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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE18261/15-19013909000

Sog. Kornkörper für Jagdwaffen (Art.F55400), in den ein Leuchtkorn (nicht Gegenstand dieser Auskunft) eingesetzt wird. Er stellt sich als spezielle, mit einer Metallfeder versehenen Halterung (Länge ca. 15 mm) für ein stabförmiges Leuchtkorn dar und wird auf dem Lauf von Jagdgewehren befestigt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein im Kapitel 90 anderweit weder genanntes noch inbegriffenes optisches Gerät (hier: Visierung)" eingereiht.

DE4967/15-19013909000

CO2-Laserröhre, im Wesentlichen bestehend aus einer mit einem Kohlenstoffdioxid-Gasgemisch gefüllten Glasröhre mit einem Durchmesser von 50 mm und einer Länge von 845 mm (Abbildung siehe Anlage). Die Laserröhre, mit einer Leistung von 50 W, wird in Lasergravurgeräte eingebaut. Eine Einreihung in die Position 8466 kommt nicht in Betracht, da die Laserröhre sich als ein Teil eines Lasers eines Lasergravurgerätes darstellt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für einen Laser bestimmt" eingereiht.

DE19801/14-19013909000

Teil eines optischen Gerätes, bestehend aus einem augenscheinlich aus Kunststoff gefertigten Halterahmen mit diverseren Aussparungen und Befestigungsvorrichtungen für ein Smartphone (nicht Gegenstand dieser vZTA). Mit Hilfe der Halterung wird das Smartphone in das optische Gerät zum dreidimensionalen Betrachten von Video-, Bild-, und Spieleinhalten (nicht Gegenstand dieser vZTA) nach dem Prinzip des Stereoskopes eingesetzt. Der Halterahmen ist speziell für das optische Gerät gefertigt, er gewährleistet den korrekten Betrachtungsabstand. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für in Kapitel 90 anderweit weder genannte, noch inbegriffene optische Geräte bestimmt, nicht für Flüssigkristallvorrichtungen" eingereiht.

DE7504/14-19013909000

Sog. Spiegelhalter 1, Frästeil aus Aluminium in Form eines rechteckigen Rahmens (Maße: 54 qcm, 145 g) für den Spiegel einer Optikbaugruppe eines sog. Digitizers für Radiographieanwendungen. Die Optikbaugruppe (nicht Gegenstand dieser Auskunft), bestehend aus einer Laserdiode als Strahlquelle, einer Pre-Scan-Optik, einem Galvanometerspiegel, einer Post-Scan-Optik, zwei Umlenkspiegeln und zwei elektronischen Leiterplatten zur Ansteuerung, bildet die Laser-Scan-Einheit des Digitizers. Diese stellt sich als optisches Gerät der Position 9013 dar und bildet die Hauptware, deren Bestandteil der Halter des Umlenkspiegels 1 ist. Aufgrund seiner speziellen und passgenauen Form stellt er sich als erkennbares Teil der sog. Optikbaugruppe dar. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein optisches Gerät der Position 9013" eingereiht.

DE7505/14-19013909000

Sog. Spiegelhalter 2, Frästeil aus Aluminium in Form eines rechteckigen Rahmens (Maße: 112 qcm, 320 g) für den Spiegel einer Optikbaugruppe eines sog. Digitizers für Radiographieanwendungen. Die Optikbaugruppe (nicht Gegenstand dieser Auskunft), bestehend aus einer Laserdiode als Strahlquelle, einer Pre-Scan-Optik, einem Galvanometerspiegel, einer Post-Scan-Optik, zwei Umlenkspiegeln und zwei elektronischen Leiterpaltten zur Ansteuerung, bildet die Laser-Scan-Einheit des Digitizers. Diese stellt sich als optisches Gerät der Position 9013 dar und bildet die Hauptware, deren Bestandteil der Halter des Umlenkspiegels 2 ist. Aufgrund seiner speziellen und passgenauen Form stellt er sich als erkennbares Teil eines optischen Geräts dar. Zur äußeren Form siehe Abbildung in montierter Form in Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine Laser-Einheit der Position 9013" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI