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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE14575/16-19015809390

Es handelt sich um einen sogenannten Regenmesser, im Wesentlichen bestehend aus einem länglichen Stab aus Holz mit einer Gesamtlänge von ca. 37 cm, welcher am oberen Ende mit einem Befestigungsring aus Kunststoff versehen ist. Dieser dient zur Halterung eines Kunststoffbehälters von ca. 24 cm Länge, der mit einer Maßeinteilung versehen ist (siehe Foto in der Anlage) Die Ware ist in einer Kunststofftüte verpackt. Die Ware dient der Bestimmung der Niederschlagsmengen in privaten Anwendungsbereichen. Die Ware wird als "nichtelektronisches Gerät für die Meteorologie, nicht von Unterposition (HS) 9015 10 bis 9015 40 erfasst, nicht für bestimmte Luftfahrzeuge" eingereiht.

DE7741/15-19015809390

Sog. Regenmesser, im Wesentlichen bestehend aus einem zweiteiligen länglichen Stab aus unedlem Metall mit einer Gesamtlänge von ca. 150 cm mit einem stilisierten Frosch am oberen Ende, welcher einen Regenschirm hält, sowie einer kreisrunden Halterung und einem zylindrischen Glasgefäß, welches in "mm/m²" skaliert ist. Der Niederschlagsmesser muss noch zusammen gesetzt werden und wird in einem Karton verpackt eingeführt. Die Ware dient der Bestimmung der Niederschlagsmenge in privaten Anwendungsbereichen. Eine Einreihung in die Position 8306 kommt nicht in Betracht, da Waren des Abschnittes XVIII gemäß Anmerkung 1 h) zu Abschnitt XV von diesem ausgenommen sind. Die Ware wird als "nichtelektronisches Gerät für die Meteorologie, nicht von UPos. (HS) 9015 10 bis 9015 40 erfasst, nicht für bestimmte Luftfahrzeuge" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DE20297/15-19015809390

Regenmesser, jeweils im Wesentlichen bestehend aus einem länglichen Stab aus unedlem Metall, der mit einer stilisierten Eule oder einem stilisierten Insekt (z.B. Schmetterling, Libelle oder Käfer) und einer kreisrunden Halterung, je aus unedlem Metall, versehen ist, sowie einem in die Halterung eingehängten Glasgefäß mit Skalierung. Der Regenmesser besteht insgesamt zu 80% aus Eisen und zu 20% aus Glas. Die Erzeugnisse dienen der Bestimmung der Niederschlagsmenge in privaten Anwendungsbereichen. Die Waren werden als "Instrumente für die Meteorologie, andere als in UPos. (HS) 9015 10 bis UPos. (HS) 9015 40 erfasst, nicht elektronisch, nicht für bestimmte Luftfahrzeuge" eingereiht.

DE4827/15-19015809390

Sog. Metallstecker Eule, jeweils in Form eines Niederschlagsmessers, im Wesentlichen bestehend aus einem grünen Stab aus unedlem Metall, am oberen Ende S-förmig gebogen und dort mit einer stilisierten, bunten Eule sowie zwei künstlichen, grünen Blättern aus unedlem Metall, unterhalb der Eule mit einer angebrachten, runden Halterung und einem darin eingesetzten Glasröhrchen mit Skalierung versehen (Abmessungen: 16 x 3 x 80 cm; Abbildung siehe Anlage). Die Metallstecker dienen zur Bestimmung der Niederschlagsmenge in privaten Anwendungsbereichen. Die Waren werden als "Instrumente für die Meteorologie, nicht von den Unterpositionen (HS) 9015 10 bis 9015 40 erfasst, nicht elektronisch, für die Meteorologie, nicht für bestimmte Luftfahrzeuge" eingereiht.

DE7378/14-19015809390

Noch nicht zusammengesetzter Niederschlagsmesser, sog. Regenmesser, im Wesentlichen bestehend aus einem zweiteiligen länglichen Stab mit einer Gesamtlänge von 117,5 cm aus unedlem Metall mit einem stilisierten Frosch am oberen Ende, sowie einer kreisrunden Halterung und einem zylindrischen Glasgefäß, welches in "mm/m²" skaliert ist (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Der Niederschlagsmesser muss noch zusammen gesetzt werden. Die Ware dient der Bestimmung der Niederschlagsmenge in privaten Anwendungsbereichen. Eine Einreihung in die Position 8306 kommt nicht in Betracht, da Waren des Abschnittes XVIII gemäß Anmerkung 1 h) zu Abschnitt XV von diesem ausgenommen sind. Die Ware wird als "nichtelektronisches Gerät für die Meteorologie, nicht von UPos. (HS) 9015 10 bis 9015 40 erfasst, nicht für bestimmte Luftfahrzeuge" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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