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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI32558/19-19013809090

Lupe mit Standfuß, In Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware, bestehend aus einem runden, ungefassten Lupenglas mit zwei Vergrößerungen, in einer Halterung mit zwei LEDs (UV-Licht und 3000 K-Licht), die über einen Schwanenhals mit einem magnetischen Standfuß verbunden ist, der auf einer beiliegenden runden Metallplatte fixiert wird. Beigefügt ist außerdem ein USB-Kabel (funktionelle Einheit) zur Stromversorgung. Alle Bestandteile sind gemeinsam in einem bedruckten Karton verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "optisches Gerät, im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine Ware der Unterpositionen (KN) 9013 1000 bis 9013 8020, kein elektronischer Halbleiter-Mikrospiegel" eingereiht.

DEBTI12866/19-19013809090

Sog. digitales Vorsatzgerät, im Wesentlichen bestehend aus einem batteriebetriebenen monokularen Nachtsichtgerät mit Restlichtverstärker auf CCD-Chip-Basis in einem Metallgehäuse (zur äußeren Form, siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät verfügt über einen abnehmbaren Infrarot-Strahler, Bedienelemente sowie Anschlussmöglichkeiten für Powerbank, Videorecorder oder Vergrößerungsokular (alles nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung). Es handelt sich nicht um ein Fernglas der Position 9005, da die Ware nicht vergrößernd wirkt. Ebenso wird die Ware nicht in die Position 8525 als Fernsehkamera eingereiht, da die Ware als solche keine Filmaufnahmen fertigen kann. Die Ware dient nach Befestigung an einem Zielfernrohr für Waffen (nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung) der Verbesserung der Sicht bei schlechten Lichtverhältnissen durch Verstärkung des Restlichtes und mithilfe von Infrarot. Die Ware wird als "optisches Gerät, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als in den Unterpositionen (KN) 9013 1010 bis 9013 8030 genannt, kein elektronischer Halbleiter-Mikrospiegel" eingereiht.

DEBTI6345/19-19013809090

Sog. akustooptischer Deflektor, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Metallgehäuse entsprechend der Spezifikation mit unterschiedlichen Abmessungen, in welches ein optischer Kristall mit zwei vertikal angebrachten Hochfrequenzelektroden integriert ist (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Der Kristall wird aktiv, wenn an den Hochfrequenzelektroden eine elektrische Hochfrequenzspannung angelegt wird. Dadurch wird der Laserstrahl an der Hochfrequenzwelle im Kristall gebeugt. Diese Ablenkung des Laserstrahls ist in den optischen Eigenschaften des Kristalls begründet. Der Deflektor lenkt den Laserstrahl so ab, dass man mit dem Laser auf einer Platte schreiben kann. Die Ware findet Anwendung beim Beschriften und Kennzeichnen von Werkstücken aus verschiedenen Materialien durch Materialabtragung. Die Ware wird als "optisches Gerät, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine Ware der Unterpositionen (TARIC) 9013 1010 00 bis 9013 8090 30" eingereiht.

DEBTI11538/19-19013809090

Sog. Irisblende, bestehend aus einem zylindrischen Gehäuse aus Aluminium mit integrierter lamellenförmiger Blende, Skalierungsring, 5-Farben-Filter in einem Filterrad, Schaltring, Abschlussdeckel und Kontermutter (Gesamtlänge: 35 mm - zur äußeren Abbildung siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware wird mit mithilfe eines Hakenschlüssels ("De-minimis-Regel") an die Visiereinrichtung eines Luft- oder Kleinkalibergewehres (beides nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung) montiert und dient durch Öffnen und Schließen der Blende der Justierung der Tiefenschärfe und der Erhöhung des Kontrastes des Zielbildes durch Filterung bestimmter Wellenlängen des Lichtes. Die Ware ist als "optisches Gerät, in Kapitel 90 anderweitig weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9013 10 und 9013 20 erfasst, keine Füssigkristallvorrichtung, kein elektronischer Halbleiter-Mikrospiegel" eingereiht.

DEBTI35107/19-19013809090

Sog. Lupendose, Art. 62928, in einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus der im Hinblick auf die Verwendung charakterbestimmenden Lupendose in Form eines durchsichtigen Kunststoffbehälters (H x B x T ca.: 10,0 x 12,5 x 7,5 cm; zur äußeren Form siehe Foto in der Anlage) mit einer klappbaren Lupe in einem mit Löchern versehenen roten Drehdeckel sowie einer Kurzanleitung und einer Pinzette als weitere Bestandteile. In dem Behältnis befindet sich ein Tragegurt, der an der Lupendose befestigt wird (daher noch nicht zusammengesetzt). In diesem Becher können zum Beispiel Tiere oder andere Objekte aus der Nähe vergrößert betrachtet werden. Alle Bestandteile sind gemeinsam in einem Karton verpackt. Die Ware wird als "optisches Instrument, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (TARIC) 9013 1010 00 und 9013 8090 30" erfasst eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI