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DEBTI46517/24-190148000

Sog. bildgebendes Sonar für den Unterwassereinsatz mit den Abmessungen von 43 x 22 x 24 cm mit zwei Frequenzbereichen (3,0 MHz und 1,8 MHz), einer maximalen Bildrate von 12 Bildern/s und einem Blickfeld von 30° x 14° (siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät wird mittels einer Software über einem PC (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) gesteuert. Es wird z. B. für die Unterwasserinspektion von Bauteilen, in der Fischerei oder der Umweltüberwachung in Wassertiefen bis 100 m eingesetzt. Zudem kann es für den Tauchereinsatz eingesetzt werden. Die Ware wird als "Navigationsinstrument, anderes als Kompass, anderes als für die Luft- und Raumfahrt" eingereiht.

DEBTI46544/24-190148000

Sog. bildgebendes Sonar für den Unterwassereinsatz mit den Abmessungen von 30 x 22 x 17 cm mit zwei Frequenzbereichen (3,0 MHz und 1,8 MHz), einer maximalen Bildrate von 15 Bildern/s und einem Blickfeld von 30° x 15° (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät wird mittels einer Software über einem PC (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) gesteuert. Es wird z. B. für die Unterwasserinspektion von Bauteilen, in der Fischerei oder der Umweltüberwachung in Wassertiefen bis 4000 m eingesetzt.   Die Ware wird als "Navigationsgerät, anderes als Kompass, für die Luft- und Raumfahrt" eingereiht.

DEBTI46540/24-190148000

Bildgebendes Sonar für den Unterwassereinsatz Gehäuseabmessungen 470 x 220 x 240 mm mit zwei Frequenzbereichen (1,1 MHz / 1,8 MHz), einer maximalen Bildrate von 12 Bildern/s und einem Blickfeld von 30° x 15° (zur Äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät wird mittels einer Software über einen PC (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) gesteuert. Es wird z. B. für die Unterwasserinspektion von Bauteilen, in der Fischerei oder Umweltüberwachung in Wassertiefen bis 100 m eingesetzt. Zusätzlich kann die Ware auch im Tauchereinsatz verwendet werden.  Die Ware wird als "Navigationsgerät, andere als Kompasse für die Luft- und Raumfahrt" eingereiht.

DEBTI17159/24-19014800000

Sogenannter Fishfinder in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer kombinierten Maschine aus einem Echolotgerät (kennzeichnende Haupttätigkeit) und einem Funknavigationsempfänger (GPS), im Wesentlichen bestehend aus einem Anzeige- und Bediengerät (174 x 45 x 98 mm) mit einem 4,3"- Farbdisplay, einem integrierten Wandler, einem Bedienfeld mit sechs Tasten, weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen sowie einem über Kabel verbundenen Echolotgeber (50/77/200/260/455/800 kHz, 300 W); weiter bestehend aus einer neig- /schwenkbaren Halterung, einem Netz- und Datenkabel sowie einer Bedienungsanleitung (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät stellt den charakterbestimmenden Bestandteil der Warenzusammenstellung aufgrund der Bedeutung für die Verwendung dar. Alle Bestandteile sind gemeinsam verpackt und dienen dem Ausfindigmachen von Fischschwärmen, Strukturen und Hindernissen unter der Wasseroberfläche sowie dem Navigieren mittels GPS. Die Ware wird als "anderes Navigationsgerät als Kompass oder Navigationsgerät für die Luft- und Raumfahrt" eingereiht.

DEBTI21979/24-19014800000

Sogenannter Fishfinder in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer kombinierten Maschine aus einem Echolotgerät (kennzeichnende Haupttätigkeit) und einem Funknavigationsempfänger (GPS), im Wesentlichen bestehend aus einem Anzeige- und Bediengerät (235 x 58 x 14 mm) mit einem 7"- Farbdisplay, einem Bedienfeld mit acht Tasten, integriertem Wandler, weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen sowie einem über Kabel verbundenen Echolotgeber (50/77/200 kHz, 500 W); weiter bestehend aus einer neig- und schwenkbaren Halterung, einem Aufkleber, einem Geber-Adapterkabel sowie einem Netz- und Datenkabel  (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät stellt den charakterbestimmenden Bestandteil aufgrund der Bedeutung für die Verwendung dar. Alle Bestandteile sind gemeinsam verpackt und dienen dem Ausfindigmachen von Fischschwärmen, Strukturen und Hindernissen unter der Wasseroberfläche sowie dem Navigieren mittels GPS. Die Ware wird als "anderes Navigationsgerät als Kompass oder Navigationsgerät für die Luft- und Raumfahrt" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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