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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI30635/21-19013809000

So genannte Einheit zum Fokussieren von Laserstrahlen, im Wesentlichen bestehend aus einem speziell geformten Gehäuse (Maße: 139 x 75,5 x 95,7 mm; zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage) mit einem Galvomotor, elektrischen Kabeln, einem Driver- und Servoboard, mehreren optischen Elementen und mechanischen Bauteilen (Z-Achse). Das Gerät wird zusammen mit einer Laserablenkeinheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verwendet und dient der Fokussierung des Lasers entlang der Z-Achse. Die Ware wird als "optisches Gerät, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als in den Unterpositionen (KN) 9013 1010 bis 9013 8030 genannt" eingereiht.

DEBTI19266/21-19013809000

Sog. Isolatoren in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem Lichtwellenleiter (ca. 80 cm lang) mit einem zylindrischen Gehäuse (ø 5,5 x 38 mm / ø 5,5 x 35 mm), in das ein optischer Isolator integriert ist (zur äußeren Form: siehe exemplarische Abbildung in der Anlage). Die Ware ist als optisches Bauteil in faseroptischen Systemen dazu bestimmt, die Lichtwellen mit einer Wellenlänge von 1.550 nm nur in eine Richtung durchzulassen und in der Gegenrichtung abzulenken. Die Ware wird u.a. in Lasersystemen und optischen Verstärkern verwendet. Die Ware wird als "optisches Gerät, in Kapitel 90 anderweitig weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9013 10 und 9013 20 erfasst, keine Flüssigkristallvorrichtung" eingereiht.

DEBTI19284/21-19013809000

Sog. Koppler, im Wesentlichen bestehend aus einer optischen Baugruppe in einem Gehäuse mit zwei Glasfasereingängen und zwei Glasfaserausgängen, jeweils mit einem Anschlussstück (FC/APC). Der Koppler dient zum Koppeln von optischen Signalen mit einer Wellenlänge von 850 nm +/-150nm in verschiedenen Anwendungsbereichen, insbesondere in der Messtechnik und Sensorik. Das Kopplungsverhältnis beträgt 30:70. Die Ware wird als "optisches Gerät, in Kapitel 90 anderweitig weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9013 10 und 9013 20 erfasst, keine Flüssigkristallvorrichtung" eingereiht.

DEBTI19291/21-19013809000

Sog. Single-, Dual-, Multi-Fiber Collimator, im Wesentlichen bestehend aus einem optional vergoldeten zylinderförmigen Gehäuse, aus Glas oder "SS", in acht Größen (A-H), mit Kollimationslinse (1,8 oder 1,0 mm) und ein bis drei Glasfaserlichtwellenleitern (Fasertypen 1 - 3), ohne Hülle oder mit unterschiedlichen Faserummantelungen, in den Längen 0,5 m, 1 m oder 5 m, ohne oder mit unterschiedlichen Anschlussstücken (zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage). Die Ware dient der optischen Kollimierung (Parallelisierung) eines Lichtstrahls auf einen bestimmten Durchmesser (Arbeitsdistanzen: zwischen 1 und 70 mm) und ist je nach Ausführung für folgende Wellenlängen ausgelegt: 1310 nm, 1550 nm, 1310/1550 nm, 980/1550 nm. Das Gerät dient zur Laserstrahlkollimierung, zur Faser-zu-Faser-Kopplung und für faseroptische Laboranwendungen. Die Ware wird als "optisches Gerät, in Kapitel 90 anderweitig weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9013 10 und 9013 20 erfasst, keine Flüssigkristallvorrichtung" eingereiht.

DEBTI14625/21-19013809000

Sog. Evaluations-Kit, im Wesentlichen bestehend aus einem MEMS-PCB-Gehäuse mit MEMS-Spiegel, einem MEMS-Mainboard und einer Adapterplatine. Alle Bestandteile sind mit einer Leiterplatte mit elektrischen und elektronischen Bauelementen ausgestattet, mittels Flachbandkabel als funktionelle Einheit miteinander verbunden und werden mittels Micro-USB-Anschluss oder wahlweise über die Adapterplatine mit Strom versorgt (siehe Abbildung in der Anlage). Das MEMS-PCB-Gehäuse verfügt über einen Halter zur Befestigung an standardisierten Versuchsaufbauten, einen Aktuator für den in zwei Achsen schwenkbaren Spiegel sowie über einen Permanentspeicher EEPROM. Das MEMS-Mainboard weist weiterhin eine Kommunikationsschnittstelle, Status-LEDs sowie ein Temperatursensor zur Kompensation der Messdaten auf. Die Adapterplatine ist zur Umwandlung von Signalen und zur Weiterleitung dieser an eine übergeordnete Einheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) bestimmt. Das Mainboard liefert Steuersignale an den Spiegel, die das Zusammenarbeiten und die Synchronisation von Lasern mit der Spiegelplatte ermöglichen. Gleichzeitig werden die zurückfließenden Signale so verarbeitet, dass diese weitergeleitet und ausgewertet werden können. Die Ware dient bei Funktionstests der Ermittlung / Überprüfung des optimalen Scanwinkels von MEMS-Spiegeln in einem optischen System durch die Ermittlung der erforderlichen Parameter (Frequenzen, Abtastwinkel u. ä.) und der Rekonstruktion der Sinusbewegung jeder Achse der Spiegelplatte. Die Einreihung in die Position 9023 scheidet aus, da es sich nicht um ein Gerät handelt, das seiner Beschaffenheit nach zu Vorführzwecken bestimmt ist. Die Ware wird als "optisches Instrument, im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9013 1010 bis 9013 8030 erfasst" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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