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Erkennbares Zubehör einer Flüssigkristallvorrichtung (LCD), sog. Sichtblende (000000-1114-224), bestehend aus einem ca. 20 cm x 15 cm großen Rahmen aus Kunststoff, mit einer ca. 13 cm x 10 cm großen, zentrierten Fensteröffnung. Der Rahmen ist im Inneren mit einer Metallschicht versehen. Die Sichtblende wird Bestandteil eines Rahmens zur Aufnahme einer LCD, welche mit einem Rechner eines augenärztlichen Instrumentes (nicht Gegenstand dieser vZTA) verbunden ist. Eine Einreihung in die Pos 9018 kommt nicht in Betracht, da die Blende als Zubehör zur LCD (kleinste tarifliche Einheit) und nicht als Zubehör für das augenärztliche Instrument anzusehen ist.
Erkennbares Zubehör einer Flüssigkristallvorrichtung (LCD), sog. Gehäuse LCD Dome leitend (000000-1290-686), bestehend aus einem ca. 20 cm x 15 cm x 4 cm großen speziell geformten Kunststoffbehälter mit Aussparungen und Verbindungselement. Das Gehäuse ist im Inneren mit einer Metallschicht versehen. Das Gehäuse wird Bestandteil eines Rahmens zur Aufnahme einer LCD, welche mit einem Rechner eines augenärztlichen Instrumentes (nicht Gegenstand dieser vZTA) verbunden ist. Eine Einreihung in die Pos 9018 kommt nicht in Betracht, da das Gehäuse als Zubehör zur LCD (kleinste tarifliche Einheit) und nicht als Zubehör für das augenärztliche Instrument anzusehen ist.
Sog. Oberarm-Blutdruckmessgerät, in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 136 x 99 x 45 mm großen und 213 g schweren, batteriebetriebenen Gerät mit integrierter Pumpe zum Aufblasen der beiliegenden Oberarmmanschette, LC-Display, Bedientasten, mit 4 Benutzerspeichern mit je 120 Speicherplätzen, zur Anzeige von Datum und Uhrzeit und Durchschnittswertberechnung der gespeicherten Messwerte. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Das Gerät wird mittels der Manschette am Oberarm befestigt und dient dem Patienten im Wesentlichen zur Ermittlung und Speicherung von Blutdruckwerten sowie daneben der Anzeige von Pulsfrequenz, systolischer und diastolischer Druck zur Selbstkontrolle und zur diagnostischen Beurteilung durch den behandelnden Arzt. Zudem identifiziert das Gerät eventuelle Störungen des Herzrhythmus und weist mit einem Symbol darauf hin. Die Ware ist gemeinsam mit einer Gebrauchsanweisung und 4 x 1,5 Volt AAA Batterien in einer zur dauerhaften Aufbewahrung geeigneten Aufbewahrungstasche mit Reißverschluss verpackt und in einem Pappkarton umverpackt. Die Ware wird als "anderes als in den Unterpositionen (HS) 9018 11 bis 9018 50 genanntes medizinisches Instrument, Blutdruckmessgerät" eingereiht.
"CO2- Glas-Laserröhre", in Form einer zylindrischen, 4-mm-Glasröhre, mit eingegossener Anode und Kathode, Wasserein- und Auslassstutzen, befüllt mit einem Gasgemisch aus Kohlendioxid, Helium und Stickstoff. Die Glasröhre dient als funktionsnotwendiger Bestandteil des Lasers einer Laserschneidanlage. Zur äußeren Form siehe Datenblatt in Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für einen Laser bestimmt" eingereiht.
"OPTI-MICROSCAN-01" -Scannereinheit für Mikroskop, in Form einer funktionellen Einheit, im Wesentlichen bestehend aus dem quaderförmigen Gerät mit Spezialanschluss für ein Mikroskop und FC-APC-Faseranschluss mit optischem Faserkabel (VIS oder UV). Die Einheit wird über ein Stromkabel mit einem Leistungsregelgerät mit Netzkabel sowie über zwei weitere Kabel mit BNC-Anschlüssen zur analogen XY-Steuerung über eine auf einem PC installierte Karte mit Spezial-Software-Plattform (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verbunden. Die Scannereinheit koppelt den Strahl eines angeschlossenen Lasergeräts (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) ein, lenkt ihn ab und leitet ihn dann weiter in ein anzuschließendes Mikroskop (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Es dient der zweidimensionalen Ablenkung von gebündelten Laserstrahlen. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Eine Einreihung als Zubehör eines Mikroskops kommt nicht in Betracht, da Laserstrahlablenkeinheiten mit FC-APC-Faseranschluss sich aufgrund der Funktion als erkennbares Zubehör für das anzuschließende Lasergerät der Position 9013 darstellen. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für einen Laser" eingereiht.