dem anderen Ende eine PDA-Schreibspitze befindet (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware dient insbesondere zum vergrößerten Betrachten von Zeitungen, Karten, Büchern oder Geldscheinen. Sie ist in einem Karton verpackt. Die Ware wird als "anderes optisches Instrument, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht in Unterpositionen (KN) 9013 1010 bis 9013 8030 erfasst" eingereiht.

DEBTI30635/21-19013809000

So genannte Einheit zum Fokussieren von Laserstrahlen, im Wesentlichen bestehend aus einem speziell geformten Gehäuse (Maße: 139 x 75,5 x 95,7 mm; zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage) mit einem Galvomotor, elektrischen Kabeln, einem Driver- und Servoboard, mehreren optischen Elementen und mechanischen Bauteilen (Z-Achse). Das Gerät wird zusammen mit einer Laserablenkeinheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verwendet und dient der Fokussierung des Lasers entlang der Z-Achse. Die Ware wird als "optisches Gerät, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als in den Unterpositionen (KN) 9013 1010 bis 9013 8030 genannt" eingereiht.

DEBTI25759/21-190138090

So genannter dotierter faseroptischer Verstärker (EDFA) in zwei Ausführungen (Benchtop und Rackgerät), im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse (Maße unterschiedlich je nach Modell; zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage) mit einem optischen Verstärker, der aus einem Pumplaser und Erbium dotierten Glasfasern besteht, und mit optischen und elektrischen Anschlüssen. Die Benchtop Ausführung verfügt weiterhin über ein LC-Display, einen Schlüsselschalter, einen Einstelldrehknopf für die Leistung und ein integriertes RS232 Computer Interface. Die Ware dient der Verstärkung eines optischen Signals und wird sowohl in optischen Netzwerken (LAN, MAN, SONET o.ä.) als auch im Bereich der optischen Sensorik (Fiber Optik Sensing) verwendet. Die Verwendung im Bereich der optischen Sensorik schließt eine Einreihung in die Position 8517 aus. Die Ware wird als "optisches Gerät, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als in den Unterpositionen (KN) 9013 1010 bis 9013 8030 genannt" eingereiht.

DEBTI19266/21-19013809000

Sog. Isolatoren in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem Lichtwellenleiter (ca. 80 cm lang) mit einem zylindrischen Gehäuse (ø 5,5 x 38 mm / ø 5,5 x 35 mm), in das ein optischer Isolator integriert ist (zur äußeren Form: siehe exemplarische Abbildung in der Anlage). Die Ware ist als optisches Bauteil in faseroptischen Systemen dazu bestimmt, die Lichtwellen mit einer Wellenlänge von 1.550 nm nur in eine Richtung durchzulassen und in der Gegenrichtung abzulenken. Die Ware wird u.a. in Lasersystemen und optischen Verstärkern verwendet. Die Ware wird als "optisches Gerät, in Kapitel 90 anderweitig weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9013 10 und 9013 20 erfasst, keine Flüssigkristallvorrichtung" eingereiht.

DEBTI19284/21-19013809000

Sog. Koppler, im Wesentlichen bestehend aus einer optischen Baugruppe in einem Gehäuse mit zwei Glasfasereingängen und zwei Glasfaserausgängen, jeweils mit einem Anschlussstück (FC/APC). Der Koppler dient zum Koppeln von optischen Signalen mit einer Wellenlänge von 850 nm +/-150nm in verschiedenen Anwendungsbereichen, insbesondere in der Messtechnik und Sensorik. Das Kopplungsverhältnis beträgt 30:70. Die Ware wird als "optisches Gerät, in Kapitel 90 anderweitig weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9013 10 und 9013 20 erfasst, keine Flüssigkristallvorrichtung" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI